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Montabaur

Nr. 33/97

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einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kennt­nis gegeben.

Auftragsvergabe für die Gehwegverbreiterung an der Lim­burger Straße

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Arbeiten zur Verbreiterung des Gehweges in der Limburger Straße 19 an eine in Bannberscheid ansässige Firma zu vergeben (Auftragsvolu­men: 14.257,01 DM) sowie die hierfür notwendige überplanmäßi­ge Ausgabe aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbei­trag für die Bürgersteige in der Westerwaldstraße Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Westerwaldstraße. Der Vorauslei­stungsbetrag wurde auf 1,50 DM pro m 2 beitragspflichtiger Ge­schO ßfläche festgelegt.

Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbei­trag für die Bürgersteige in der Parkstraße

Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Erhe­bung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Er­schließungsbeitrag für die Bürgersteige in der Parkstraße. Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 2,50 DM pro m 2 beitragspflich­tiger Geschoßfläche festgelegt.

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen

Die Sängerinnen des Frauenchors »Georgia« treffen sich am Freitag, dem 22. August 1997, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal zur ersten Chorprobe nach der Sommerpause. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Voranzeige:

Am Samstag, dem 13. September 1997, laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Chores mit Partner zu einer Wanderung ein. Nähere Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

MGV »Concordia«

Die Sänger treffen sich anläßlich der kirchlichen Trauung eines Mitgliedes am 16.08.1997, um 15.00 Uhr, im Foyer der Löwen­steinhalle zum Ansingen.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags..von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben. Telefon 02602/4157.

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main

Gemeinde Montabaur-Gemarkung Montabaur Gemeinde Heiligenroth Gemarkung Heiligenroth Gemeinde Großholbach-Gemarkung Großholbach Gemeinde Nomborn - Gemarkung Nomborn Gemeinde Heilberscheid-Gemarkung Heilberscheid Gemeinde Girod-Gemarkung Kleinholbach und Girod Gemeinde Steinefrenz - Gemarkung Steinefrenz Gemeinde Ebertshausen - Gemarkung Ebertshausen Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) des Eisenbahn-Bundes­amtes, Außenstelle Frankfurt (M) vom 28.07.1997 - Az.: 1027/1024-FFM-1-0072-97 - der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.08.1997 bis 19.09.1997 (einschl.) bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Be­troffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah­rensgesetz).

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

MGV »Cacilia« 1903 Großholbach

4-Tagesausflug nach St. Johann im Ahrntal (Südtirol) vom 4. bis 7. September 1997

Durch einige Absagen bedingt durch Krankheit - sind einige Plätze freigeworden. Wer sich schnell entscheiden kann, diesen schönen Ausflug mitzumachen - dies gilt auch für Nichtmitglieder - melde sich bitte bis zum 23.08.1997 bei Thomas Beck, unter Telefonnummer 02602/90927.

Der Preis beträgt pro Person inkl. Fahrt, drei Übernachtungen, Frühstück und Abendessen DM 310,00. Die Unterbringung erfolgt in dem Drei-Sterne-Hotel »Ahrntalerhof«. Von dort aus werden Wanderungen sowie Tagesausflüge, wie z. B. Dolomitenfahrt, Toblach, Cotina dAmprezzo durchs Grödnertal unternommen. Zum Ablauf: Wir werden am Mittwochabend, um 22.30 Uhr, vom Feuerwehrgerätehaus in Richtung Ahrntal starten. Dortangekom-1 men (im Laufe des Morgens) erfolgt die Zimmerverteilung. Den weiteren Ablauf, wie z. B. Dolomitenfahrt, wird vorher vor Ort bekanntgegeben.

Wer sich noch schnell entscheiden kann, überweise bitte den Betrag von DM 310,00 auf das Konto-Nr. 1161903, BLZ: 570 910 00 der Volksbank Montabaur.

Nach hoffentlich schönem Wetter in Südtirol treten wir am Sonn­tagmorgen nach dem Frühstück die Heimreise an.

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Freitag, dem 15.08.1997, um 19.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportkameraden aus Eigendorf. Trikot blau.

Am Mittwoch, dem 21.08.1997, um 19.00 Uhr, erwarten wir eben- , falls im Heimspiel unsere Sportfreunde aus Staffel. ,

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Öffentliche Bekanntmachung |

Planfeststellung nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz' j (AEG) für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main j

Gemeinde Montabaur - Gemarkung Montabaur j

Gemeinde Heiligenroth - Gemarkung Heiligenroth j

Gemeinde Großholbach - Gemarkung Großholbach i

Gemeinde Nomborn-Gemarkung Nomborn ;

Gemeinde Heilberscheid - Gemarkung Heilberscheid Gemeinde Girod - Gemarkung Kleinholbach und Girod Gemeinde Steinefrenz - Gemarkung Steinefrenz Gemeinde Ebertshausen - Gemarkung Ebertshausen Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060 I

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) des Eisenbahn-Bundes-1 amtes, Außenstelle Frankfurt (M) vom 28.07.1997 - Az.:

1027/1024-FFM-1-0072-97-der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.08.1997 bis 19.09.1997 (einschl.) bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht- nähme öffentlich aus.

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Be- troffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah- rensgesetz).

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter |

Kirchweihfest in Heilberscheid

Am kommenden Wochenende vom 16.08. bis 18.08.1997 feiern wir die »Berscheder Kirmes«. Diese dörfliche Tradition sollten wir J zum Anlaß nehmen, ein paar fröhliche Stunden im Kreise der j Dorfgemeinschaft zu verbringen. J

Den Jugendlichen, die sich in diesem Jahr für die Vorbereitung ] und Durchführung der Kirmes einsetzen, sei hiermit recht herzlich j gedankt.