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Montabaur

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Nr. 23/97

anzupassen. Die zuletzt vorgenommene Anpassung stammte aus dem Jahre 1988. Der Ortsgemeinderat beschloß die Ände­rung der Friedhofsgebührensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht wird.

Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste

Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, für nachfolgend auf­geführte Maßnahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haus­haltsplan bereitzustellen:

- Sanierung des Kindergartens

- Zuweisung an den Tennisverein

- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen

- Bau eines Dorfplatzes (Planung)

- Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen

- verkehrsberuhigende Maßnahmen

- Erschließung »Aufm Rauenstück«

- Friedhofserweiterung

- Sanierung Haus Siebenborn

- Erwerb von Geräten

- Ausbau von Wirtschaftswegen

- Obstbaumanpflanzungen

- gemeinsames Gewerbegebiet Simmern/Neuhäusel (Planung)

- Strom zum Friedhof

- Sanierung Kinderspielplätze

Ortsgemeinderat genehmigt Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr

auch in 1997 und in den folgenden Jahren Zuschußbedingungen

1. Die Förderung beträgt 50 % des Preises einer Monatskarte (max. Simmern - Montabaur bzw. Simmern - Koblenz) für insgesamt drei Monate, und zwar für Bürgerinnen, die bisher noch nicht Zeitkarteninhaberinnen waren, d. h. für Neueinstei­ger. Entsprechendes gilt auch für Wochenkarten; der Förde­rungshöchstbetrag beträgt dann 1/4 des Forderungsbetrages der Monatskarte.

2. Allgemein fördert die Gemeinde die Zeitkarten aller Bürgerin­nen mit 10 % des Preises.

3. Schüler, die aufgrund eines Landeszuschusses ihre Monats­karte verbilligt erhalten, sind von der Förderung ausgeschlos­sen.

4. Die Förderung erfolgt nachträglich auf Antrag gegen Vorlage der Zeitkarten jeweils für ein Kalendervierteljahr, soweit Haus­haltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Dorfbrunnenneugestaltung bald fertiggestellt

ln einer gemeinsamen Sitzung am 3. April 1997 hatte der Vor­stand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins zusammen mit dem Bauausschuß der Ortsgemeinde beschlossen, Mittel für die Erneuerung des Dorfbrunnens zur Verfügung zu stellen, und die Arbeiten in Eigenleistung auszuführen.

Die Neugestaltung ist bis auf den zum Brunnen gehörigen Weg und angrenzenden Bürgersteig abgeschlossen.

In nächster Zeit werden die noch notwendigen Arbeiten fortge­setzt. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei den Mitgliedern des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, beson­ders aber beim 1. Vorsitzenden Eduard Schönau, der sehr enga­giert die Sache angegangen ist, für die bereitgestellten Mittel und den Arbeitseinsatz bedanken. Ein herzliches Dankeschön auch an Diplom-Ingenieur Christian Hinz, Schloßstraße, der die Pla­nung für diese Maßnahme kostenlos übernommen hatte.

Erich Schmidt, Ortsbürgermeister

SPD-Ortsverein Simmern

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Dienstag, 10. Juni 1997, findet unsere Jahreshauptversamm­lung statt. Da diese Versammlung mit der Wahl eines neuen Vorstandes verbunden ist, bitten wir um zahlreiches Erscheinen. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Eröffnung und Begrüßung der 1. Vorsitzenden, 2. Rechenschaftsbericht, 3. Aus­sprache zu Punkt 2, 4. Kassenbericht, 5. Aussprache zu Punkt 4, 6. Wahl eines Versammlungsleiters, 7. Entlastung des Vorstan-

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des, 8. Neuwahl des Vorstandes, der Delegierten und der Kas­senprüfer, 9. Verschiedenes.

Die Versammlung beginnt um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof in Simmern. Die anstehenden Wahlen werden unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder durchgeführt.

Arbeitseinsatz am alten Wasserhochbehälter

Am Freitag, dem 6. Juni 1997, wollen wir wie jedes Jahr Mäh- und Säuberungsarbeiten am alten Wasserhochbehälter durchführen. Die bereits eingeteilten, als auch freiwilligen Helfer wollen sich bitte gegen 17.00 Uhr dort einfinden. Arbeitsgeräte sollten mitge­bracht werden.

Pfarrfest in Simmern

Der Pfarrgemeinderat lädt alle, Groß und Klein, am 8. Juni 1997 zum Pfarrfest in Simmern ein.

10.15 Uhr Familiengottesdienst

11.30 Uhr Frühschoppen mit dem Musikverein Simmern 12.00 Uhr Mittagessen

14.00 Uhr Kaffee und Kuchen

14.30 Uhr Nachmittagskonzert mit dem Kirchenchor und dem MGV Apollonia

14.00 bis 16.00 Uhr großes, buntes Kinderprogramm mit den Pfadfindern

17.00 Uhr große Zaubervorstellung für Kinder und Erwachsene Der Erlös des Pfarrfestes ist für die neue Kirchenorgel bestimmt.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Nachfolgende Medenspiele werden am kommenden Wochenen­de auf unserer Anlage bestritten:

Samstag, 7. Juni 1997

Jugend weiblich: TC SimmernVfL Hamm, 09.00 Uhr Jugend männlich: TC Höhr-Grenzhausen TC Simmern, 09.00 Uhr

Senioren: TC Simmern-TC Nassau

Sonntag, 8. Juni 1997

Herren: TC Dierdorf-TC Simmern, 09.00 Uhr Jungsenioren: TC SimmernTC Neustadt-Wied, 09.00 Uhr Damen: TC SimmernTC Neustadt-Wied, 14.00 Uhr

SC Simmern 1946 e.V.

1. Mannschaft

Am Sonntag, 08.06.1997, empfängt unsere 1. Mannschaft zum letzten Saisonspiel die Elf vom TV Mülhofen. Spielbeginn ist um

14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Simmern. Kommt und unterstützt unsere Elf. Die Spielerfrauen erwarten sie auch wieder bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen.

AH-Mannschaft

Am Samstag, 07.06.1997, fährt unsere AH zum Auswärtsspiel nach Hillscheid.

F-Jugend JSG Augst/Simmern Freitag, den 06.06.1997:

17.00 Uhr F3 JSG Augst/Simmern - BSV Weißenthurm 18.00 Uhr F2 JSG Augst/Simmern - Horchheim 17.00 Uhr Höhr-Grenzhausen - F4 JSG Augst/Simmern 18.00 Uhr Mülheim-Kärlich-F1 JSG Augst/Simmern

BUCHFINKENLAND

Hundekot

Zunehmende Klagen veranlassen uns, darauf aufmerksam zu machen, daß die Hundehalter für die »Hinterlassenschaften« ihrer Tiere verantwortlich sind.

Es ist einfach unverantwortlich, daß Hundehalter ihre Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf privaten Grundstücken abkoten lassen. Besonders verwerflich ist, Kinder­spielplätze als »Hundetoilette« zu mißbrauchen, denn Hundekot enthält u. a. eine Reihe von Krankheitserregern, mit denen spie­lende Kinder infiziert werden können.

Alle Hundehalter werden aufgefordert, ihre Tiere so zu führen, daß weder Verkehrsflächen, noch private Grundstücke verunrei­nigt werden.