Montabaur
Nr. 33/97
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einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.
Auftragsvergabe für die Gehwegverbreiterung an der Limburger Straße
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Arbeiten zur Verbreiterung des Gehweges in der Limburger Straße 19 an eine in Bannberscheid ansässige Firma zu vergeben (Auftragsvolumen: 14.257,01 DM) sowie die hierfür notwendige überplanmäßige Ausgabe aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Westerwaldstraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Westerwaldstraße. Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 1,50 DM pro m 2 beitragspflichtiger GeschO ßfläche festgelegt.
Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Parkstraße
Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Parkstraße. Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 2,50 DM pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche festgelegt.
Frauenchor »Georgia« Görgeshausen
Die Sängerinnen des Frauenchors »Georgia« treffen sich am Freitag, dem 22. August 1997, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal zur ersten Chorprobe nach der Sommerpause. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Voranzeige:
Am Samstag, dem 13. September 1997, laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Chores mit Partner zu einer Wanderung ein. Nähere Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
MGV »Concordia«
Die Sänger treffen sich anläßlich der kirchlichen Trauung eines Mitgliedes am 16.08.1997, um 15.00 Uhr, im Foyer der Löwensteinhalle zum Ansingen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags..von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main
Gemeinde Montabaur-Gemarkung Montabaur Gemeinde Heiligenroth — Gemarkung Heiligenroth Gemeinde Großholbach-Gemarkung Großholbach Gemeinde Nomborn - Gemarkung Nomborn Gemeinde Heilberscheid-Gemarkung Heilberscheid Gemeinde Girod-Gemarkung Kleinholbach und Girod Gemeinde Steinefrenz - Gemarkung Steinefrenz Gemeinde Ebertshausen - Gemarkung Ebertshausen Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060
Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt (M) vom 28.07.1997 - Az.: 1027/1024-FFM-1-0072-97 - der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.08.1997 bis 19.09.1997 (einschl.) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter
MGV »Cacilia« 1903 Großholbach
4-Tagesausflug nach St. Johann im Ahrntal (Südtirol) vom 4. bis 7. September 1997
Durch einige Absagen — bedingt durch Krankheit - sind einige Plätze freigeworden. Wer sich schnell entscheiden kann, diesen schönen Ausflug mitzumachen - dies gilt auch für Nichtmitglieder - melde sich bitte bis zum 23.08.1997 bei Thomas Beck, unter Telefonnummer 02602/90927.
Der Preis beträgt pro Person inkl. Fahrt, drei Übernachtungen, Frühstück und Abendessen DM 310,00. Die Unterbringung erfolgt in dem Drei-Sterne-Hotel »Ahrntalerhof«. Von dort aus werden Wanderungen sowie Tagesausflüge, wie z. B. Dolomitenfahrt, Toblach, Cotina d’Amprezzo durchs Grödnertal unternommen. Zum Ablauf: Wir werden am Mittwochabend, um 22.30 Uhr, vom Feuerwehrgerätehaus in Richtung Ahrntal starten. Dortangekom-1 men (im Laufe des Morgens) erfolgt die Zimmerverteilung. Den weiteren Ablauf, wie z. B. Dolomitenfahrt, wird vorher vor Ort bekanntgegeben.
Wer sich noch schnell entscheiden kann, überweise bitte den Betrag von DM 310,00 auf das Konto-Nr. 1161903, BLZ: 570 910 00 der Volksbank Montabaur.
Nach hoffentlich schönem Wetter in Südtirol treten wir am Sonntagmorgen nach dem Frühstück die Heimreise an.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Freitag, dem 15.08.1997, um 19.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportkameraden aus Eigendorf. Trikot blau.
Am Mittwoch, dem 21.08.1997, um 19.00 Uhr, erwarten wir eben- , falls im Heimspiel unsere Sportfreunde aus Staffel. ,
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Öffentliche Bekanntmachung |
Planfeststellung nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz' j (AEG) für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main j
Gemeinde Montabaur - Gemarkung Montabaur j
Gemeinde Heiligenroth - Gemarkung Heiligenroth j
Gemeinde Großholbach - Gemarkung Großholbach i
Gemeinde Nomborn-Gemarkung Nomborn ;
Gemeinde Heilberscheid - Gemarkung Heilberscheid Gemeinde Girod - Gemarkung Kleinholbach und Girod Gemeinde Steinefrenz - Gemarkung Steinefrenz Gemeinde Ebertshausen - Gemarkung Ebertshausen Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060 I
Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) des Eisenbahn-Bundes-1 amtes, Außenstelle Frankfurt (M) vom 28.07.1997 - Az.:
1027/1024-FFM-1-0072-97-der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.08.1997 bis 19.09.1997 (einschl.) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht- nähme öffentlich aus.
Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Be- troffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah- rensgesetz).
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter |
Kirchweihfest in Heilberscheid
Am kommenden Wochenende vom 16.08. bis 18.08.1997 feiern wir die »Berscheder Kirmes«. Diese dörfliche Tradition sollten wir J zum Anlaß nehmen, ein paar fröhliche Stunden im Kreise der j Dorfgemeinschaft zu verbringen. J
Den Jugendlichen, die sich in diesem Jahr für die Vorbereitung ] und Durchführung der Kirmes einsetzen, sei hiermit recht herzlich j gedankt.

