Montabaur
Nr. 32/97
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von Lahnstraße bis Wendehammer Parzelle 3 und Wendehammer Parzelle 10 und 11, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Tag der Verkehrsübergabe ist der 01.06.1997.
Auch hier war die o. a. Straße endgültig hergestellt, so daß die Widmung ausgesprochen werden konnte.
Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, u. a. für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in den kommenden Jahren Haushaltsmittel bereitzustellen:
- Anschaffungen für die Gemeindeverwaltung
- Bauausgaben Kapelle/Friedhof
- Bauausgaben Kinderspielplätze
- Ortsverschönerungsmaßnahmen
- Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen
- Erschließung »Lahnstraße-Industriegebiet«
- Erschließung »Im Wiesenmorgen«
- Straßenbeleuchtungserweiterung
- Bauhof-Geräteanschaffung
- Wirtschaftswegebau
- Erschließung Gewerbegebiet
- Errichtung eines Bauhofes
- Erschließung Neubaugebiet Weihnachtsbeleuchtung
Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.05.1997 hatte sich der Bauausschuß mit dem Thema Weihnachtsbeleuchtung befaßt. Der Vorschlag des Ausschusses lag nun in der Sitzung vor.
Die Kosten für den Beleuchtungskörper belaufen sich auf 331 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und 150 DM Installationskosten, wenn dieser auf die Straßenlaternen aufgesetzt wird und auf 364 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und 150 DM Installationskosten bei Anbringung des Beleuchtungskörpers in ca. 4 m Höhe am Mast. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Anschaffung des vom Bauausschuß vorgeschlagenen sternförmigen Beleuchtungskörpers. Die Frage, ob die Beleuchtungskörper auf die Straßenlaternenmasten oben aufgesetzt oder in rd. 4 m Höhe am Mast angebracht werden, soll bei einer Ortsbesichtigung entschieden werden.
Benutzungsordnung Grillhütte
Den Ratsmitgliedern lag ein Entwurf der Benutzungsordnung für die Grillhütte/den Grillplatz Nentershausen vor.
Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Entwurf - mit einigen Ergänzungen—einstimmig zu.
Die Benutzungsordnung regelt Eigentum, Benutzungsrecht, Anmeldung, Pflichten des Benutzers, Kontroll- und Weisungsbefugnis, Platzmiete, Mietschuldner, Entrichtung und Fälligkeit von Miete und Kaution sowie die Haftung.
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1997
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1997 bei der Haushaltsstelle 5900.5490 (Bewirtschaftungskosten Grillhütte - Haushaltsansatz 0 DM) in Höhe von 2.000 DM einstimmig zu. Bereits jetzt sind schon Ausgaben von 106,80 DM (Wassergeld) entstanden. Da nach der Wiedereröffnung der Grillhütte weitere Ausgaben für Strom und Versicherungen etc. entstehen werden, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, insgesamt 2.000 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Zeltkirmes 1997
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
»Wem es die Kermes? - Uus!«
Mit diesem bekannten Kirmesruf lade ich Euch ein, auch im Namen der Kirmesgesellschaft, unsere Kirmes vom 08.08.1997 bis zum 11.08.1997 mit uns zu feiern. Die Kirmesgesellschaft, der Tennisclub als Veranstalter sowie die Schaustellerfamilie Fähtz— die zum 35. Male in Nentershausen ist — freut sich auf Euren Besuch mit Euren Verwandten, Bekannten und Freunden. Ich würde mich freuen, wenn viele von Euch den Weg zum Kirmesplatz finden, um die Tradition Kirmes aufrechtzuerhalten.
Am Kirmessonntag warten, wie schon seit vielen Jahren, die »Marktleute« auf Euren Besuch. Vergeßt bitte nicht, Eure Dorffahnen »zu zeigen«.
Hallo Kinder, Freichips verteile ich am Kirmessamstag, ab 13.30 Uhr, an der Alten Turnhalle (Eingang vom Parkplatz).
Euer Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Straßensperre wegen Kirmes
Wie in den vergangenen Jahren sind wegen unserem Kirchweihfest in der Zeit von Sonntag, den 10. August 1 997, ab 12.00 Uhr bis Montag, den 11 . August 1 997, bis 1 8.00 Uhr die Eppenroder Straße ab hinter der Einmündung zur Heilberscheider Straße bis Ortseingang Eppenrod offiziell für den Straßenverkehr gesperrt. Dies gilt auch für alle Ortsstraßen, die innerhalb der Ortslage von Nentershausen auf die Eppenroder Straße einmünden, im jeweiligen unmittelbaren Einmündungsbereich.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Die nachstehende Benutzerordnung
wurde vom Ortsgemeinderat in der Sitzung vom 24.07.1997 einstimmig beschlossen und gilt ab 1. August 1997
Die Anmeldungen gemäß § 3 der Benutzerordnung sind bei dem Hüttenwart - Michael Schneider, Tel.: 06485/1474 - vorzunehmen. Der notwendige Benutzervertrag, sowie die Zahlung der Miete und Kaution in bar (§ 6) wird auch von dem o. a. Hüttenwart abgeschlossen bzw. erhoben.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Benutzerordnung für Grillhütte/Grillplatz Nentershausen §1
Eigentum
Eigentümerin der Grillhütte inkl. des gesamten Inventars und des dazu gehörenden Geländes mit den Einrichtungen ist die Ortsgemeinde Nentershausen.
§2
Benutzungsrecht
Grillhütte und Grillplatz können für Familien-, Vereinsfeiern und Veranstaltungen ähnlicher Art genutzt werden.
§3
Anmeldung
Die Anmeldung zur Benutzung des Grillplatzes mit Nebeneinrichtungen erfolgt beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nentershausen bzw. einem von ihm Beauftragten (künftig Hüttenwart genannt)
Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Reservierungen sind erst ab 01.09. des Jahres für das darauffolgende Jahr möglich.
§4
Pflichten des Benutzers
Die Benutzer des Grillplatzes, der Grillhütte, der Feuerstellen und , des Mobiliars haben die Einrichtungen pfleglich zu behandeln, j Der Grillplatz und die Zuwegung darf mit Kraftfahrzeugen nicht j befahren werden und nicht als Parkplatz benutzt werden. .Feuer j darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen angezündet werden. Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern abgelegt werden.
Die Benutzer haben die Anlagen bis spätestens 12.00 Uhr des ] auf die Benutzung folgenden Tages zu säubern und in den bei j Anmietung Vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen. Entstan- ! dene Schäden sind unaufgefordert dem Hüttenwart zu melden ! und vom Benutzer zu ersetzen. Der Hüttenwart überzeugt sich im ' Beisein des Benutzers von dem ordnungsgemäßen Zustand der ! Anlagen. Hierbei festgestellte Schäden sind ebenfalls vom Benutzer zu ersetzen. Im Zweifelsfalle hat der Hüttenwart das uneingeschränkte Recht, die Instandsetzungs- bzw. Reinigungsarbeiten zu Lasten der Kaution und auf Kosten der Benutzer nach Abspra- ; che mit dem Ortsbürgermeister durchführen zu lassen bzw. selbst durchzuführen.
Müll muß durch den Benutzer umweit- und fachgerecht entsorgt werden.
Die Benutzer sind ferner gehalten, ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Die Benutzung von elektrischen Verstärkern auf dem Grillplatz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen gestattet.
Als Benutzer gilt im Zweifelsfall der Mietschuldner gemäß § 7 der Benutzerordnung.

