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Montabaur

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Nr. 33/97

Alle Heilberscheider, ihre Freunde und Bekannte, heiße ich herz­lich willkommen und wünsche für die Kirmestage Freude und Geselligkeit. Die Zeltbewirtschafterin (Frau Dormann) und die Schausteller (Familie Wolf) freuen sich auf Ihren Besuch.

Die Ortsgemeinde lädt, wie schon in den letzten Jahren, alle Heilberscheider Kinder am Kirmesmontag, von 11.00 bis 12.00 Uhr, zur kostenlosen Karussellfahrt ein.

Alle Heilberscheider möchte ich bitten, an den Kirmestagen ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken.

Egon Reichwein, Ortsbürgermeister

Thekenmannschaft Heilberscheid

Aus aktuellem Anlaß wurde unser Hobbyrundenspiel gegen un­sere Freunde aus Isselbach auf Freitag, 15.08.1997, vorverlegt. Anstoß ist um 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Heilberscheid. Anschließend gemeinsamer Kirmesdiscobesuch im Festzelt.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Termine der Eisbachtaler Mannschaften

Samstag, 16. August 1997

15.30 Uhr, VfL Hamm - Kooperation SF Eisbachtal/Spvgg EGC Wirges (Spitzenspiel der Oberliga Südwest in Hamm)

15.00 Uhr, SSV Hattert (Kreisliga B, Senioren) - A-Junioren SF Eisbachtal (Regionalliga Südwest) Freundschaftsspiel in Hattert

Sonntag, 17. August 1997

11.00 Uhr, A-Junioren SF Eisbachtal -1. FC Köln (Regionalliga West), Freundschaftsspiel in Nentershausen

14.30 Uhr SF Eisbachtal II VfL Bad Ems (erster Spieltag der Bezirksliga Ost in Nentershausen).

Niedererbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main

Gemeinde Montabaur-Gemarkung Montabaur Gemeinde Heiligenroth - Gemarkung Heiligenroth Gemeinde Großholbach-Gemarkung Großholbach Gemeinde NombornGemarkung Nomborn Gemeinde Heilberscheid-Gemarkung Heilberscheid Gemeinde Girod-Gemarkung Kleinholbach und Girod Gemeinde Steinefrenz - Gemarkung Steinefrenz Gemeinde Ebertshausen - Gemarkung Ebertshausen Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) des Eisenbahn-Bundes­amtes, Außenstelle Frankfurt (M) vom 28.07.1997 Az.: 1027/1024-FFM-1-0072-97 - der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.08.1997 bis 19.09.1997 (einschl.) bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Der Planfeststellungsbeschluß (Textteil) wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Be­troffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah­rensgesetz).

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Am Hisgen« in Niederelbert

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 31.07.1997 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung

»Am Hisgen«, Parzelle 297/3

verlaufend von - bis

Hollerer Straße (K 168) bis Wegeparzelle 3518 Anlage: 1 Planskizze

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Im obi

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Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.1997.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Niederelbert, 08.08.1997 Bode, Ortsbürgermeister