Montabaur
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Nr. 22/97
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Abfahrt zu. unserem Ausflug nach Berlin am 29.05.1997 ist um 07.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
TTC Grün-Weiß Görgeshausen
Am 07.06.1997 veranstaltet der TTC einen Ausflug mit Übernachtung nach Untershausen. Teilnehmen können alle Kinder, die im Verein Tischtennis spielen einschließlich evtl. Begleitperson und Betreuer.
Abfahrt am Samstag, dem 07.06., um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle. Anmeldung bei Peter Wetze, Tel. 1762.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Mai 1997
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 16.03.1989 wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
»Die Bestattung anderer Personen bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung«.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Großholbach, 23.05.1997 (S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Großholbach, den 23.05.1997 (S.) Röther, Ortsbürgermeister
Zeltkirmes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom 30. Mai bis 2. Juni 1997 feiert Großholbach seine traditionelle Kirmes. Ich rufe alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, zum Gelingen des Festes beizutragen; so sind z. B. beim Stellen des Kirmesbaumes freiwillige Helfer sehr herzlich willkommen.
Die Bewirtung im Festzelt hat in diesem Jahr der Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß übernommen. Dem Verein wünsche ich viel Erfolg. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß der Fanfarenzug im Jahre 1959 gegründet wurde. Die Kirmes 1960 war ein willkommener Anlaß zu einem der ersten Auftritte und der Start zu vielen Erfolgen. Das Bild zeigt den Fanfarenzug - noch ohne Uniform — beim Kirmeszug des Jahres 1960.
Für alle, die unsere Kirmes feiern wollen, ist ein attraktives Festprogramm zusammengestellt: ^
Freitag, 30. Mai 1997: 20.00 Uhr Live-Musik mit SOLAR Q
Samstag, 31. Mai 1997:14.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes, 20.00 Uhr Großer Tanzabend mitTOP-SOUND’S.

