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Montabaur

Nr. 27/97 I

-Wilhelmstraße

- Neustraße -Schulstraße

- Risse in Straßen und Feldwegen

9. Sanierung eines Feuchtbiotopes/Alter Dorfteich; Auftragsver­gabe

10. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Backeswiese/Sport­platz

11. Kirmes

-Zuschuß für Kapelle

12. Pflege von Pflanzflächen

13. Verschiedenes

14. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheiten

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

56412 Welschneudorf, 30.06.1997 Heiden, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Anordnung zur Abstufung von Teilstrecken der Landesstraße Nr. 330 in der Gemarkung Welschneudorf zur Gemeindestraße. Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntma­chungen«.

GELBACHHOHEN

Informationsbesuch des Buchfinkenlandes

Der CDU-Gemeindeverbandsvorstand der VG Montabaur be­sucht gemeinsam mit dem Ortsvorstand die Gemeinden Hübin­gen, Horbach und Gackenbach. Interessierte Fraktionsmitglieder aus dem Verbandsgemeinderat sind herzlich dazu eingeladen. Treffpunkt am Freitag, 4. Juli 1997, um 17.00 Uhr in Hübingen, Gemeindehaus mit Bürgermeister Siegfried Hoffmann, um 18.30 Uhr an der Grundschule Horbach mit den Bürgermeistern Win­fried Wilhelmi und Ulrich Weidenfeller. Geplant sind Besichtigun­gen und Gespräche vor Ort.

Nähere Auskünfte erteilt Renate Daubach, Untershausen, Tel.: 02602/4757.

SPD-Ortsverein

Buchfinkenland-Gelbachhöhen

Aus zwingenden Gründen mußte die geplante Ortsvereinssitzung vom 3. Juli, auf Mittwoch, den 9. Juli, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach, verlegt'werden. Ich bitte um Beachtung.

Weitere Info bei Jörg Harle, Telefon 06439/7189.

Hundekot

Die Verschmutzungen mit Hundekot auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sind ein leidiges Problem.

Wenn einzelne Hundehalter die Spielplätze oder den neuen Sportplatz als Auslauf benutzen, ist dies mehr als unverständlich. Sicherlich kann immer mal wieder ein Mißgeschick passieren. Wenn dies aber vom Hundehalter beseitigt wird, hat niemand Einwendungen.

Als ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung eines sau­beren Ortsbildes können die Hundehalter zum Selbstkosten­preis von 0,50 DM einen »Dog-Bag« erwerben, also einen Beutel mit einer Schaufel und einer Papiertüte, damit die Hinterlassen­schaften des Hundes beseitigt werden können. Das Lebensmit­telgeschäft Best hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, diese Beutel zu verkaufen.

Ich hoffe, damit einen Beitrag zur Lösung dieses Problemes geleistet zu haben.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

Ein weinrotes Schlüsselmäppchen mit einem Haustürschlüssei, einem Honda-Kraftfahrzeugschlüssel und einem Anhänger mit dem Buchstaben »R« kann beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden abgeholt werden.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Jahrgang 1922

Welschneudorf/Nieder- und Oberelbert

Samstag, 2. August 1997, Ausflug nach Gelsenkirchen zur Bundesgartenschau mit anschließender Abschlußfeier

Abfahrt: Welschneudorf 08.00 Uhr, Oberelbert 08.05 Uhr, Nieder­elbert 08.15 Uhr.

Dazu laden wir auch alle anderen Interessenten recht herzlich ein. Anmeldung bei: Niederelbert - Hans Müller, 02602/2589; Ober­elbert - Marga Schröder, 02608/430; Welschneudorf - Eduard Trumm, 02608/552.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bäumchesfeld« hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat am 24.03.1997 als Satzung beschlos­sene Bebauungsplan wurde der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 20.06.1997 (Az. 6 a/60, 610.13) erklärt, daß der Bebau­ungsplan »Im Bäumchesfeld« Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die Bebauungsplanaufstellungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Westerwald-Verein Welschneudorf

Der Zweigverein Welschneudorf des Westerwald-Vereins lädt Mitglieder und Gäste zur nächsten Wanderung am Sonntag, dem 6. Juli 1997, ein. Abfahrt um 10.00 Uhr vom Rathaus Welsch­neudorf mit Privat-PKW bis Wanderparkplatz Dickheck an der Bundesstraße 49. Von dort Wanderung ins Holbachtal (Wander­strecke 4,5 km). Nachmittags Wanderung bei Girod (4 km). Bitte an Rucksackverpflegung denken!

Zur Bildung von Fahrgemeinschaften melden sich Teilnehmer bitte bei Willi Gilles, Telefon 270.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile d eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB: |

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von j; drei Jahre,n, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz t 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die ( Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. i