Montabaur
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Nr. 27/97
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung; die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Skizze.
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56412 Daubach, 26.06.1997 (S.) Hahn, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Daubach
vom 18.06.1997
Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat Daubach stimmte der Neuaufteilung des Forstreviers Buchfinkenland/Gelbachtal in der in der Sitzung vorliegenden Form einstimmig zu.
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Daubach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 2,59 ha vor.
Hierzu wird ausgeführt, daß die geplante Erweiterung des vorhandenen Neubaugebietes durch die Ausweisung des Wohnbaugebietes >>lm Bäumchesfeld« kurz vor Abschluß im Planaufstellungsverfahren steht. In der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dieser Planungsstand teilweise berücksichtigt. Die Siedlungsentwicklung sollte durch diese Neuausweisung in südlicher Richtung ihren Abschluß finden.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.
Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragsunternehmer Firma Pulte unter Modifizierung des bestehenden Vertrages.
Ortsbürgermeister Hahn sowie die Verwaltung wurden beauftragt, den bestehenden Wartungsvertrag zu überarbeiten und diesen zur Beschlußfassung vorzulegen.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe eines Gesamtbetrages von 37.875,95 DM vor.
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 25.608,50 DM für den Erwerb von Grundstücken. Die Ortsgemeinde konnte im Jahr 1996 mehr Grundstücke ankaufen, als ursprünglich angenommen wurde. Hierdurch kam es zu einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes (10.000 DM).
Für die Straßenbeleuchtungserweiterung (Haushaltsansatz 5.000 DM) mußten 4.278,03 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.05.1996 beschlossen, daß u. a. in der Bergstraße zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt werden sollten. Weiterhin wurden Restkosten der Neubaumaßnahme Hochstraße im Haushaltsjahr 1996 gebucht. Somit entstand eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Außerplanmäßig war die Bereitstellung von 5.035,45 DM für Stromanschlußkosten des Festplatzes erforderlich. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.05.1996 die Stromversorgung für Schausteller auf dem Festplatz beschlossen. Da dies bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt war, kam es zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.
Des weiteren nahm der Ortsgemeinderat zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996 bei der Haushaltsstelle 4640.7000 (Personalkostenanteile für den Kindergarten — Haushaltsansatz 2.500 DM) in Höhe von 220,70 DM.
Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsiiste
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für nachfolgend aufgeführte Maßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren Mittel bereitzustellen:
- Erschließung Bäumchesfeld
- Brunnenfassung
- Haltestelle Heimathaus Richtung Montabaur
- Erschließung Gartenweg mit Gang
- Erschließung Dillches Berg
- Verkehrsberuhigung Ortseingang
- Zuschüsse Dorferneuerung
- Ausbau und Unterhaltung Wirtschaftswege
- Pflege und Pflanzung von Bäumen
- Grunderwerb
- Ausbau Schulstraße
- Ausbau Kissbergstraße
Anschaffung einer Kühlhaube für die Leichenhalle
Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig den Beschluß, eine Kühltruhe für die Leichenhalle anzuschaffen.
Dorfcafe geöffnet
Unter der Bewirtung des MGV Frohsinn Daubach ist unser Dorfcafe am Sonntag, 06.07.1997, in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Heimathaus geöffnet. Auch stellt Dirk Neuroth wieder Arbeiten seiner Seidenmalerei aus. Gäste aus nah und fern sind herzlich willkommen.
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