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Montabaur

23

Nr. 23/97

Katholischer Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel

Dekanatssingen der kath. Kirchenchöre des Dekanats Mon­tabaur und Fest des 40jährigen Bestehens des kath. Kirchen­chores St. Anna, Neuhäusel, am Samstag, dem 7. Juni 1997

Die Neuhäuseler Bürger werden gebeten, den Rewe-Parkplatz am Samstag, 07.06.1997, ab 15.00 Uhr, für Busse freizuhalten. Gleichzeitig bitten wir die Anwohner der Gartenstraße, der Kirch- straße und der Simmerner Straße ihre Fahrzeuge an diesem Tag auf ihrem Anwesen zu parken. Auf den o. a. Straßen wird abso­lutes Parkverbot eingerichtet.

Frauenkreis Neuhäusel

Wir laden ein zu einem Busausflug am 11. Juni 1997 zum Schloß Augustusburg in Brühl

Nach einer Schloßführung spazieren wir durch die herrlichen Gärten. Zum Kaffee kehren wir in Brühl ein. Es bleibt dann noch genügend Zeit für einen kleinen Stadtbummel. Abfahrt in Neuhäu­sel: 13.00 Uhr an der kath. Kirche. Die Kosten für Busfahrt und Führung betragen DM 21,00. Rückkehr ca. 19.30 Uhr. Auskunft und Anmeldung: Tel.-Nr. 8342 oder 8959. Jeder kann mitfahren.

De Neijheiseler Baljatscher e.V.

Der nächste Stammtisch ist verschoben auf Freitag, 13.06.1997, 20.00 Uhr, Gasthof Thüringer Hof.

Sängertagestour des MGV nach Linz/Rhein

Am Samstag, dem 14.06.1997, macht der Männergesangverein »Constantia« 1873 Neuhäusel e.V. einen Tagesausflug zu den Chor- und Musikfesttagen nach Linz. In Linz sieht das Programm u. a. eine sachkundliche Stadtführung vor. Wir fahren mit dem Busunternehmen Modigell und Scherer. Wirtreffen uns um 08.00 Uhr auf dem Parkplatz gegenüber unserem Vereinslokal.

Zu dieser Fahrt werden alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte an folgende Telefone: 2227 oder 2174 oder 2073. Die Mitfahrt erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

SG Neuhäusel

Mutter-Kind-Turnen

Am Mittwoch, 11.06.1997, um 15.00 Uhr, beginnen wir wieder mit unseren Turnstunden. Nicht vergessen und viel Spaß mitbringen!

»Alte Herren«

Im nächsten Heimspiel am Freitag, dem 06.06.1997, erwarten wir unsere langjährigen Sportfreunde aus Nauort. Anstoß ist um 19.30 Uhr im Stadion. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Simmern

vom 27.05.1997

Fertigstellung der Straßen »Aufm Rauenstück«; Auftrags­vergabe zur Erstellung einer Gestaltungsplanung

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, die Planung für v. g. Bauvorhaben an das Büro Brüll, Montabaur, zu vergeben. Die genauen Planungsunterlagen werden vor Vertragserstellung fest­gelegt.

Haushaitsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 6 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 30.659,08 DM aus. Bei diesen Mehr­ausgaben handelte es sich u. a. um eine außerplanmäßige Aus­

gabe in Höhe von 15.000 DM an Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche. Dem Antrag des Pfarrgemeinderates auf einen Zuschuß für den Kauf einer neuen Kirchenorgel hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.02.1996 zugestimmt. Es wurde beschlossen, einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 15.000 DM zu zahlen. Dies war bei Aufstellung des Haushaltspla­nes nicht bekannt und führte somit zu einer erheblichen außer­planmäßigen Ausgabe. Bei Haushaltsstelle 4100.6721 (Sozialhil­feanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde - Haus­haltsansatz 16.000 DM) mußten 6.300 DM überplanmäßig bereit­gestellt werden. Art und Umfang der Hilfe sowie die Anzahl der Hilfeempfänger bestimmen letztlich den von der Ortsgemeinde zu zahlenden Kostenanteil. An Bewirtschaftungskosten (Haushalts­stelle 4640.5490 - Haushaltsansatz 15.000 DM) mußten 4.077,75 DM überplanmäßig geleistet werden für tatsächlich ent­standene Kosten im Kindergarten für Strom, Wasser, Heizöl, Versicherungen usw. Außerdem wurde hier ein Betrag von 1.044,44 DM an die Ortsgemeinde Neuhäusel erstattet betreffend eine Überzahlung aus dem Kindergartenzweckverband Sim- mern/Neuhäusel. Für die Unterhaltung des Kindergartens (Haus­haltsansatz 2.000 DM) war eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.978,87 DM erforderlich. Notwendige Arbeiten, wie Elektroinstallation, Reparatur Heizung, Schampoonierarbeiten verursachten erhebliche Mehrausgaben. Der Haushaltsansatz wurde erheblich überschritten.

Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haus­haltsjahr 1996, die sich bei 7 Haushaltsstellen auf insgesamt 1.412,98 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Ge­samthaushaltes.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den uner­heblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplan­mäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.

Genehmigung von Ausgleichsleistungen zu den ÖPNV- Fahrtkosten

- Antrag der FBG-Fraktion -

Die FBG-Fraktion hatte erstmals im Jahre 1991 beantragt, von seiten der Ortsgemeinde Ausgleichsleistungen zu den OPNV- Fahrtkosten zu gewähren. Der Gemeinderat hatte hierüber für die Jahre 1992 und 1993 positiv entschieden. Der Folgeantrag aus dem Jahre 1994 fand ebenfalls die Zustimmung des Gemeinde­rates für weitere zwei Jahre.

Der Ortsgemeinderat stimmte nun in seiner Sitzung am 27.05.1997 dem nachfolgend abgedruckten Antrag der FBG mehrheitlich zu:

1. In den nächsten Jahren soll die Bezuschussung in unverän­derter Form gewährt werden, die dafür erforderlichen Mittel sind jeweils bei der Aufstellung des Haushaltes zu berücksich­tigen.

2. Um die erforderliche Höhe dieses Betrages abschätzen zu können, wird die Verwaltung gebeten, über die in den vergan­genen Jahren gezahlten Zuschüsse Auskunft zu geben.

3. Die Zuschußbedingungen sollten jedes Jahr einmal im Wo­chenblatt veröffentlicht werden, damit möglichst viele Bürger über das Angebot informiert werden und der ÖPNV gestärkt wird. Denn nur mit steigender Benutzerzahl kann das ÖPNV- Angebot verbessert werden.

Zuschußbedingungen:

1. Die Förderung beträgt 50 % des Preises einer Monatskarte (max. Simmern - Montabaur bzw. Simmern - Koblenz) für insgesamt drei Monate, und zwar für Bürger/innen, die bisher noch nicht Zeitkarteninhaber/innen waren, d. h. für Neuein­steiger. Entsprechendes gilt auch für Wochenkarten; der För­derungshöchstbetrag beträgt dann 1/4 des Forderungsbetra­ges der Monatskarte.

2. Allgemein fördert die Gemeinde die Zeitkarten aller Bürger/in­nen mit 10 % des Preises.

3. Schüler, die aufgrund eines Landeszuschusses ihre Monats­karte verbilligt erhalten, sind von der Förderung ausgeschlos­sen.

4. Die Förderung erfolgt nachträglich auf Antrag gegen Vorlage der Zeitkarten jeweils für ein Kalendervierteljahr, soweit Haus­haltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrech­nende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten