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Montabaur

Nr. 32/97

§ 5 ,

Zur Einhaltung der Benutzerordnung steht dem Hüttenwart und dem Ortsbürgermeister ein jederzeitiges Kontroll- und Weisungs­befugnisrecht zu. Den Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Besucher den Weisungen des Hüttenwartes oder Ortsbürgermeisters nicht nach, können diese den Besucher von der Anlage verweisen.

§6

Für die Benutzung der gesamten Anlage wird eine Miete erhoben. Die Miete beträgt für Einwohner von Nentershausen 75,00 DM pro Tag, ansonsten 100,00 DM pro Tag. Der Ortsbürgermeister ist befugt, in bestimmten Fällenden Mietpreiszu erlassen. Für die Regulierung eventuell verursachter Schäden ist eine Kaution in Höhe von 300,00 DM beim Hüttenwart zu hinterlegen. Der hinter­legte Betrag wird den Benutzern nach erfolgter ordnungsgemäßer Reinigung bzw. Schadensregulierung zurückerstattet.

§7

Mietschuldner ist derjenige, der den Grillplatz und die übrigen Einrichtungen zur Benutzung anmeldet.

§8

Miete und Kaution sind nach Zusage der Benutzung an den Hüttenwart bis spätestens 8 Tage vor der Nutzung zu zahlen.

§9

Haftung

Die Benutzung des Grillplatzes und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ortsgemeinde Nentershausen und der Hüt­tenwart haften für keinerlei Schäden (Personen-, Sach- und Ver­mögensschäden), die den Benutzern während der Benutzung der vorbezeichneten Anlage entstehen.

§10

Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Sie wird erlassen aufgrund des Landesforstgesetzes Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung.

Nentershausen, 01.08.1997 (S.) Greiser, Ortsbürgermeister

Dorfchronik

Das Chronik-Team Nentershausen sucht noch ältere Mitbürgerin­nen und Mitbürger, die bei der Auswertung von alten Fotoaufnah­men (Erkennung von abgebildeten Personen) behilflich sind. Interessierte melden sich bitte beim dem I. Ortsbeigeordneten Kurt Rörig, Tel.: 8700.

Jahrgang 1957/58

Am Samstag, 11. Oktober, starten wir unseren Jahrgangsausflug anläßlich unseres 40. Geburtstages. Wir fahren mit dem Schiff von Limburg nach Balduinstein. Daran schließt sich ein Ritteres­sen in Obernhof an. Bitte meldet Euch bis zum 10. September bei Marliese Egenolf, Telefon 06485/4231, oder bei Theresia Noll, Telefon 06485/8277, an.

Auch alle Zugezogenen des Jahrgangs 1957/58 sind herzlich zu dem Ausflug eingeladen.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf dem Hahn« der Ortsgemeinde Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf dem Hahn« der Orts­gemeinde Niedererbach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 11.07.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf dem Hahn« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit vom 18.08.1997 bis 16.09.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge- ,maß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am ' 11.07.1997 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Auf dem Hahn« aufzustellen.

I Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfol- i gend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Niedererbach, 01.08.1997 (S.)

Ortseifen, Ortsbürgermeister

56412 Niedererbach, 01.08.1997 (S.)

Ortseifen, Ortsbürgermeister

Urlaubsvertretung

ln der Zeit vom 10.08.1997 bis zum 24.08.1997 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Arnold Frink (Tel.: 8197). In besonderen Angelegenheiten hilft auch die Verbands­gemeindeverwaltung weiter (02602/126-0).

Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister