Montabaur
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Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
am 5. November 1997
In der Heinrich-Roth-Schule Montabaur soll eine Duale Oberschule eingerichtet werden
Mit seiner zukunftsweisenden Entscheidung, die Einrichtung einer Dualen Oberschule in der Heinrich-Roth-Schule zu beantragen, unterstrich der Verbandsgemeinderat sein Engagement für eine praxisbezogene Schulpolitik. Sollte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung dem Antrag stattgeben, dann könnte, entsprechend den Vorstellungen der Schulleitung, des Lehrerkollegiums und auch der Elternvertretung, möglicherweise bereits mit Beginn des Schuljahres 1998/1999, dieses Projekt in der Heinrich-Roth-Schule gestartet werden.
Die Duale Oberschule ermöglicht —mit Ausnahme der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) — alle Schulabschlüsse, die sonst Hauptschule, Realschule, Berufsbildende Schule und Fachoberschule getrennt voneinander vermitteln. Dies erfolgt im Rahmen eines durchgehenden Bildungsweges ab der 5. Klasse. Dabei kann praxis- und berufsorientiert in überschaubaren Abschnitten und Stufen — unter Einschluß einer Berufsausbildung - nach 13 Klassenstufen (einschließlich Grundschulzeit) die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Duale Oberschule ist in vier Stufen gegliedert
- die Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6),
- die Mittelstufe (Klasse 7 bis 9/10),
- die Oberstufe (Klasse 10 bis 12, einschließlich einer Berufsausbildung) und
- die Qualifikationsstufe (Klasse 13).
Vor allem Schülerinnen und Schüler, die sonst eine Haupt- oder Realschule besucht hätten, aber auch solche, die ein Gymnasium besuchen, ohne von vorneherein das Abitur erwerben zu wollen oder ein Universitätsstudium anstreben, könnten von diesem Bildungsangebot profitieren.
Die Schaffung einer solch modernen Schulform kann, so die übereinstimmende Auffassung aller Fraktionen, nur im Interesse der Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sein.
Solide Haushaltspolitik und -führung der Verbandsgemeinde finden ihre Bestätigung im Nachtragshaushaltsplan und der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1997
Nicht ohne Zufriedenheit stellte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1997 vor. Derar
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Nr. 47/97
tige Nachträge sind erforderlich, da Haushaltsplan und -Satzung vor dem jeweiligen Haushaltsjahr erstellt werden und zu diesem Zeitpunkt niemand in der Lage ist, die tatsächlichen Entwicklungen in diesem Bereich absolut zutreffend vorherzusagen.
Trotz gegenüber dem Haushaltsplan 1997 um 761.000 QM höherer Ausgaben im Verwaltungshaushalt, aus dem hauptsächlich die laufenden Ausgaben gedeckt werden, und um 1.225.000 DM höherer Ausgaben im Vermögenshaushalt, aus dem hauptsächlich Baumaßnahmen und sonstige Investitionsmaßnahmen gedeckt werden, bedurfte es zu deren Finanzierung keiner Kreditaufnahme. Darüber hinaus gelang es sogar, aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt rund 152.000 DM mehr als erwartet zuzuführen.
Wolfgang Müller, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, betonte, diese im Vergleich mit vielen anderen Kommunen außergewöhnlich günstige Situation sei Ausfluß der sparsamen Haushaltsführung durch Rat und Verwaltung.
Paul Widner (SPD) bestätigte die vergleichsweise günstige Haushaltslage, machte aber auch darauf aufmerksam, daß sich die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur erhöht habe.
Das Sozialamt der Verbandsgemeinde Montabaur beteiligt sich aktiv und erfolgreich an Maßnahmen zur Eingliederung von Soziaihilfeempfängern in den Arbeitsmarkt.
Erster Beigeordneter Heinz Reusch berichtet über die intensiven Bemühungen zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt.
Angeboten wurden bisher den arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern
- gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten an Schulen, in Ortsgemeinden, auf Friedhöfen, in der Kläranlage und beim Bauhof der Stadt Montabaur,
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten zu gemeinnützigem Zweck im Altersheim, im Krankenhaus, im Rathaus und beim Bauhof der Stadt Montabaur,
- berufspraktische Wiedereingliederungsseminare für arbeitslose Sozialhilfeempfänger,
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die arbeitslosen Sozialhilfeempfängern sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bieten.
Bilanz der Jahre 1996/1997:
- 93 Personen haben gemeinnützige Arbeit geleistet.
- 42 Personen wurden in Arbeitsverhältnisse vermittelt.
- 13 Personen haben beim Anbieten einer Arbeit auf Sozialhilfe verzichtet.
- 20 Personen haben an einem berufspraktischen Wiedereingliederungsseminar teilgenommen.
- 5 Personen konnten eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheit erhalten.
Die angebotenen und durchgeführten Maßnahmen haben unter dem Strich bei der Sozialhilfe und den Leistungen an ausländische Mitbürger nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz zu Einsparungen in Höhe von 250.000 DM geführt. Dies sei — so Heinz Reusch — sicherlich ein Ergebnis, das sich sehen lassen könne. Darauf aufbauend sollen auch in der Zukunft in diesem Bereich, insbesondere im Interesse der betroffenen Personen, weitere Anstrengungen unternommen werden, um geeigneten Personen den Wechsel von der Sozialhilfe in das Arbeitsleben zu ermöglichen.
Erster Beigeordneter Reusch würdigte das Engagement der Mitarbeiter des Sozialamtes und dankte ihnen dafür.
Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) begrüßte die Aktivitäten der Verwaltung und verwies auf entsprechende Anregungen seiner Fraktion. Für die CDU-Fraktion betonte Wolfgang Müller die zunehmende Bedeutung der Eingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Erfolgsaussichten derartiger Aktivitäten des Sozialamtes könnten zusätzlich dadurch verbessert werden, daß sich auch private Arbeitgeber aktiv an diesen Maßnahmen beteiligen.
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