Montabaur
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Nr. 52/97
2. Das Büro Brüll erhält den Auftrag für die Erstellung der Ausschreibung für die Straßen »Am Roth«, »Schloßstraße« (oberer Teil) und »Im Rauenstück« (teilweise) gemäß der beschlossenen Planung. Der Auftrag wird vergeben nach den Vorgaben der HOAI, wonach sich erst bei der Festlegung der Ausbauart die Honorarkosten ermitteln lassen.
Der Antrag der CDU-Fraktion, den Bereich »Im Rauenstück« mit Gehweg bzw. mit Erhaltung des Gehweges auszubauen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Simmern am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der »Schloßstraße« (oberer Teil) und der Straße »Im Rauenstück« (teilweise)
Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte die durch Gesetz und Rechtsprechung relevanten Regelungen, die zur Kostenumlage beachtet werden müssen. Danach sei die Bildung verschiedener Abrechnungseinheiten zwingend notwendig. Zu den einzelnen Abrechnungseinheiten nannte er - unter Bezug auf die vorläufig ermittelten Kosten und die noch zu beschließenden Umlagesätze - die etwaig zu erwartenden Belastungen für die Anlieger in m 2 /DM.
Die CDU-Fraktion trat für eine Festsetzung eines entgegen der Verwaltungsvorlage höheren Anteils zu Lasen der Ortsgemeinde ein. Sie sah dies begründet in der Funktion und Verkehrsbedeutung der »Schloßstraße« und der Straße »Im Rauenstück« als Erschließungsstraße für den gesamten angrenzenden Wohnbe- reich. Nach ihren Vorstellungen solle der Gemeindeanteil 60 v.H. betragen unter Mitfinanzierung durch Mittel aus dem Investitionsstock. Sie beantragte, entsprechend zu beschließen.
Der Mitarbeiter der Verwaltung erklärte zu einer etwaigen Bezuschussung aus Landesmitteln, daß dies überlicherweise verwaltungsseitig geprüft werde. Eine Bezuschussung sei nach der Finanzlage des Landes nicht zu erwarten.
Der I. Ortsbeigeordnete hielt eine Bewertung der Straßen als reine Durchgangsstraße, die einen Gemeindeanteil von 60 v.H. recht- fertigen könnte, für nicht vertretbar. Die Beanstandung des Beschlusses, so er getroffen würde, sei zu erwarten.
Der Ortsgemeinderat faßte mehrheitlich folgenden Beschluß:
Der Anteil der Ortsgemeinde Simmern am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Schloßstraße, verlaufend von der Straße »Im Rauenstück« bis zum Wirtschaftsweg Parzelle 217/17 - (Abschnitt gemäß § 14 Abs. 6 Satz 1 KAG) - wird auf 40 v.H. festgesetzt.
Der Anteil der Ortsgemeinde Simmern am beitragsfähigen Aufwand fürden Aufbau der Straße »Im Rauenstück«, verlaufend von der Wiesenstraße bis zur Schloßstraße - (Abschnitt gemäß § 14 Abs. 6 Satz 1 KAG) - wird auf 40 v.H. festgesetzt.
Der Antrag der CDU-Fraktion, den Anteil der Ortsgemeinde Simmern am beitragsfähigen Aufwand auf 60 v.H. festzusetzen und zur Finanzierung auch Mittel aus dem Investitionsstock in Anspruch zu nehmen, wurde abgelehnt.
Schließung der 3. Gruppe im Kindergarten
Ortsbürgermeister Schmidt gab ein Schreiben des Elternausschusses des kommunalen Kindergartens Simmern zur Kenntnis. Auf Antrag des Vorsitzenden gab die Kindergartenleiterin Schuhen eine Stellungnahme für das Kindergartenpersonal ab.
Nach eingehender Diskussion faßte der Ortsgemeinderat einstimmig nachfolgenden Beschluß:
1. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmern beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, beim Westerwaldkreis einen Antrag auf Weiterbetrieb des Kindergartens mit 3 Gruppen über den 01.09.1998 hinaus zu stellen.
2. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmern beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Jugendamt bei der Kreisverwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen.
3. Die Ortsgemeinde ist bereit, auch Kinder von außerhalb Sim- merns in den Kindergarten aufzunehmen.
Instandsetzung des Trimmpfades in der Gemarkung Simmern
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Instandsetzung des Trimmpfades zu, auch wenn vom Naturpark Nassau keine Fördermittel bereitgestellt werden. Die Arbeiten werden wieder vom Hundesportverein ausgeführt.
Anschaffung eines Basketballkorbes mit Befestigungsanlage am Bolzplatz
Auf dem Gelände des Bolzplatzes soll ein Basketballkorb mit Befestigungsanlage installiert werden.
Vorab soll eine Prüfung des Unterhaus stattfinden und entsprechende Angebote eingeholt werden.
Jahreshauptversammlung MGV »Apollonia«Simmern e.V.
Am Freitag, dem 16.01.1998, findet im Vereinslokal »Waldhotel Witsch« in Simmern die Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich eingeladen. i
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Feststellung der Anwesenden, 4. Jahresbericht a) des Kassierers, b) des Schriftführers, c) des Chorleiters, 5. Aussprache zu den einzelnen Berichten, 6. Kassenprüfungsbericht, 7. Ehrungen durch den 1. Vorsitzenden, 8. Wahl eines Wahlleiters und Entlastung des alten Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Tagesausflug 1998,11. Veranstaltungen und Einladungen 1998, 12. Verschiedenes.
Sofern Ergänzungen und/oder Erweiterungen dieser Tagesordnung gewünscht, sollten sie in schriftlicher Form erfolgen und spätestens bis 09.01.1998 beim Vorstand eingereicht werden.
Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel
Am ersten Mittwoch im Neuen Jahr, also am 07.01.1998 treffen wir uns wieder um 15.00 Uhr im St. Anna Haus zu unserem gemütlichen Nachmittag.
“BUCHFINKENLAND”
Winterdienst
Der Winter hat mit Schnee und Eis eingesetzt: Zeit also darauf hinzuweisen, daß die Verkehrs- und vor allem die Fußgängersicherheit nur dann zu gewährleisten ist, wenn alle Anlieger den notwendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken ausführen. Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahrzunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Fläche von
I, 5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstreuen glatter Flächen mit abzustumpfenden Stoffen. Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder-wenn das nicht möglich ist — am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen des Ablaufens von Tauwasser).
Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken. Auch die »Laternenparker« können ihren Beitrag zu einem verkehrssicheren Straßenzustand leisten, indem sie ihre Fahrzeuge so abstellen, daß die Winterdienstfahrzeuge nicht unnötig behindert werden. Dabei ist zu beachten, daß das Schneeräumschild der Einsatzfahrzeuge deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst.
Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden. Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt—
Kultur- und Heimatverein Buchfinkentand
Kartenvorverkauf für die Karnevalsveranstaltungen am 24. Januar und am 31. Januar 1998. Eintrittskarten für die beiden Veranstaltungen erhalten Sie im Vorverkauf ab dem 3. Januar 1998 bei den nachfolgend aufgeführten Stellen zum Preis von 14,- DM.
3. Januar 1998: 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus »Zum Wiesengrund«, Gackenbach
4. Januar 1998: 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus »Zum Grünen Baum«, Horbach
10. Januar 1998: 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus »Panorama« Hübingen
II. Januar 1998: 16.00 bis 18.00 Uhr, Gasthaus »Buchfinkenland«, Gackenbach

