Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 27/97

34

Spinnstube Daubach

Das nächste Treffen der Spinnstubenmitgliederfindet am Montag, dem 07.07.1997, um 19.30 Uhr, im Heimathaus statt.

Bitte denkt daran, Besuch der »Oase« findet am Freitag, 11.07.1997, um 20.00 Uhr, statt. Fahrgemeinschaften werden gebildet. Abfahrt ist in Daubach um 19.15 Uhr.

__ Holler _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Schlüssel gefunden

Auf dem Platz am Feuerwehrhaus wurde ein schwarzes Schlüs­seletui mit einem Schlüssel gefunden. Es kann bei mir in der Rheinstraße 22 abgeholt werden.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Fahnen eingetroffen

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine Fahne bestellt haben, können diese am Donnerstag, dem 10. Juli, ab 18.00 Uhr, im Bürgermeisteramt abholen. Der Preis beträgt DM 70,00/Stück. Wer noch keine Fahne bestellt hat, aber gerne eine kaufen möchte, kann dies ebenfalls am Donnerstag tun. Weitere Bestel­lungen nimmt nach wie vor Agathe Vietze an.

Alle »Fahnenbesitzer« bitte ich nun, sich kurzfristig nach einer Befestigung umzusehen, damit wir an Hollerer Kirmes erstmals unsere Gemeinde fahnen-festlich-geschmückt erleben.

Flosdorf, Orfsbürgermeisterin

Dämmerschoppen für Senioren

Wie bereits angekündigt, findet am Samstag, dem 5. Juli, ab 16.30 Uhr, auf unserem Grillplatz ein »Dämmerschoppen für Senioren« statt.

Um den »Unterdörfler« den doch etwas steilen Weg zum Grillplatz zu ersparen, richtet unsere Feuerwehr zwischen 16.00 und 16.30 Uhr einen Pendel-Fahrdienst ein. Sie können am Haus Kretschmann oder an der Bushaltestelle in der Hauptstraße zu­steigen. Wer zu Hause abgeholt werden möchte, den bitte ich, mich in den nächsten Tagen unter 3508 anzurufen.

Um 16.30 Uhr werden die Senioren von den Junioren auf dem Grillplatz erwartet. Die Kinder der Villa Kunterbunt und der Ju­gendmusikverein Holler wollen Sie mit Vorträgen erfreuen. Auch eine Vorführung der Feuerwehr können Sie live miterleben. Zwi­schendurch sorgen der Sozialausschuß und der Gemeinderat für Ihr leibliches Wohl.

Alle, die sich zur »reiferen Jugend« von Hollerzählen, die Freude an Unterhaltung und einem gemütlichen Beisammensein haben, sind herzlichst eingeladen. Lassen Sie die Alltagssorgen und auch das Portemonnaie daheim und bringen Sie gute Laune und entsprechende Kleidung mit. Petrus sorgt für schönes Wetter und wir sorgen dafür, daß Sie einen schönen Nachmittag in geselliger Runde verleben.

Auf Ihr Kommen freuen sich:

Der Ortsgemeinderat, der Sozialausschuß und Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Katholisches Pfarramt St. Margaretha

56412 Holler, Telefon 3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung

Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Das Pfarrbüro ist vom 30.06. bis 18.07.1997 nicht besetzt. Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 08.07.1997,15.30 Uhr, Pfarrheim Pfarrbücherei: Dienstag, 08.07.1997, 15.00 bis 16.00 Uhr, und Samstag, 12.07.1997, 17.15 bis 17.45 Uhr.

Treffen Neu-Meßdiener: Donnerstag, 10.07.1997, 17.30 Uhr, Kirche

Choral-Schola: Donnerstag, 10.07.1997,19.00 Uhr, Saalbau Heibel Wortgottesdienst für Kinder im Pfarrheim: Sonntag, 06.07.1997, 10.30 Uhr.

Gepa-Verkauf: Der nächste Gepa-Verkauf ist am Sonntag, 06.07.1997, nach dem Gottesdienst um 10.30 Uhr. Angeboten

werden wieder Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Honig, Quinua, Bananenchips, kunstgewerbliche Artikel etc.

Diözesanwallfahrt nach Marienstatt

Die Wallfahrt nach Marienstatt am Sonntag, 13. Juli 1997, steht unter dem Motto »Er wird uns den Weg bahnen« und beginnt um 08.30 Uhr als Fußwallfahrt ab Hachenburg. Die Eucharistiefeier mit Bischof Franz Kamphaus ist um 10.00 Uhr in Marienstatt. Nach dem Mittagessen schließt sich ein »offenes'Singen« mit dem Chor »Psallite«, Kreuzweg, Bibelarbeit/Gesprächskreis, Kin­dertreff alternativ an; von 14.00 bis 14.30 Uhr Orgelmeditation, 14.30 Uhr Marienlob-Prozession.

Musikverein Holler live in SWF 4

Am 4. Juli 1997 wird der Musikverein Holler in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr live an der SFW 4-Hörfunk-Sendung »Mein Verein« teilnehmen. Wie uns der Südwestfunk mitteilte, werden in den beiden Stunden drei Vereine vorgestellt und in einem Rätselspiel gegeneinander antreten. Die Fragen beziehen sich auf Ereignisse des Jahres 1982.

SV »Fortuna« Holler

Alte Herren

Am Samstag, dem 05.07.1997, spielen wir um 16.30 Uhr in Welschneudorf. Abfahrt: 16.00 Uhr »Gaststätte Heibel«.

Am Mittwoch, dem 09.07.1997, spielen wir um 19.00 Uhr auf dem Rasenplatz (am Schwimmbad) in Nassau. Abfahrt: 18.00 Uhr »Gaststätte Heibel«.

Stahlhofen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im oberen Wiesengrund«,

2. Teil, Flur 7, Parzellen 218 und 228, der Ortsgemeinde Stahlhofen

hier:- Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat am 16.04.1997 als Satzung beschlos­sene Planänderung wurde der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 20.06.1997 (Az. 6 a/60,610.13) erklärt, daß die Planänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Planänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 J Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 f Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge- I sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Planände- 1 rung Auskunft verlangen. j

Inhalt der Planänderung: j

»Die derzeit im Bebauungsplan als Fußweg ausgewiesenen We­geparzellen 218 und 228 in Flur 7 werden als »öffentliche Ver- kehrsfläche« (Straßenverkehrsfläche) ausgewiesen.« j

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. j Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung derin § 214 Abs.

1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schritten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines j Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der ; Gemeinde geltend gemacht worden ist. ;

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht j innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen- j über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. j

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- ! Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist i darzulegen. |

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Ij BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan j eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und f das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.