Einzelbild herunterladen

Montabaur

33

Nr. 27/97

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung; die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgend abgedruck­ten Skizze.

y*# w/

W/

ÄmJJoctiwaJd*i/y

X/ ».

56412 Daubach, 26.06.1997 (S.) Hahn, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Daubach

vom 18.06.1997

Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur

Der Ortsgemeinderat Daubach stimmte der Neuaufteilung des Forstreviers Buchfinkenland/Gelbachtal in der in der Sitzung vor­liegenden Form einstimmig zu.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemein­de Daubach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 2,59 ha vor.

Hierzu wird ausgeführt, daß die geplante Erweiterung des vorhan­denen Neubaugebietes durch die Ausweisung des Wohnbauge­bietes >>lm Bäumchesfeld« kurz vor Abschluß im Planaufstel­lungsverfahren steht. In der 7. Änderung des Flächennutzungs­planes wird dieser Planungsstand teilweise berücksichtigt. Die Siedlungsentwicklung sollte durch diese Neuausweisung in süd­licher Richtung ihren Abschluß finden.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flä­chennutzungsplanes einstimmig zu.

Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßen­beleuchtung

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragsunternehmer Firma Pulte unter Modifizierung des bestehenden Vertrages.

Ortsbürgermeister Hahn sowie die Verwaltung wurden beauf­tragt, den bestehenden Wartungsvertrag zu überarbeiten und diesen zur Beschlußfassung vorzulegen.

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplan­mäßige Ausgaben in Höhe eines Gesamtbetrages von 37.875,95 DM vor.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 25.608,50 DM für den Erwerb von Grundstücken. Die Orts­gemeinde konnte im Jahr 1996 mehr Grundstücke ankaufen, als ursprünglich angenommen wurde. Hierdurch kam es zu einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes (10.000 DM).

Für die Straßenbeleuchtungserweiterung (Haushaltsansatz 5.000 DM) mußten 4.278,03 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.05.1996 beschlossen, daß u. a. in der Bergstraße zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt werden sollten. Weiterhin wurden Restkosten der Neubaumaßnahme Hochstraße im Haushaltsjahr 1996 gebucht. Somit entstand eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes.

Außerplanmäßig war die Bereitstellung von 5.035,45 DM für Stromanschlußkosten des Festplatzes erforderlich. Der Ortsge­meinderat hatte in seiner Sitzung am 15.05.1996 die Stromver­sorgung für Schausteller auf dem Festplatz beschlossen. Da dies bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt war, kam es zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe.

Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.

Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.

Des weiteren nahm der Ortsgemeinderat zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996 bei der Haushaltsstelle 4640.7000 (Personal­kostenanteile für den Kindergarten Haushaltsansatz 2.500 DM) in Höhe von 220,70 DM.

Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsiiste

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für nachfolgend auf­geführte Maßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren Mittel bereitzustellen:

- Erschließung Bäumchesfeld

- Brunnenfassung

- Haltestelle Heimathaus Richtung Montabaur

- Erschließung Gartenweg mit Gang

- Erschließung Dillches Berg

- Verkehrsberuhigung Ortseingang

- Zuschüsse Dorferneuerung

- Ausbau und Unterhaltung Wirtschaftswege

- Pflege und Pflanzung von Bäumen

- Grunderwerb

- Ausbau Schulstraße

- Ausbau Kissbergstraße

Anschaffung einer Kühlhaube für die Leichenhalle

Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig den Beschluß, eine Kühl­truhe für die Leichenhalle anzuschaffen.

Dorfcafe geöffnet

Unter der Bewirtung des MGV Frohsinn Daubach ist unser Dorfcafe am Sonntag, 06.07.1997, in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Heimathaus geöffnet. Auch stellt Dirk Neuroth wieder Arbeiten seiner Seidenmalerei aus. Gäste aus nah und fern sind herzlich willkommen.

\

*

r