Montabaur
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Nr. 23/97
Katholischer Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel
Dekanatssingen der kath. Kirchenchöre des Dekanats Montabaur und Fest des 40jährigen Bestehens des kath. Kirchenchores St. Anna, Neuhäusel, am Samstag, dem 7. Juni 1997
Die Neuhäuseler Bürger werden gebeten, den Rewe-Parkplatz am Samstag, 07.06.1997, ab 15.00 Uhr, für Busse freizuhalten. Gleichzeitig bitten wir die Anwohner der Gartenstraße, der Kirch- straße und der Simmerner Straße ihre Fahrzeuge an diesem Tag auf ihrem Anwesen zu parken. Auf den o. a. Straßen wird absolutes Parkverbot eingerichtet.
Frauenkreis Neuhäusel
Wir laden ein zu einem Busausflug am 11. Juni 1997 zum Schloß Augustusburg in Brühl
Nach einer Schloßführung spazieren wir durch die herrlichen Gärten. Zum Kaffee kehren wir in Brühl ein. Es bleibt dann noch genügend Zeit für einen kleinen Stadtbummel. Abfahrt in Neuhäusel: 13.00 Uhr an der kath. Kirche. Die Kosten für Busfahrt und Führung betragen DM 21,00. Rückkehr ca. 19.30 Uhr. Auskunft und Anmeldung: Tel.-Nr. 8342 oder 8959. Jeder kann mitfahren.
De Neijheiseler Baljatscher e.V.
Der nächste Stammtisch ist verschoben auf Freitag, 13.06.1997, 20.00 Uhr, Gasthof Thüringer Hof.
Sängertagestour des MGV nach Linz/Rhein
Am Samstag, dem 14.06.1997, macht der Männergesangverein »Constantia« 1873 Neuhäusel e.V. einen Tagesausflug zu den Chor- und Musikfesttagen nach Linz. In Linz sieht das Programm u. a. eine sachkundliche Stadtführung vor. Wir fahren mit dem Busunternehmen Modigell und Scherer. Wirtreffen uns um 08.00 Uhr auf dem Parkplatz gegenüber unserem Vereinslokal.
Zu dieser Fahrt werden alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte an folgende Telefone: 2227 oder 2174 oder 2073. Die Mitfahrt erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
SG Neuhäusel
Mutter-Kind-Turnen
Am Mittwoch, 11.06.1997, um 15.00 Uhr, beginnen wir wieder mit unseren Turnstunden. Nicht vergessen und viel Spaß mitbringen!
»Alte Herren«
Im nächsten Heimspiel am Freitag, dem 06.06.1997, erwarten wir unsere langjährigen Sportfreunde aus Nauort. Anstoß ist um 19.30 Uhr im Stadion. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Simmern
vom 27.05.1997
Fertigstellung der Straßen »Aufm Rauenstück«; Auftragsvergabe zur Erstellung einer Gestaltungsplanung
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Planung für v. g. Bauvorhaben an das Büro Brüll, Montabaur, zu vergeben. Die genauen Planungsunterlagen werden vor Vertragserstellung festgelegt.
Haushaitsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 6 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 30.659,08 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um eine außerplanmäßige Aus
gabe in Höhe von 15.000 DM an Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche. Dem Antrag des Pfarrgemeinderates auf einen Zuschuß für den Kauf einer neuen Kirchenorgel hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.02.1996 zugestimmt. Es wurde beschlossen, einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 15.000 DM zu zahlen. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt und führte somit zu einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe. Bei Haushaltsstelle 4100.6721 (Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde - Haushaltsansatz 16.000 DM) mußten 6.300 DM überplanmäßig bereitgestellt werden. Art und Umfang der Hilfe sowie die Anzahl der Hilfeempfänger bestimmen letztlich den von der Ortsgemeinde zu zahlenden Kostenanteil. An Bewirtschaftungskosten (Haushaltsstelle 4640.5490 - Haushaltsansatz 15.000 DM) mußten 4.077,75 DM überplanmäßig geleistet werden für tatsächlich entstandene Kosten im Kindergarten für Strom, Wasser, Heizöl, Versicherungen usw. Außerdem wurde hier ein Betrag von 1.044,44 DM an die Ortsgemeinde Neuhäusel erstattet betreffend eine Überzahlung aus dem Kindergartenzweckverband Sim- mern/Neuhäusel. Für die Unterhaltung des Kindergartens (Haushaltsansatz 2.000 DM) war eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.978,87 DM erforderlich. Notwendige Arbeiten, wie Elektroinstallation, Reparatur Heizung, Schampoonierarbeiten verursachten erhebliche Mehrausgaben. Der Haushaltsansatz wurde erheblich überschritten.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.
Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 7 Haushaltsstellen auf insgesamt 1.412,98 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.
Genehmigung von Ausgleichsleistungen zu den ÖPNV- Fahrtkosten
- Antrag der FBG-Fraktion -
Die FBG-Fraktion hatte erstmals im Jahre 1991 beantragt, von seiten der Ortsgemeinde Ausgleichsleistungen zu den OPNV- Fahrtkosten zu gewähren. Der Gemeinderat hatte hierüber für die Jahre 1992 und 1993 positiv entschieden. Der Folgeantrag aus dem Jahre 1994 fand ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderates für weitere zwei Jahre.
Der Ortsgemeinderat stimmte nun in seiner Sitzung am 27.05.1997 dem nachfolgend abgedruckten Antrag der FBG mehrheitlich zu:
1. In den nächsten Jahren soll die Bezuschussung in unveränderter Form gewährt werden, die dafür erforderlichen Mittel sind jeweils bei der Aufstellung des Haushaltes zu berücksichtigen.
2. Um die erforderliche Höhe dieses Betrages abschätzen zu können, wird die Verwaltung gebeten, über die in den vergangenen Jahren gezahlten Zuschüsse Auskunft zu geben.
3. Die Zuschußbedingungen sollten jedes Jahr einmal im Wochenblatt veröffentlicht werden, damit möglichst viele Bürger über das Angebot informiert werden und der ÖPNV gestärkt wird. Denn nur mit steigender Benutzerzahl kann das ÖPNV- Angebot verbessert werden.
Zuschußbedingungen:
1. Die Förderung beträgt 50 % des Preises einer Monatskarte (max. Simmern - Montabaur bzw. Simmern - Koblenz) für insgesamt drei Monate, und zwar für Bürger/innen, die bisher noch nicht Zeitkarteninhaber/innen waren, d. h. für Neueinsteiger. Entsprechendes gilt auch für Wochenkarten; der Förderungshöchstbetrag beträgt dann 1/4 des Forderungsbetrages der Monatskarte.
2. Allgemein fördert die Gemeinde die Zeitkarten aller Bürger/innen mit 10 % des Preises.
3. Schüler, die aufgrund eines Landeszuschusses ihre Monatskarte verbilligt erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
4. Die Förderung erfolgt nachträglich auf Antrag gegen Vorlage der Zeitkarten jeweils für ein Kalendervierteljahr, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten

