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Montabaur

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Nr. 31/t

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Teilumlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 23.07.1997

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

der Ortsgemeinde Neuhäusel (S.) gez. Reichling

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel

vom 10.07.1997

Gemeindewald Neuhäusel; Forsteinrichtungswerk

Ein Mitarbeiter der Forstdirektion Koblenz stellte den Ratsmitglie­dern den jetzigen Bestand des Gemeindewaldes Neuhäusel so­wie die Ziele des Forsteinrichtungswerkes für die nächsten 10 Jahre vor. Anhand von Dias erklärte er die von ihm geplante Vorgehensweise und gab einen Einblick in seine Arbeit.

Im Anschluß daran folgten die Ratsmitglieder einstimmig dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters und stimmten dem Forstein­richtungswerk so zu, wie es in der Sitzung beschrieben wurde.

Erste Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börn- chen«

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes »Ei- senköppel/Börnchen« wurden in der Zeit vom 20.05.1997 bis 19.06.1997 (einschl.) öffentlich ausgelegt. Ebenfalls erhielten die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, bis zum 19.06.1997 Stellung zu nehmen. Seitens der Träger öffentlicher Belange gingen keine Bedenken bzw. Anregungen ein.

Der Ortsgemeinderat hatte nun in seiner Sitzung am 10.07.1997 über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Bedenken bzw. Anregungen zu entscheiden.

Hinsichtlich der vorgetragenen Wünsche zweier Grundstücksei­gentümer, ihre beiden Randgrundstücke nicht in die Festlegung der Doppelhausbebauung einzubeziehen, schlug der Ortsbürger­meister vor, darüber nachzudenken, ob dem nicht entsprochen werden könne. Die beiden Grundstücksgrößen ließen jeweils eine Einzelhausbebauung zu.

Bezüglich der Führung des Kanals auf einem dieser Grundstücke könnte den Eigentümern insofern entgegen gekommen werden, als der Kanal auch entlang der Grundstücksgrenze verlegt wer­den könne. Diese Führung müßten die Eigentümer dann jedoch dulden.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion wies darauf hin, daß die vier zwischen den beiden angesprochenen Grundstücken liegenden Grundstücke in diesem Fall neu zugeordnet werden müßten. Im Falle der Zustimmung des Rates zu dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters müßten die übrigen Anlieger um eine schriftliche Stellungnahme dazu gebeten und der Plan dann in diesem Punkt abgeändert werden. Der für die heutige Sitzung vorgesehene Zustimmungs- und Satzungsbeschluß würde dann später gefaßt.

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den eingegangenen Bedenken und Anregungen. Zum größten Teil wurde diesen stattgegeben, teils wurden sie im Rahmen der gemeindlichen Abwägung zurückgewiesen.

Einstimmig wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, das Beteiligungsverfahren mit den von den Planänderungen un­mittelbar betroffenen Anliegern und den beteiligten Trägern öf­fentlicher Belange nach § 13 des Baugesetzbuches durchzufüh­ren.

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushalts­ausgaben bei insgesamt 5 Haushaltsstellen in Höhe eines Ge­samtbetrages von 266.290,13 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 259.418,42 DM für Bauausgaben (Haushaltsansatz 546.460 DM). Im Rahmen der Bauausführung - zusätzliche Unterkel­lerung - (Neubau eines Gemeindehauses) zeigte sich, daß der ursprüngliche Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte. Um das Gemeindehaus fertigstellen zu können, war es erforder­lich, die Mittel zusätzlich bereitzustellen.

Für die Miete des Büropavillons mußten 1.453,79 DM überplan­mäßig gezahlt werden (Haushaltsansatz 3.174 DM). Der Haus­haltsansatz umfaßte nur den Zeitraum eines halben Jahres. Es

mußten aber Mietzahlungen und Abfuhrkosten bis einschließlic Juli 1996 geleistet werden.

Für Aufwendungen des Winterdienstes war die überplanmäßig Bereitstellung von 989,44 DM (Haushaltsansatz 2.250 DM) erfoi derlich. Witterungsbedingt war es notwendig, erhebliche Menge von Streumaterial zu beschaffen. Der geschätzte Haushaltsan satz deckte den tatsächlichen Bedarf nicht ab.

Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bzw Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichei über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus haltsjahr 1996, die sich bei 6 Haushaltsstellen auf insgesam 4.176,17 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge samthaushaltes.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben unc genehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haus­haltsausgaben für das Jahr 1996.

Herausgabe eines kartografischen Ortsfaltplanes für die Ortsgemeinde

Ortsbürgermeister Roggenbach wurde beauftragt, das Vorhaben in die Wege zu leiten und dann dem Verkehrsverein, bei Interes­se, zu übergeben.

Lärmschutz entlang der B 49 - Ortsausgang Richtung Mon­tabaur

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß eine Ergän­zungspflanzung zum Herbst erfolgen soll.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, Alternativ­angebote über Pflanzen für eine ausgewogene Bepflanzung in verschiedenen Höhen einzuholen, über die der Rat dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden wird.

Schaffung von Parkplätzen im Zuge der Baulandumlegung »Eisenköppel/Börnchen«

Die Ratsmitglieder begrüßten ausdrücklich die Bereitschaft der kath. Kirchengemeinde Neuhäusel, im Bereich vor der St. Anna Kirche Parkplätze zu schaffen, und hofften, daß die angebotenen 9 Stellplätze verwirklicht würden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gebeten, sich bezüg­lich des hierfür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens mit der kath. Kirchengemeinde in Verbindung zu setzen, damit die Maßnahme möglichst zügig verwirklicht werden könne.

Friedhofsangelegenheit; Entfernung und gleichzeitige Neu­anpflanzung eines Baumes

Mehrheitlich beschloß der Ortsgemeinderat, eine kranke Linde in der Nähe der Friedhofshalle, die zusätzlich seit Jahren von Schädlingen befallen und in Mitleidenschaft gezogen ist, fällen zu lassen und einen der »geparkten« Bäume am Sportplatz als Ersatz an diese Stelle umpflanzen zu lassen.

Friedhof Neuhäusel

Standfestigkeit von Grabmalen

Die Unterhaltungsverpflichteten/Nutzungsberechtigten nachfol­gend aufgeführter Grabstätten werden gebeten umgehend das auf dem Grab befindliche Grabmal befestigen zu lassen:

1. Block VI, Reihe D, Gr.-Nr. 58, Reihengrab Jakob Rosenbach (gest. 1970)

2. Block VII, Reihe B, Gr.-Nr. 41/42, Doppelgrab Wilhelm Knopp (gest. 1969)

Friedhofsverwaltung

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Kirchweihfest in Simmern

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

auch in diesem Jahr feiern wir unsere Kirmes wie weit und breit bekannt vom 2. bis 4. August 1997.

Die Kirmesgesellschaft hat alle Vorbereitungen getroffen, damit diese Tage ein Fest der Freude und Geselligkeit für Jung und Alt werden.