Montabaur
Sonntag, 1. Juni 1997: 09.00 Uhr Festgottesdienst, 10.00 Uhr Frühschoppen, 14.00 Uhr Kirmeszug durch das Dorf zum Kirmesbaum-vielleicht doch? 20.00 Uhr Musik und Tanz bis spät in die Nacht mit TOP-SOUND’S.
Montag, 2. Juni 1997: 10.00 Uhr Frühschoppen, 16.00 Uhr Tanz mit TOP-SOUND’S, 20.00 Uhr Tanz zum Kirmesausklang mit TOP-SOUND’S.
Unmittelbar am Festzelt bietet wie gewohnt die Familie Pfeiffer aus Limburg mit ihrem Schaustellerbetrieb Spaß und Zerstreuung für Jung und Alt. Neben dem für das Festzelt verantwortlichen Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß laden auch die Gaststätten unseres Dorfes ein, unsere Kirmes in geselliger Runde zu feiern. Die Großholbacher freuen sich besonders darauf, zu den Festtagen Verwandte, Freunde und Bekannte als Kirmesgäste begrüßen zu können. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wünsche ich eine schöne und frohe Kirmes 1997.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister PS: Am Donnerstag, dem 29. Mai 1997, findet ab 12.00 Uhr ein Dartturnier im Festzelt statt!
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 31.05.1997 (Kirmessamstag), um 16.00 Uhr, erwarten wir auf dem Sportplatz in Großholbach eine Traditionsmannschaft der Eisbachtaler Sportfreunde. Zu diesem Leckerbissen sind alle Fußballfreunde herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Am Freitag, dem 06.06.1997, bringen wir unserem Sportkamerad Franz Hottmann und seiner Frau Annelotte anläßlich ihrer Silberhochzeit ein Ständchen. Hierzu treffen wir uns mit den Dorfmusikanten um 19.30 Uhr in der Gaststätte »Holwischer Stubb«.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid
vom 21.05.1997
Neuaufteilung der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat stimmte der Neuaufteilung der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur zu. Die Ortsgemeinde Heilberscheid gehört in Zukunft zum Forstrevier Ahrbach.
Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für die nachfolgend genannten Maßnahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereitzustellen:
- Ausbau Rothbornstraße
- Ausbau Neuroth
- Stichstraße von Kirchstraße bis Erlenstraße
- Erweiterung Neuroth II
- Beginn Ausweisung Neubaugebiet Neuroth Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Ortsgemeinderat stimmte der Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage (Neubaugebiet Neuroth) um ca. 1,35 ha zu. Die Anbindung soll über das vorhandene Neubaugebiet Neuroth I erfolgen.
Eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage (ca. 0,70 ha) wurde vorerst zurückgestellt. Zuerst sollen die Kosten für die Umlegung einer Starkstromleitung ermittelt werden, um in diesem Bereich das Baugebiet effektiv zu nutzen und ggf. in diesem Bereich sinnvoll zu erweitern.
Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Heilberscheid am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Erlenstraße
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Anteil der Ortsgemeinde Heilberscheid am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Erlenstraße auf 35 % festzusetzen.
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Nr. 22/97
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
vom 15.05.1997 Gestaltungsplanung
a) Dorfmitte
Die in der Sitzung anwesende Planerin erläuterte den von ihrem Büro gefertigten Planentwurf für die Gestaltung der Dorfmitte. Die Kostenermittlung für den zu planenden Bereich habe eine Netto-Bausumme von rd. 103.000 DM ergeben. Nach ausführlicher Diskussion faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:
Die Mauer entlang der Niedererbacher Straße soll bis zum Grundstück Gilberg durchgezogen werden. Die Höhe der Mauer wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der Niedererbacher Straße soll ein Trogbrunnen mit einer Schwengelpumpe aufgestellt werden, wenn das natürliche Gefälle dafür ausreichend ist.
b) Wiesenmorgen I und II
Die Anliegerversammlung für den Bereich Wiesenmorgen I und II hat inzwischen stattgefunden. Die in der Sitzung am 15.05.1997 vorliegenden Planentwürfe wurden den Anliegern vorgestellt. Änderungswünsche aus der Anliegerversammlung wurden vom Planungsbüro eingearbeitet.
Die Planerin erläuterte die Entwürfe für den Ausbau der Straßen im Plangebiet Wiesenmorgen I und II. .
Nach kurzer Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat, den Auftrag für die endgültige Planung für den Straßenausbau in den Plangebieten Wiesenmorgen I und II an das in Dreikirchen ansässige Planungsbüro in der Form zu vergeben, in der die Planentwürfe in der Sitzung Vorgelegen haben.
Ergänzung der Straßenbeleuchtung
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Anschaffung neuer Straßenlampen für die Eppenroder Straße, Höhe Wohnhaus Acht, für die Eppenroder Straße im Bereich Einmündung Kirmesplatz und für die Dillstraße, Höhe Haus Wagner.
Planung für den Ausbau »Verlängerte Lahnstraße«
Die Ratsmitglieder diskutierten ausgiebig über die Frage, ob und an welchen Stellen Wendehammer für Lkw vorgesehen werden sollen. Sie sprachen sich für einen Wendehammer in der Stichstraße aus, beauftragten jedoch anschließend den Ortsbürgermeister, zunächst noch weitere Alternativen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur prüfen zu lassen.
Benutzung Rasenplatz und Stadion
Der Vertrag mit den Eisbachtaler Sportfreunden sieht vor, daß nur diese Stadion und Rasenplatz nutzen dürfen. In der bekannten Kooperation zwischen den Eisbachtaler Sportfreunden und der Eintracht Glaschemie Wirges sollen die Heimspiele der beiden Mannschaften jeweils im Wechsel Hin- und Rückrunde in Eisbachtal und Wirges stattfinden.
Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Nutzung einstimmig zu.
(
Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz«
Die Errichtung eines Getränkecenters auf dem Grundstück Flur 60, Flurstück 232, ist beabsichtigt. Diese Fläche wurde jedoch im Jahre 1995 auf Antrag der Grundstückseigentümerin im Wege des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB aus der überbaubaren Fläche herausgenommen und als private Grünfläche ausgewiesen. Dementsprechend ist derzeit eine Bebauung ausgeschlossen. Die Realisierung des beantragten Bauvorhabens ist daher nur möglich, wenn der Bebauungsplan »Steinbitz« erneut geändert wird. Die Festsetzung der privaten Grünfläche muß aufgehoben werden und dafür eine durch Baugrenzen festgelegte Baufläche eingearbeitet werden.
Der Ortsgemeinderat hatte nun in seiner jüngsten Sitzung über die Änderung des Bebauungsplanes zu entscheiden.
Im Rahmen der Beteiligung der Grundstücksnachbarn und der Träger öffentlicher Belange nach § 13 BauGB wurden keinerlei Bedenken und Anregungen vorgetragen, so daß eine Beschlußfassung hierüber entfiel.

