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Montabaur

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Nr. 23/97

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach e.V.

ln der Zeit vom 02.10.1997 bis 05.10.1997 bieten wir eine Aus­flugsfahrt an. Die Fahrt geht in den Bayerischen Wald, und zwar nach Perlesreuth. Interessenten wenden sich bitte an: Adrian Börner, Tel. 06485/1333, oder Gerhard Theis, Tel. 06485/4718.

_ Girod _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod

vom 20.05.1997

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushalts­ausgaben bei insgesamt 8 Haushaltsstellen in Höhe eines Ge­samtbetrages von 134.912,04 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um einen Betrag von 60.660,45 DM für den Erwerb von Grundstücken (Haushaltsansatz 15.000 DM). Auf­grund der Mehrzuteilung im Baulandumlegungsverfahren ent­standen Kosten für die Grunderwerbssteuer. Weiterhin konnte die Ortsgemeinde Grundstücke erwerben. Der derzeitige Ausgaben­bestand beläuft sich auf 75.660,45 DM. Somit entstand eine erhebliche Überschreitung des Haushaltsansatzes. Der Straßen­oberflächenentwässerungsanteil »Auf der Nörr« wurde mit einem Haushaltsansatz von 26.000 DM im Haushaltsplan veranschlagt. Hier mußten 42.460 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, da bei Aufstellung des Haushaltsplanes der tatsächliche Betrag für den Straßenoberflächenentwässerungsanteil nicht be­kannt war, so daß die vorsorglich bereitgestellten Mittel erheblich überschritten wurden. Bei Haushaltsstelle 2100.9400 (Bau einer Schulturnhalle - Haushaltsansatz 50.000 DM) mußten weitere 11.268,74 DM bereitgestellt werden. Für Schlußzahlungen Schreinerarbeiten, Elektroinstallation, Sanitärarbeiten sowie Bau­leitung entstanden Kosten in Höhe von 61.268,74 DM, so daß der Haushaltsansatz erheblich überschritten wurde.

Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus­haltsjahr 1996, die sich bei 3 Haushaltsstellen auf insgesamt 137,72 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge­samthaushaltes.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haus­haltsausgaben für das Jahr 1996.

Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur

Der Ortsgemeinderat Girod stimmte der Neuaufteilung des Forst­reviers Ahrbach in der in der Sitzung vorliegenden Form zu. Zukünftig wird auch die Ortsgemeinde Heilberscheid zum Forst­revier Ahrbach gehören. Auch einer Vergrößerung des Reviers um den Waldbestand »Holler« wurde seitens des Rates zuge­stimmt.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemein­de Girod eine Erweiterung der Wohnbaufläche

- im Norden der Ortslage um ca. 2,82 ha (W 1)

- im Südosten der Ortslage um ca. 1,56 ha (W 2)

- im Nordosten der Ortslage um ca. 1,63 (W 3)

- im Osten der Ortslage Kleinholbach um ca. 1,10 ha (W 4) sowie

- im Nordwesten der Ortslage um ca. 1 ha (W 5) und eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen

- südlich der K 154 um ca. 13,17 ha (G 1)

- östlich der L 317 um ca. 6,32 ha (G 2) und

- südlich der L 314 um ca. 4,34 ha (G 3) vor.

Für das Gebiet W 1 wird ausgeführt, daß die gekennzeichnete Fläche bereits im gültigen Flächennutzungsplan enthalten und als 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes »Auf der Nörr« 1996 mitt­lerweile rechtskräftig ist.

Das Gebiet W 2 wird damit begründet, daß die geplante Neuaus­weisung im Südosten der Ortslage Girod eine beidseitige Bebau­ung ermöglicht. Gleichzeitig soll durch die Ausbildung einer ge­schlossenen Ortsrandbegrünung eine weitere bauliche Entwick­lung in südöstliche Richtung eingeschränkt werden.

Gebiet W 3: Über die im Bebauungsplan »Klingelwiese« 1958 bereits angedachte Erschließungsmöglichkeit ist hier eine zwei­zeilige Erweiterung angedacht, welche eine kompakte Siedlungs­entwicklung zwischen Ortskern und der im Norden begrenzenden Bahnlinie darstellt.

Gebiet W 4: Für den Bereich »Unter dem Born« bestehen bereits konkrete Planungsabsichten seitens der Ortsgemeinde. Die fest­gelegte Abgrenzung dieser Planfassung soll in den Flächennut­zungsplan aufgenommen werden. Die Einschränkungen durch die im Planbereich verlaufende 20 kV-Freileitung sind zu beach­ten.

Gebiet W 5: Der Ortsteil Kleinholbach ist mit seiner Siedlungsent­wicklung im Norden durch die A 3, im Süden durch die L 318 stark eingeschränkt. Die landespflegerisch bedeutsamen Flächen im Osten der Ortslage lassen auf absehbare Zeit nur eine Erweite­rung der Wohnbauflächen in westliche Richtung zu. Mit einer, der Größe des Ortsteiles, angepaßten Erweiterung wird eine Entwick­lungstendenz in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Als Erschließungsstraßen stehen die Verlängerung des »Weidewe­ges« und der »Feldstraße« zur Verfügung.

Gebiet G 1: im Rahmen einer verstärkten gewerblichen Entwick­lung entlang der L 317 im Bereich des Steinefrenzer Bahnhofs wurde in der Gemarkung Girod bereits eine gewerbliche Bauflä­che untersucht, die für die Ansiedlung größerer Unternehmen geeignet ist. In entsprechender Entfernung zu den Ortslagen, im Anschlußbereich der K 154 und der L 317 und der direkten Nähe zu den benachbarten Tonlagerstätten ist diese Fläche bereits Gegenstand der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Gebiet G 2: Auf die Begründung zum Gebiet G 1 wird verwiesen. Ferner muß die Ausweisung dieser Gewerbefiäche durch den vorhandenen Nadelwaldbestand mit den Belangen der Lan­despflege genau abgewägt werden.

Gebiet G 3: Nordöstlich der Ortslage zwischen L 314 und der Bahnlinie, mit ca. 300 m Abstand zum Ortsrand, ist eine gewerb­liche Baufläche vorgesehen, die ausschlie ßlich für die Ansiedlung der ortsansässigen kleineren Gewerbebetriebe gedacht ist. Die Erschließung erfolgt über einen Anschluß an die L 314. Diese gewerbliche Baufläche sollte möglichst auf ihre ausgewiesene Fläche beschränkt bleiben, eine Erweiterung ist wegen der an­schließenden, steileren Hanglage und den landespflegerische'n bedeutsamen Flächen des Eisenbachtales nicht zu empfehlen.

Der oben vorgestellte Flächennutzungsplan wurde im wesentli­chen von den Ratsmitgliedern akzeptiert. Wegen der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Großholbach ergibt sich gleichzeitig die Verpflichtung der Örtsgemeinde Girod, im benachbarten Be­reich der Gemarkung Kleinholbach ein Baugebiet auszuweisen. Deshalb wurde eine größere Ausweisung des Wohnbaugebietes W 5 (nordwestlich der Ortslage Kleinholbach) beantragt. Die Ausweisung des Wohnbaugebietes W 3 soll entsprechend ver­kleinert werden.

Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste

Die Ratsmitglieder beschlossen, in die Investitionsliste einen Betrag von 20.000 DM für die Renovierung der Friedhofshalle aufzunehmen.

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Freitag, dem 6. Juni 1997, findet um 19.30 Uhr für alle Helfer und Aktiven des Kameradschaftsabends 1997 in der Grillhütte »Ihm Hahn« der diesjährige gemütliche Abend statt. Wir bitten nochmals um Beachtung.