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Montabaur

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Nr. 52/97

II.

Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, können noch bis Freitag, dem 16.01.1998,18.00 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahl­sonntag, 12.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wähler­verzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhält der Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewer­ber unter Angebe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, daß er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber seine Stimme gelten soll. Erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte aller gültig abgegebenen Stimmen, findet am Sonn­tag, dem 01.02.1998, von 08.00 bis 18.00 Uhr, eine Stichwahl statt.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent­lich.

56410 Montabaur, 05.01.1998 (S.)

Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Kadenbach

Wir möchten daran erinnern, daß am Samstag, dem 17.01.1998, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus die Jahreshauptver­sammlung stattfindet. Es sind alle Vereinsmitglieder eingeladen, an dieser Versammlung teilzunehmen, um die Gelegenheit zu nutzen auf das Vereinsgeschehen Einfluß zu nehmen. Nicht nur die aktiven Feuerkameraden, sondern auch die inaktiven Mitglie­der des Fördervereins sind willkommen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Be­grüßung durch den Wehrführer, 2, Totenehrung, 3. Jahresbericht des Wehrführers, 4. Jahresbericht des Jugendwartes, 5. Jahres­bericht des Schriftführers, 6. Jahresbericht des Kassierers, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neu­wahlen, 10. Ehrungen, 11. Verschiedenes.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Am Montag, dem 29. Dezember 1997, fällt wegen anderweitiger gemeindlicher Verpflichtungen an diesem Tag die Sprechstunde bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel aus. Die nächste Sprechstunde ist wieder wie üblich am Montag, dem 5. Januar 1998. Ich bitte um Verständnis und Beachtung:

Roggenbach, Ortsbürgermelster

Literarisches Lesen

mit ausländischen Mitbürgern

Reflexion - Lehre - mündlicher und schriftlicher Gebrauch der deutschen Sprache. Zehn Donnerstagabende Im St. Anna-Haus Neuhäusel von 19.30 bis 21.00 Uhr ab 15. Januar 1998, Marianne Perk, Telefon 02620/15183.

Katholischer Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, 10. Januar 1998,15.00 Uhr, findet im Gemeinde­haus St. Anna, Neuhäusel, unsere Jahreshauptversammlung statt.

Tagesordnungspunkte: 1, Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Bericht des Vorsitzenden, 4. Rechen­schaftsbericht der Schriftführerin, 5. Kassenbericht, 6. Kassen­

prüfer, 7. Worte unseres Präses, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes Sollte eine Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung ge­wünscht werden, bitten wir, diese bis zum 2. Januar 1998 schrift­lich beim Vorstand einzureichen. Wir laden alle aktiven und fördernden Mitglieder herzlich zu dieser Versammlung ein.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

vom 04.12.1997

Fertigstellung der Straßen »Am Roth«, »Schloßstraße« (oberer Teil) und »Im Rauenstück« (teilweise)

Der zuständige Planer erläuterte die von ihm nach den Vorgaben aus der letzten Gemeinderatssitzung im Plan vorgenommenen Änderungen für den Bereich der Straßen im Baugebiet »Am Roth«, betreffend die »Schloßstraße« (oberer Teil), den Bau des Parkplatzes und die Ergänzung für den Bereich der Straße »Im Rauenstück«, Abschnitt »Gartenstraße« und »Wiesenstraße«. Danach sei der Ausbau der »Schloßstraße« (oberer Teil) nun­mehr mit bituminöser Decke für die Fahrbahn vorgesehen. Hierzu würde die bereits vorhandene Fahrbahndecke abgefräst. Die Fahrbahn würde im Randbereich zum Neubaugebiet einen als Rinne ausgebildeten Pflasterstreifen und im Bereich der zur »Schloßstraße« gehörenden Stichstraßen zur Auflockerung klei­nere Pflasterflächen erhalten. Die Bordsteine des Gehweges blieben erhalten, und die Gehwegdecke würde in Bitumen erneu­ert. Die Kostenermittlung ergab eine Summe brutto von 102.000 DM.

Alternativ habe der Planer den Kostenaufwand für den Ausbau der »Schioßstraße« (oberer Teil) ganzflächig bis zur bestehenden Randeinfassung des Gehweges und für das Herstellen von beid­seitig 3ze!ligen Rinnen kalkuliert. Bei der Ausführung könnten die Kosten für das Abfräsen eingespart werden. Die Alternativlösung sei ca. kostengleich der Ausführung bei der Erhaltung der vorhan­denen Rinnenbordanlage.

In einer weiteren Alternative wurden von dem Planungsbüro für die Erneuerung der oberen Fahrbahnschicht der beiden zur »Schloßstraße« gehörenden Stichstraßen Kosten von zusam­men 28.000 DM errechnet. Gemäß der Planung sei die Erneue­rung nicht vorgesehen.

Die Anordnung der Pkw-Stellplätze sei planerisch nunmehr in der Mitte des Platzes entsprechend den Anregungen der Anlieger und Empfehlungen des Gemeinderates aus der vorangegangenen Gemeinderatssitzung vorgesehen. Die Zufahrt werde in Ökopfla­ster, die Stellplatzflächen in wassergebundener Decke ausgebil­det. Die Aufstellung einer Leuchte und der Anschluß an die Entwässerung sollen erfolgen.

Für das »Rauenstück« solle unverändert der Ausbau mit Beton­pflaster unterschiedlicher Steinformate sowie der Ausbildung von Pflasterrinnen für die Entwässerung und unter Wegfall des beste­henden Gehweges erfolgen (verkehrsberuhigter Ausbau). Der Ausbau des Abschnitts zwischen »Gartenstraße« und »Wiesen­straße« sei entsprechend In den Plan übernommen worden.

In der nachfolgenden Ratsdiskussion waren Im Hinblick auf den Ausbau der »Schloßstraße« die Einschätzungen und Bewertun­gen In den Fraktionen unterschiedlich, ob sich infolge der kosten­gleichen Lösungen für den Ausbau mit und ohne Gehweg eine neue Entscheidungssituation stelle.

Zu einer etwaigen(zusätzllchen) Erneuerung der Stichstraßen im Bereich der Schloßstraße wurde übereinstimmend im Rat die Meinung vertreten, diese nicht auszuführen.

Nach kontroversem Diskusslonsverlauf zum Bereich »Im Rauen­stück« stellte die CDU-Fraktion einen Erweiterungsantrag entge­gen dem Planungsentwurf, einen Ausbau mit Gehweg bzw. den Erhalt des vorhandenen Gehweges zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Ausbau der »Schloßstraße« erfoigt gemäß dem aktuellen Plan. Der Gehweg bleibt erhalten. Die Oberflächen werden einschließlich Gehweg abgefräst und erneuert. Eine Erneue­rung der Stichstraßen erfolgt nicht.