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Montabaur

Nr. 25/97

_ Simmern _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Simmern vom 13. Juni 1997

Der Ortsgemeinderat Simmern hat in seiner Sitzung am 27.05.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10.03.1988 folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Simmern über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

I.: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.230,-DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres....570DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.570,-DM

1.3. Urnen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.150-DM

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen.100,-DM

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden

Grabstätten beigesetzt werden.100,- DM

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei ent­stehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.100,- DM

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen

oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erho­ben.

III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen

Totgeburten.60,- DM

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.390-DM

113 als Urnen-Erdgrabstätte in

Urnen-Grabfeldern.95,- DM

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten

für jede Urne.40,-DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.630, DM

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.190,-DM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.65,-DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vor­schriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren

1. Einsegnungshalle |

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle j

und Aufbewahrung von Leichen

in Aufbewahrungsräumen.80,00 DMj]

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen.50,00 DM

1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.20,00 DM

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. i

56337 Simmern, den 13. Juni 1997

Ortsgemeinde Simmern (S.) Schmidt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz j (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember. 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu- J stände gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt ] nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder fl

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß I beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder j Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal- J tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter j Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-' den soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56337 Simmern, den 13. Juni 1997 (S.)

Schmidt, Ortsbürgermeister

10jähriges Jubiläum des Jagdhornbläser- Stammtisches Simmern/Hüttenmühle

Programm

Sonntag, 22. Juni 1997

08.30 Uhr: Hubertusmesse in der St.-Rochus-Kirche in Simmern. Ab ca. 10.30 Uhr: gemeinsame Begrüßung aller Bläsergruppen. Beginn des Losverkaufes zugunsten der Klinik Lahnhöhe. Musi­kalische Vorträge der Bläsergruppen, Unterwesterwald, Hoher Westerwald, Marksburg, Alsdorf-Hachenburg und Falkenstein (Tambach-Dietharz, Thüringen).

Ab ca. 13.00 Uhr. Vorstellung und Hundeschau der verschiede­nen Jagdhunderassen unter der Leitung von Uwe Klöckner. Informationen zum Thema »Wald und Wild«, unter der Leitung von Achim Kern und Bernd Nückel, Forstamt Neuhäusel.

Ab ca. 15.00 Uhr: Beginn der Tombola zugunsten der Abt. Mu­siktherapie der Klinik Lahnhöhe in Lahnstein.

Durch das Programm führt Jürgen Schlüter, Forstamt Neuhäusel. Für das leibliche Wohl sorgt der Hüttenmühler Gastwirt. Auf Ihr Kommen freut sich der Jagdhornbläser-Stammtisch Sim­mern/Hüttenmühle.

Fahrt nach Mainz am 17.07.1997

Der CDU-Ortsverband Simmern ladet für den 17. Juli (Donners­tag) interessierte Bürgerinnen und Bürger von Simmern zu einer Halbtagestour nach Mainz mit Teilnahme an einer Plenardebatte im Landtag ein. Wir werden um 12.30 Uhr in Simmern abfahren. Es sind noch Plätze frei. Wer mitfahren möchte, melde sich bitte bis spätestens 23. Juli beim Vorsitzenden der CDU-Simmern (Tel.: 1316) an. Der Unkostenbeitrag für den Bus wird etwa DM 15,-betragen.