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Montabaur

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Nr. 23/97

im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes und im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2, 5584, 4427 und 5361 ff.

begrenzt.

Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebie­tes (WA) entlang der Tonnerrestraße in einer Bautiefe von ca. 35 m vor. Entsprechend der derzeit vorhandenen Nachfragestruktur und in Anpassung an die auf der gegenüberliegenden Straßen­seite im Baugebiet »Himmelfeld« vorherrschenden Größenord­nungen der Bebauung werden max. zweigeschossige Doppel- und Einzelhäuser mit einer Traufhöhe von höchstens 6,50 m in jeweils vorgegebenen Teilbereichen festgesetzt. Die Breite der Baugrundstücke wird 15 m betragen. Je Doppel- bzw. Einzelhaus sind jeweils max. 3 Wohneinheiten zugelassen. Die überbauba­ren Grundstücksflächen werden relativ eng begrenzt, um zu ge­währleisten, daß keine nachträglichen Grundstücksteilungen er­folgen.

Ersatzflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sollen auch im Rahmen des für das gesamte Entwicklungsgebiet zu erstellenden ökologi­schen Bebauungsplanes nachgewiesen werden.

Ratsmitglied Olaf Manns (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte für seine Fraktion die Beschlußvorlage ab, weil auch Einzelhäuser zugelassen werden.

Für die CDU-Fraktion befürwortete Ratsmitglied Dr. Hermann Jacoby die geschaffene Lösung mit Einzel- und Doppelhausbe­bauung. Auch Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer von der SPD-Frak- tion erklärte, man könne mit diesem Kompromiß leben und be- zeichnete die Zahl der Einzelhäuser als vertretbar.

Entgegen diesen Aussagen lehnte Ratsmitglied Markus Hebgen (CDU) die Beschlußvorlage ab, weil seiner Meinung nach zu wenig Einzelhäuser im Bebauungsplan vorgesehen seien. Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) hätte sich eine intensivere Nutzung der Grundstücke gewünscht, stimmte der Beschlußvor­lage aber in der vorgelegten Form zu.

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 II BauGB eingegangen sind

Von Seiten der Bürger und Einwohner wurden im Rahmen der Offenlage weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB geäußert wurden

1. Bedenken und Anregungen der Kevag Koblenz

Der Stadtrat beschloß mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, die Bedenken und Anregungen der Kevag im Rahmen der Abwägung durch Aufnahme eines entsprechen­den Hinweises ohne Normcharakter im Anhang zu den textli­chen Festsetzungen zu entsprechen.

2. Bedenken und Anregungen der Pipeline Engineering GmbH Der Stadtrat beschloß mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, die Bedenken und Anregungen der Pipeline Engi­neering GmbH im Rahmender Abwägung in vollem Umfang durch eine Verkleinerung des Plangebietes zu berücksichtigen.

Zum Abschluß dieses Tagesordnungspunktes faßte der Stadtrat mit 19 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Hohenstraße«

Das Plangebiet wird grob begrenzt im Osten: von der Werkstraße

im Norden: von der Eisenbahnlinie Montabaur -

Siershahn

im Süden und Westen: von der Eschelbacher Straße.

Diese Straßen stellen gleichzeitig auch die äußere Verkehrsan­bindung des Plangebietes dar.

Das Plangebiet »Auf der Hohenstraß'e« bildet einen Teilbereich des städtebaulichen Rahmenplanes des Entwicklungsgebietes »ICE-Bahnhof Montabaur«. Durch die Schaffung des ICE-Bahn- hofes wird in Montabaur ein deutlich erhöhter Bedarf an Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen induziert.

Der Bebauungsplan »Auf der Hohenstraße« soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Das Gebiet soll einer Entwicklung zugeführt werden, die den künftigen Nutzern und deren Wohn- und Arbeitsbedürfnissen gerecht wird. Eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft soll möglichst vermieden bzw. minimiert werden. Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandenen Gemeindestraßen, die den neuen An­sprüchen entsprechend ausgebaut werden müssen. Neben einer Verbreiterung der Eschelbacher Straße ist auch die Anlage eines

Verkehrskreisels zur Sicherung eines reibungslosen Verkehrsab­laufes vorgesehen. In enger Abstimmung mit den Verbandsge­meindewerken soll die Entwässerungsplanung konzipiert wer­den, wobei möglichst eine getrennte Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser untersucht und angestrebt werden soll. Dies insbesondere auch deshalb, weil eine Versickerung auf­grund der hydrogeologischen Beschaffenheit des Gebietes nicht realisiert werden kann. Um ein Nebeneinander von Wohnen und nicht störendem Gewerbe zu erreichen, wird grundsätzlich als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet ausgewiesen. Es soll eine geschlossene Stadtrandbebauung entstehen. Um abgestufte und abgezonte Höhen der einzelnen Gebäude zu erreichen und die Massivität der Baukörper zu beschränken, wurde eine entspre­chende Geschoß- und Traufhöhenstaffelung in den Planentwurf eingearbeitet. Zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Land­schaft sollen bestimmte Begrünungsvorschriften für Fassaden und Dachflächen sowie erhaltenswerte Gehölzstrukturen festge­schrieben werden. Außerdem werden Mindestanteile an nicht versiegelten Grundstücksflächen normiert.

Einstimmig faßte der Stadtrat den Beschluß zu den nachfolgend aufgeführten Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgetragen wurden:

1. Der Stadtrat beschloß, die Anregungen einer Firma aufgrund der derzeit noch fehlenden konkreten Betroffenheit formell zurückzuweisen, gleichzeitig jedoch das planende Büro und den Entwicklungsträger zu beauftragen, die sich möglicher­weise ergebende Problematik im Rahmen der Vorbereitung der weiteren Teilbebauungspläne mit den Eigentümern zu erörtern.

2. Der Stadtrat beschloß, die Anregungen des Staatlichen Am­tes für Wasser- und Abfallwirtschaft und der Unteren Wasser­behörde durch die Aufnahme entsprechender Textfestsetzun­gen bezüglich der Anlage von Zisternen bzw. der Zuführung des überschüssigen Wassers durch Gräben in den namenlo­sen Vorfluter und die durchsickerungsfähige Ausbildung von Bodenbefestigungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

3. Der Stadtrat beschloß, den Anregungen der Deutschen Bahn AG durch eine Reduzierung des Plangebietes um die Bahn­grundstücke zu entsprechen.

4. Der Stadtrat beschloß, die Anregungen des Straßen- und Verkehrsamtes Diez durch die Reduzierung des Plangebietes und die spätere Erstellung detaillierter Straßenausbaupläne zu berücksichtigen.

5. Der Stadtrat beschloß, die Bedenken der Kevag durch die Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Bebauung im Be­reich der Leitungstrassen zu berücksichtigen und das Pla­nungsbüro sowie den Entwicklungsträger zu beauftragen, weitere Gespräche mit der Kevag zur Lösung der Leitungs­und Versorgungsproblematik zu führen.

Daran anschließend faßte der Stadtrat (ebenfalls einstimmig) den Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur Offenlage. Für die Dauer eines Monats wird der Planentwurf bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur öffentlich ausgelegt.

Vorbereitende Untersuchung für die Aufstellung des »Öko- Bebauungsplanes« in Verbindung mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur«

In mehreren Gesprächen mit der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises (Untere Landespflegebehörde) und der Bezirksre­gierung Koblenz (Obere Landespflegebehörde) wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die durch die Realisierung der städtebauli­chen Entwicklungsmaßnahme verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft nur teilweise im Gebiet selbst ausgeglichen wer­den können.

Im Entwicklungsbereich selbst können durch entsprechende Grünflächenausweisungen, Festsetzungen zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung und Pflanzgebote auf den privaten Grundstücken die Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild, das Klima und den Wasserhaushalt abgearbeitet werden.

Nicht ausgeglichen werden können dagegen die Bereiche Arten- und Biotopschutz sowie Bodenversiegelung. Vom Planungsbüro Laub, Mainz, wurde für die Verwirklichung der dafür notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein maximaler Bedarf von externen Flächen von 23 ha ermittelt.

Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst in einem zusammenhängenden Gebiet ausgewiesen und in einem eigenen, selbständigen Bebauungsplan zum Bebauungsplan »ICE-Bahnhof Montabaur« rechtsverbindlich festgesetzt werden.