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Montabaur

Nr. 32/97

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von Lahnstraße bis Wendehammer Parzelle 3 und Wende­hammer Parzelle 10 und 11, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Tag der Verkehrsübergabe ist der 01.06.1997.

Auch hier war die o. a. Straße endgültig hergestellt, so daß die Widmung ausgesprochen werden konnte.

Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, u. a. für die nachfol­gend aufgeführten Maßnahmen in den kommenden Jahren Haus­haltsmittel bereitzustellen:

- Anschaffungen für die Gemeindeverwaltung

- Bauausgaben Kapelle/Friedhof

- Bauausgaben Kinderspielplätze

- Ortsverschönerungsmaßnahmen

- Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen

- Erschließung »Lahnstraße-Industriegebiet«

- Erschließung »Im Wiesenmorgen«

- Straßenbeleuchtungserweiterung

- Bauhof-Geräteanschaffung

- Wirtschaftswegebau

- Erschließung Gewerbegebiet

- Errichtung eines Bauhofes

- Erschließung Neubaugebiet Weihnachtsbeleuchtung

Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.05.1997 hatte sich der Bauausschuß mit dem Thema Weih­nachtsbeleuchtung befaßt. Der Vorschlag des Ausschusses lag nun in der Sitzung vor.

Die Kosten für den Beleuchtungskörper belaufen sich auf 331 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und 150 DM Installationskosten, wenn dieser auf die Straßenlaternen aufgesetzt wird und auf 364 DM zuzüglich Mehrwertsteuer und 150 DM Installationskosten bei Anbringung des Beleuchtungskörpers in ca. 4 m Höhe am Mast. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Anschaffung des vom Bauausschuß vorgeschlagenen sternförmigen Beleuch­tungskörpers. Die Frage, ob die Beleuchtungskörper auf die Straßenlaternenmasten oben aufgesetzt oder in rd. 4 m Höhe am Mast angebracht werden, soll bei einer Ortsbesichtigung ent­schieden werden.

Benutzungsordnung Grillhütte

Den Ratsmitgliedern lag ein Entwurf der Benutzungsordnung für die Grillhütte/den Grillplatz Nentershausen vor.

Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Entwurf - mit einigen Er­gänzungeneinstimmig zu.

Die Benutzungsordnung regelt Eigentum, Benutzungsrecht, An­meldung, Pflichten des Benutzers, Kontroll- und Weisungsbefug­nis, Platzmiete, Mietschuldner, Entrichtung und Fälligkeit von Miete und Kaution sowie die Haftung.

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1997

Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1997 bei der Haushaltsstelle 5900.5490 (Bewirtschaftungskosten Grillhütte - Haushaltsansatz 0 DM) in Höhe von 2.000 DM einstimmig zu. Bereits jetzt sind schon Ausgaben von 106,80 DM (Wassergeld) entstanden. Da nach der Wiedereröffnung der Grillhütte weitere Ausgaben für Strom und Versicherungen etc. entstehen werden, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, insgesamt 2.000 DM außerplanmäßig bereitzustellen.

Zeltkirmes 1997

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

»Wem es die Kermes? - Uus!«

Mit diesem bekannten Kirmesruf lade ich Euch ein, auch im Namen der Kirmesgesellschaft, unsere Kirmes vom 08.08.1997 bis zum 11.08.1997 mit uns zu feiern. Die Kirmesgesellschaft, der Tennisclub als Veranstalter sowie die Schaustellerfamilie Fähtz die zum 35. Male in Nentershausen ist freut sich auf Euren Besuch mit Euren Verwandten, Bekannten und Freunden. Ich würde mich freuen, wenn viele von Euch den Weg zum Kir­mesplatz finden, um die Tradition Kirmes aufrechtzuerhalten.

Am Kirmessonntag warten, wie schon seit vielen Jahren, die »Marktleute« auf Euren Besuch. Vergeßt bitte nicht, Eure Dorffah­nen »zu zeigen«.

Hallo Kinder, Freichips verteile ich am Kirmessamstag, ab 13.30 Uhr, an der Alten Turnhalle (Eingang vom Parkplatz).

Euer Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Straßensperre wegen Kirmes

Wie in den vergangenen Jahren sind wegen unserem Kirchweih­fest in der Zeit von Sonntag, den 10. August 1 997, ab 12.00 Uhr bis Montag, den 11 . August 1 997, bis 1 8.00 Uhr die Eppenroder Straße ab hinter der Einmündung zur Heilberscheider Straße bis Ortseingang Eppenrod offiziell für den Straßenverkehr gesperrt. Dies gilt auch für alle Ortsstraßen, die innerhalb der Ortslage von Nentershausen auf die Eppenroder Straße einmünden, im jewei­ligen unmittelbaren Einmündungsbereich.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Die nachstehende Benutzerordnung

wurde vom Ortsgemeinderat in der Sitzung vom 24.07.1997 einstimmig beschlossen und gilt ab 1. August 1997

Die Anmeldungen gemäß § 3 der Benutzerordnung sind bei dem Hüttenwart - Michael Schneider, Tel.: 06485/1474 - vorzuneh­men. Der notwendige Benutzervertrag, sowie die Zahlung der Miete und Kaution in bar (§ 6) wird auch von dem o. a. Hüttenwart abgeschlossen bzw. erhoben.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Benutzerordnung für Grillhütte/Grillplatz Nentershausen §1

Eigentum

Eigentümerin der Grillhütte inkl. des gesamten Inventars und des dazu gehörenden Geländes mit den Einrichtungen ist die Ortsge­meinde Nentershausen.

§2

Benutzungsrecht

Grillhütte und Grillplatz können für Familien-, Vereinsfeiern und Veranstaltungen ähnlicher Art genutzt werden.

§3

Anmeldung

Die Anmeldung zur Benutzung des Grillplatzes mit Nebeneinrich­tungen erfolgt beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Nen­tershausen bzw. einem von ihm Beauftragten (künftig Hüttenwart genannt)

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Reservierungen sind erst ab 01.09. des Jahres für das darauffolgende Jahr möglich.

§4

Pflichten des Benutzers

Die Benutzer des Grillplatzes, der Grillhütte, der Feuerstellen und , des Mobiliars haben die Einrichtungen pfleglich zu behandeln, j Der Grillplatz und die Zuwegung darf mit Kraftfahrzeugen nicht j befahren werden und nicht als Parkplatz benutzt werden. .Feuer j darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen angezündet werden. Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abfallbe­hältern abgelegt werden.

Die Benutzer haben die Anlagen bis spätestens 12.00 Uhr des ] auf die Benutzung folgenden Tages zu säubern und in den bei j Anmietung Vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen. Entstan- ! dene Schäden sind unaufgefordert dem Hüttenwart zu melden ! und vom Benutzer zu ersetzen. Der Hüttenwart überzeugt sich im ' Beisein des Benutzers von dem ordnungsgemäßen Zustand der ! Anlagen. Hierbei festgestellte Schäden sind ebenfalls vom Benut­zer zu ersetzen. Im Zweifelsfalle hat der Hüttenwart das uneinge­schränkte Recht, die Instandsetzungs- bzw. Reinigungsarbeiten zu Lasten der Kaution und auf Kosten der Benutzer nach Abspra- ; che mit dem Ortsbürgermeister durchführen zu lassen bzw. selbst durchzuführen.

Müll muß durch den Benutzer umweit- und fachgerecht entsorgt werden.

Die Benutzer sind ferner gehalten, ruhestörenden Lärm zu ver­meiden. Die Benutzung von elektrischen Verstärkern auf dem Grillplatz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen gestattet.

Als Benutzer gilt im Zweifelsfall der Mietschuldner gemäß § 7 der Benutzerordnung.