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Montabaur

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Nr. 52/97

Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger ver­pflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahr­zunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Fläche von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstreuen glatter Flächen mit abzu­stumpfenden Stoffen. Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräum­ter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder-wenn das nicht möglich ist - am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen des Ablaufens von Tau­wasser).

Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken. Auch die »Laternenparker« können ihren Beitrag zu einem verkehrssicheren Straßenzustand leisten, indem sie ihre Fahrzeuge so abstellen, daß die Winterdienstfahrzeuge nicht unnötig behindert werden. Dabei ist zu beachten, daß das Schneeräumschild der Einsatzfahrzeuge deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst.

Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden. Die Satzun­gen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwal­tung eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Verein der Freunde und Förderer der Augst-Schule e.V.

Mitgliederversammlung am: Mittwoch, dem 7. Januar 1998, um; 20.00 Uhr, im'Musikraum der Augst-Schule. Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung mit fol­gender Tagesordnung ein:

1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes, 3. Bericht der Finanzverwalterin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl des Vorstandes, 7. Wahl von 2 Kassenprüfern, 8. Verschiedenes

Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich über die Aktivitäten und Absichten unseres Vereines zu informieren. Ihre Kritik zu äußern und Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen!

Möhnen Verein Eitelborn

Jahreshauptversammlung für das abgelaufene Jahr -1997 -

Am Freitag, dem 9. Januar 1998, 20.00 Uhr, im Nassauer Hof, Eitelborn, findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Möhnen aus Eitelborn herzlich eingeladen. Da wieder interessante Tagesordnungspunkte auf dem Programm stehen, hoffen wir, daß viele Möhnenschwestern der Einladung Folge leisten.

Katholische Kirchengemeinde Eitelborn

Erwachsenenbildung

Thema: Hatha-Yoga I (für Fortgeschrittene)

Beginn: 12.01.1998, Montag, 19.00 bis 20.30 Uhr

Dauer: 10 Treffen

Ort: Eitelborn, Pfarrheim »Die Arche«

Leitung: Sonja Fenske, Kadenbach

TN-Gebühr: 70,- DM

Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt, Gaby Schöfer, Telefon 02620/8696

Thema: Hatha-Yoga II (fortlaufend)

Beginn: Januar 1998, Freitag, 08.30 bis 1Q.00 Uhr

Dauer: 10 Treffen

Ort: Eitelborn, Pfarrheim »Die Arche«

Leitung: Anna Monika Kremer, Daubach

TN-Gebühr: 70,- DM

Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt, Gaby Schöfer, Telefon 02620/8696

Thema: Hatha-Yoga III (für Anfänger)

Beginn: 12.01.1998, Montag, 17.30 bis 19.00 Uhr

Dauer: 10 Treffen

Ort: Eitelborn, Pfarrheim »Die Arche«

Leitung: Sonja Fenske, Kadenbach

TN-Gebühr: 70,- DM

Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt, Gaby Schöfer, Telefon 02620/8696

Eitelborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Ohr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

Westerwaid-Verein Eitelborn

Auch für das Jahr 1998 sieht der Wander- und Veranstaltungsplan wieder die regelmäßigen monatlichen Stammtischrunden vor. Unser erster gemeinsamer Stammtisch findet statt am Freitag, dem 2. Januar 1998, ab 19.30 Uhr, im Wanderheim.

Männergesangverein 1866 Eitelborn

Am Samstag, dem 10. Januar 1998, 20.00 Uhr, findet unser Stiftungsfest im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt. Wir wollen, wie in jedem Jahr, das Fest in der Art einer Familienfeier begehen. Hierzu laden wir unsere aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Angehörigen recht herzlich ein. Für den richtigen Schwung wird Willys Little Big Orchester-Willy Reitz - sorgen. Die Preise für die Tombola bitten wir bei der Chorprobe am 8. Januar 1998 abzugeben.

Kadenbach

Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).

Öffentliche Bekanntmachung

der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach am 18. Januar 1998

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Kadenbach hat in seiner Sitzung am 17.12.1997 die folgenden eingereichten und nachste­hend aufgeführten Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsbürgermei­sters der Ortsgemeinde Kadenbach am 18. Januar 1998 zugelas­sen, die hiermit gemäß § 61 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekanntgemacht werden:

1. Freie Wählergruppe Kadenbach e.V.

Bewerber: Marx, Helmut, geb. am 04.05.1952, Sonderschul­lehrer, Kirchstraße 3

2. SPD

Bewerber: Bechtle, Karl Gottfried, geb. am 11.03.1951, Be­amter, Westerwaldstraße 14 56337 Kadenbach, den 17.12.1997 (S.)

Hans-Jörg Klee, 3. Ortsbeigeordneter als Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbürgermeisters

Am Sonntag, dem 18.01.1998, wird die Wahl des Ortsbürgermei­sters durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimm­bezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines ande­ren Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Paß oder Paßersatz, bereitgehalten werden.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angege­bene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag in dem angegebenen Wahlraum bis 18.00 Uhr dem Wahlvorsteher übergeben werden.

ssas