Montabaur
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Nr. 23/97
_ Görgeshausen _
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Achtung!
Am Sonntag, dem 15.06.1997, findet in Niedererbach rund um die Dorfgemeinschaftshalle der Kinderflohmarkt statt. Hierzu laden wir »alle« recht herzlich ein. Ab 11.30 Uhr kann gestöbert werden und ab 15.00 Uhr öffnet die Cafeteria. Wir freuen uns auf Euch.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Dorffest: Vorbereitungsgespräch
Die Vereine und Gruppen unseres Dorfes erinnere ich an das im letzten Jahr vereinbarte Vorbereitungsgespräch für das Dorffest am Sonntag, dem 20. Juli 1997. Das Treffen findet statt am
Donnerstag, dem 12. Juni 1997, 20.00 Uhr, Bürgerhaus, Sitzungsraum.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Freitag, dem 06.06.1997, bringen wir unserem Sportkameraden Franz Hoffmann und seiner Frau Annelotte anläßlich ihrer Silberhochzeit ein Ständchen. Hierzu treffen wir uns mit den Dorfmusikanten um 19.30 Uhr in der »Holwischer Stubb«.
Am Samstag, dem 07.06.1997, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Westerburg. Abfahrt: 15.15 Uhr. Spielkleidung blau.
Am Dienstag, dem 10.06.1997, um 19.00 Uhr, erwarten wir im Heimspiel die A.H.-Mannschaft aus Montabaur.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags..von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Verloren - Gefunden
Am Kinderspielplatz, wurde eine Kinderarmbanduhr gefunden. Diese kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am Donnerstag, dem 12. Juni 1997, um 19.00 Uhr, im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Niederschrift über die Sitzung vom 15.05.1997 (öffentlicher Teil)
2. Auftragsvergabe Bebauungsplan »Im Hasenacker«
3. Ausbau Lahnstraße
4. Änderung des Bebauungsplanes »Im Wolfen/Hohenrain«
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i
5. Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
6. Auftragsvergabe für die Erstellung der Ortschronik
7. Auftragsvergabe Gemeindefahrzeug
8. Kenntnisnahme von überplanmäßigen' Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996
9. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996
10. Zuschuß Ferienspiele 1997
11. Gestaltung Dorfmitte
a) Brunnenplatz
b) Planung Restfläche
12. Verschiedenes
13. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift über die Sitzung vom 15.05.1997 (nichtöffentlicher Teil
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Nentershausen, 02.06.1997 Greiser, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz« für das Grundstück Flur 60, Flurstück 232 gemäß § 13 BauGB hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Nentershausen am 15.05.1997 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz« wird hiermit entsprechend den Bestimmungen der §§12 und 13 BauGB in Kraft gesetzt. Da im Rahmen des Anderungsverfah- rens keine Bedenken und Anregungen vorgetragen wurden, konnte das förmliche Anzeigeverfahren entfallen. Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
Textfestsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz« für das Grundstück Flur 60, Parzelle 232
1.1 Die im Bebauungsplan »Steinbitz« auf dem Grundstück Flur 60, Flurstück 232 vorgenommene Ausweisung als private Grünfläche wird aufgehoben und in die Ausweisung WA geändert.
1.2 Es wird eine überbaubare Fläche entsprechend der anliegenden Planskizze eingefügt.
1.3 Die Ausnahme des § 4 III Nr. 2 BauNVO wird mit der Einschränkung zugelassen, daß die Lärmwerte eines allgemeinen Wohngebietes von 45 db/A nachts und 55 db/A tags einzuhalten sind.
1.4 In Verbindung mit einer gewerblichen Nutzung kann maximal eine Wohneinheit errichtet werden.
1.5 Die Erschließung ist auf eigene Kosten sicherzustellen.
1.6 Zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung darf das Niederschlagswasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Niederschlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem eigenen Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und zur Bewässerung oder als Brauchwasser zu verwenden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß je 100 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen, mindestens jedoch' 2 m 3 .
Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen usw. sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, Rasenpflaster, Schotterrasen oder Ökopflaster herzustellen.
1.7 Die weiteren Textfestsetzungen des Bebauungsplanes »Steinbitz« bleiben unverändert bestehen.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

