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Montabaur

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Nr. 25/97

TC 1982 Simmern e.V.

Nachfolgende Medenspiele werden am kommenden Wochenen­de von unseren Mannschaften bestritten:

Samstag, 21.06.1997

Jugend weibl. TC Simmern-TC Neustadt-Wied 09.00 Uhr Jugend männl. TC StaudtTC Simmern Senioren TC Simmern -TC Hillscheid 14.00 Uhr

Sonntag, 22.06.1997

Jungsenioren TC SimmernTGBendorf 09.00 Uhr Herren TC SimmernTC Steinefrenz 14.00 Uhr

BUCHFINKENLAND

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher DM

auf nunmehr

DM festgesetzt

a) im Verwaltungs­haushalt die Einnahmen

die Ausgaben

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b) im Vermögens­haushalt die Einnahmen

-

die Ausgaben

-

- I

-

SPD-Ortsverein

Buchfinkenland-Gelbachhöhen

Zu unserer öffentlichen Sitzung am Donnerstag, dem 3. Juli 1997, 19.30 Uhr, in der Gaststätte »Zum grünen Baum« in Horbach, laden wir alle interessierten Mitbürger/innen herzlich ein. Tages­ordnungspunkte u. a.: Bericht aus dem Kreistag, Verbandsge­meinderat und den Kommunen. Anfrage beim Verkehrsministeri­um bezüglich der L 326 zwischen Daubach und Horbach sowie zwischen Gackenbach und Hübingen. Vorbereitung unserer Bür­gergespräche »Der Euro kommt! Was müssen Kommunen dazu wissen?« - »Wann beginnt das Solarzeitalter?«. Verschiedenes. Weitere Informationen bei Jörg Harle, Tel. 06439/7189.

Wanderung des CDU-Ortsverbandes Buchfinkenland zur Freimühle

Der Ortsverband der CDU Buchfinkenland lädt alle wanderfreudi­gen Bürger zu einer gemeinsamen Wanderung durchs schöne Eisenbachtal ein. Wir treffen uns am Samstag, 12.07.1997, um 15.00 Uhr bei Renate Daubach in Untershausen. Anmeldung bitte unter Telefon 02602/4757.

Wer hat Lust auf Spaß und Aktion mit Kindern?

Wir suchen noch Helfer/innen für die Ferienspiele in Daubach für Kinder aus den Ortsgemeinden Gelbachhöhen, Buchfinkenland. Voraussichtlicher Termin: 1 bis 2 Tage in der letzten Ferienwoche (1. bis 5. September 1997). Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei: Birgitt Haas (Daubach), 02602/4225, Petra Best (Jugendpfle­gerin) 02602/4547.

Buchfinkensenioren

Die Buchfinkensenioren treffen sich zum alljährlichen Grillnach­mittag am Donnerstag, dem 26. Juni 1997, am Sportlerheim am Hübinger Sportplatz. Wir beginnen um 15.00 Uhr. Wer ein Trink­gefäß benötigt, bringe sich bitte ein Glas mit. Hoffen, wir, daß Petrus uns gutes Wetter beschert. Sollte es wider Erwarten reg­nen, findet der Nachmittag trotzdem statt, dann weichen wir ins Sportlerheim aus. Anmeldungen bis Montag, den 23. Juni, unter Tel. 6177 bei Frau Klinkner.

_ Gackenbach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus..06439/1764

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gacken­bach für das Haushaltsjahr 1997 vom 13.06.1997

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Mon­tabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.06.1997 hiermit bekanntge­macht wird:

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen von bisher auf

§3

Die Steuersätze werden geändert.

Gewerbesteuer:

Der Hebesatz für die Gewebesteuer nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital wird von bisher 300 v. H. auf 320 v. H. angeho­ben.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

56410 Montabaur, den 10.06.1997 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge gez. Meckel

III.

Öffentliche Auslegung

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.1997 bis 02.07.1997 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gackenbach, 13.06.1997 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Dienststunde wird vorveriegt

Wegen einer anderweitigen Verpflichtung wird die Dienststunde von Freitag, dem 27. Juni 1997, auf Donnerstag, den 26. Juni 1997,18.00 bis 19.00 Uhr, vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.

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