Montabaur
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Nr. 25/97
Hinweis
Gemäß § 24 Ab's. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kadenbach, 16.06.1997
Ortsgemeinde Kadenbach (S.) • Schaa, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich erinnere gerne nochmals daran, daß Sie Ortsfahnen bei mir im Büro bestellen können. Inzwischen sind schon einige Bestellungen eingegangen. Wenn Sie sich auch beteiligen, können Sie vielleicht in den Genuß einer Ermäßigung kommen.
Am Donnerstag, dem 26. Juni, fällt die Sprechstunde aus.
An diesem Abend tagt der Ortsgemeinderat. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Hermann Schaa, Ortsbürgermeister
Kolpingfamilie Kadenbach
Wandertag der Kolpingfamilie am Sonntag, dem 22.06.1997
Auch in diesem Jahr wandert die Kolpingfamilie wieder und wer mitmachen möchte, ist ganz herzlich eingeladen.
Am 22.06.1997 treffen wir uns um 10.00 Uhr vor der Kirche und wandern ca. 2 Stunden mit einer kleinen Pause.
Gegen 12.00 Uhr kommen wir dann zu der Schutzhütte »Schau ins Land«. Hier wartet wieder die bekannt gute Erbsensuppe mit Würstchen und Brötchen auf uns.
Wie alle Jahre, gibt es am Nachmittag wieder Kaffee und Kuchen. Zum Löschen des Durstes halten wir frisches Faßbier und alle anderen Getränke bereit. Für die musikalische Unterhaltung ist auch gesorgt. So geben u. a. 5 Bläser der Musikkapelle »Musikfreunde Kadenbach« ein Platzkonzert. Auch für die Unterhaltung der Kinder wird einiges geboten. Also, bitte vormerken und am Sonntag, dem 22.06.1997, wandern mit der Kolpingfamilie.
Aktion Entwicklungshilfe
Brillen gesucht: Gebrauchte Brillen und optische Geräte sammelt derzeit die Kolpingfamilie Kadenbach. Sie sind für Kolping- projekte in Bolivien, Peru und Kolumbien vorgesehen.
Aktion Mülltonne: Entwicklungshilfe muß nicht unbedingt aus finanziellen Mitteln bestehen. Es gibt viele andere Möglichkeiten, die Arbeit der oben angegebenen Kolpingfamilie tatkräftig zu unterstützen. Wir zeigen Ihnen hier einmal auf, wie diese Möglichkeiten aussehen. Wir sammeln alles: In vielen Schränken liegen noch alte Postkarten, Telegramme, Ansichtskarten, Feldpostkarten, Glückwunschkarten, Briefumschläge, Lebensmittel-Karten, Korken von Weinflaschen.
Briefmarken (Bundesrepublik Deutschland und Ausland), Automatenbriefmarken, Einschreibebriefmarken, Ersttagsblätter, Ansichtskarten, Bildpostkarten, Gedenkblocks, Kleinbögen, Alben, Einsteckbücher und Teilsammlungen, alte Briefmarkenkataloge, alte Büromaschinen usw.
Papiergeld und Münzen aller Zeiten und Währungen nehmen wir gerne entgegen, ebenso Inflationsgeld und Städtegeld, Münzen aus der Kaiserzeit oder Neuzeit. Kein alter Geldschein und keine Münze ist für die Entwicklungsarbeit wertlos!!! Telefonkarten (gebraucht) sind zur Zeit ein ganz großer Renner. Diese können wir sehr gut verwerten.
Damit wir in Ihrem Namen helfen können, bitten wir Sie, einmal nach den aufgeführten Sachen zu suchen. Für eine positive Nachricht bedanken wir uns schon heute. Senden Sie bitte alles
an: Kolpingfamilie Kadenbach, z. Hd. von Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12, Telefon 02620/681, oder Helmut Stotz, Westerwaldstraße 36, Telefon 02620/628, oder Alois Weisbrod, Freih.- v.-Stein-Str. 12, Telefon 02620/8498, alle: 56337 Kadenbach.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Die Wanderfreunde nehmen am Samstag, dem 21., und Sonntag, dem 22.06.1997, an der Volkswanderung in Katzenelnbogen teil.
Alte Herren
Am Freitag, dem 20.06., um 18.15 Uhr, treffen sich die Alte Herren am Kirmesplatz und fahren zum Spiel nach Hillscheid. Anstoß: 19.00 Uhr.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Gemeindeverwaltung Neuhäusel — Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan — 2. Vorwegnahme der Entscheidung vom 05.06.1997 - für das Umlegungsgebiet »Eisenköppel — Börnchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel ist am 11.06.1997 für die Ordnungsnummer 27 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im. Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 12.06.1997
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Instandsetzungsarbeiten am Tannenweg (ehemals Grüner)
Wie bereits in einer Anliegerversammlung vorbesprochen, werden die Straßenschäden am Tannenweg beseitigt. Die Ausbesserungsarbeiten wurden vergeben und werden in Kürze beginnen. Nähere Auskünfte erteilt das Tiefbauamt der Verbandsgemeinde. Ich bitte um Beachtung.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
SG Neuhäusel e.V.
Alte Herren
Zu einem Lokalderby kommt es am Samstag, dem 21.06.1997, im Augst-Stadion. Gegner sind unsere Sportfreunde aus Simmern. Anstoß ist um 17.00 Uhr. Kommen Sie doch einfach einmal vorbei.
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