Montabaur
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Nr. 23/97
Verleihung der Petrusplakette der Stadt Montabaur
Einstimmig beschloß der Stadtrat, Paul Trumm, Hans-Josef Manns und Paul Heinz Schweizer die Petrusplakette der Stadt Montabaur zu verleihen.
Die Petrusplakette ist neben der Ehrenbürgerschaft eine der höchsten Auszeichnungen der Stadt Montabaur. Der Ältestenrat der Stadt Montabaur hatte in Abstimmung mit der Verwaltung einstimmig vorgeschlagen, die v. g. drei Personen mit der Petrusplakette auszuzeichnen.
Paul Trumm war von Januar 1996 bis heute Zweiter Beigeordneter der Stadt Montabaur. Mit Schreiben vom 07.04.1997 hat er um seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Zweiter Stadtbeigeordneter gebeten. Seit Januar 1980 ist er Mitglied des Stadtteilausschusses bzw. heute Stadtteilvertreter für den Stadtteil Reckenthal.
Hans-Josef Manns gehörte dem Stadtrat vom 25.04.1974 bis zum Ende der X. Legislaturperiode (30.06.1994) an. Von Juli 1969 bis April 1972 war er im Ortsgemeinderat und auch im Haupt- und Finanzausschuß der »Ortsgemeinde Horressen« tätig.
Paul Heinz Schweizer gehört dem Stadtrat seit dem 15.05.1972 an. Während dieser Zeit war und ist er Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Montabaur. Er kann neben seiner 25jäh- rigen Amtszeit im Stadtrat auch auf ein 25jähriges Engagement als Ansprechpartner und Vertreter der Bürger und Vereine von Montabaur zurückblicken. Im Jahre 1993 wurde ihm aufgrund seiner regen kommunalpolitischen Tätigkeit die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Namens der Fraktion »BfM« stellte Thomas Hermes den Antrag an die Verwaltung zu prüfen, ob auch Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Montabaur, die nicht politisch tätig seien, sich aber durch ihr Engagement um die Stadt verdient gemacht hätten, die Petrusplakette verliehen werden könne. Er regte an, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten.
Der Stadtrat verständigte sich darauf, dieses Thema in der nächsten Runde der Fraktionsvorsitzenden anzusprechen und Kriterien für eine solche Auszeichnung festzulegen, bevor die Verwaltung mit der Ausarbeitung beginne.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 37, Parzelle 9
Das v. g. Grundstück wurde im Bebauungsplan »Himmelfeld« als Spielplatz ausgewiesen. Diese Fläche wurde bis heute nicht entsprechend hergerichtet und mit Spielgeräten und einer kindgerechten Ausstattung versehen.
Derzeit wird die Parzelle als Verkehrsfläche genutzt und dient der verkehrsmäßigen Andienung einer Kinderarztpraxis. Durch Grundstückstausch bzw. -verkauf sollte eine Planänderung eingeleitet werden, bei der den Praxisbetreibern ein 4 m breiter Fahrweg übertragen werden sollte. Für die Stadt wäre ein Baugrundstück entstanden, das unproblematisch an die bestehenden Verkehrsflächen hätte angebunden werden können.
Im Rahmen der Offenlage erklärten die Praxiseigentümer überraschend, daß man von der gemeinsam entwickelten Lösung wieder Abstand nehmen und auf die Ausfahrt zur Schillerstraße verzichten würde.
Aufgrund dessen verbleibt es bei dem ursprünglichen Vorschlag, der die Bildung eines Bauplatzes ausschließlich auf dem städtischen Spielplatzgelände vorsah.
Während im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange keinerlei Bedenken und Anregungen geltendgemacht wurden, mußte der Stadtrat über zwei im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Bedenken und Anregungen entscheiden.
Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Bedenken und Anregungen der Praxiseigentümer in vollem Umfang zu berücksichtigen und auf die Ausweisung des Verbindungsweges zur Schillerstraße zu verzichten. Die überbaubare Fläche für das städtische Grundstück wird so abgeändert, daß eine Zufahrt zum Grundstück der Praxis nicht mehr möglich ist.
Ebenfalls einstimmig gab der Stadtrat seine Zustimmung, die Bedenken und Anregungen einer Grundstücksnachbarin in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es soll sichergestellt werden, daß eine Überfahrung des städtischen Grundstückes nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr geduldet und durch eine Bebauung und Veräußerung des Grundstückes auf Dauer ausgeschlossen werde.
Den Zustimmungsbeschluß und Beschluß zur erneuten Offenlage faßte der Stadtrat auch einstimmig. Der Bebauungsplanentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« für das Grundstück Flur 18, Flurstück 17, Im Baumberg 3
Die Eigentümer des Grundstückes Flur 18, Flurstück 17 hatten eine Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« bezüglich der festgesetzten überbaubaren Fläche beantragt. Sie baten, die bestehende Baugrenze bis auf 3 m an das östliche Nachbargrundstück zu verschieben, um ein weiteres Einfamilienhaus errichten zu können.
Da Grundzüge der Planung durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche nicht berührt werden, wurde ein vereinfachtes Änderungsverfahren eingeleitet. Aus städtebaulicher Sicht wird der Antrag der Grundstückseigentümer befürwortet, da es in Zeiten immer knapper werdenden Baulandes zu begrüßen sei, auf großen Grundstücken weitere Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen.
Aufgrund der Einwendungen der unmittelbaren Nachbarn beschloß der Stadtrat, einer Erweiterung der überbaubaren Fläche lediglich bis auf maximal 5 m an beide Nachbargrenzen zuzustimmen.
Ebenfalls einstimmig faßte der Stadtrat anschließend den Zustim- mungs- und Satzungsbeschluß.
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« umfaßt folgende Textfestsetzungen:
- Die im Bebauungsplan »Baumberg« festgelegte überbaubare Fläche wird in östlicher Richtung erweitert.
- Die neue Baugrenze verläuft entsprechend der Planskizze in einem Abstand von 5 m zu den Grenzen der Nachbargrundstücke-Flurstücke 19 und 20
- Es wird die Bebauung mit einem weiteren Einzelhaus zugelassen.
- Die Firsthöhe wird auf maximal 8 m und die Traufhöhe auf maximal 5 m festgesetzt, gemessen vom ungünstigsten Punkt des natürlichen Geländes.
- Die Herstellung von zwei weiteren Wohneinheiten wird zugelassen.
- Die Erschließung ist von der Straße »Im Baumberg« sicherzustellen.
- Die weiteren Textfestsetzungen des Bebauungsplanes »Baumberg« bleiben unverändert bestehen.
Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91
Für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91, im Industriegebiet »Alter Galgen« wurde eine Nutzung als privater Parkplatz beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte am 27.02.1997 grundsätzlich der Verpachtung und entsprechenden Herrichtung der benötigten Fläche von rund 600 m 2 zu.
Auf diesem Grundstück befindet sich eine ehemalige kommunale Hausmülldeponie. Aus diesem Grund wurde für diesen Bereich im maßgeblichen und rechtsverbindlichen Bebauungsplan »Alter Galgen« keine Überbauungsmöglichkeit und lediglich eine mit der Altlast verträgliche Festsetzung als öffentliche Grünfläche vorgesehen.
Bauplanungsrechtlich ist daher die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« durchzuführen, um bis bisherige Ausweisung »öffentliche Grünfläche« in »private Parkplatzfläche« umzuwandeln.
Aus dem Auszug des Altlastenkatasters des Landesamtes für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz ergab sich, daß die Altablagerung nur den westlichen Teil der städtischen Parzelle 91 betrifft; der östliche, entlang der Straße »Am alten Galgen« verlaufende Geländestreifen ist als nicht belastet ausgewiesen. Dieser Bereich könnte einer Bebauung zugeführt werden, wobei zu der zwischenzeitlich bewaldeten Ablagerung ein gewisser Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte, der aus landespflegerischer Sicht wünschenswert ist, um nicht in den Bestand des Wäldchens einzugreifen.
Einstimmig (22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) stimmte der Stadtrat dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Flurstück 91, zu und beschloß gleichzeitig die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- restraße«
Das Plangebiet des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- restraße« wird
im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1,
im Osten: durch die Tonnerrestraße

