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Montabaur

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Nr. 22/97

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Abfahrt zu. unserem Ausflug nach Berlin am 29.05.1997 ist um 07.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.

TTC Grün-Weiß Görgeshausen

Am 07.06.1997 veranstaltet der TTC einen Ausflug mit Übernach­tung nach Untershausen. Teilnehmen können alle Kinder, die im Verein Tischtennis spielen einschließlich evtl. Begleitperson und Betreuer.

Abfahrt am Samstag, dem 07.06., um 14.00 Uhr an der Löwen­steinhalle. Anmeldung bei Peter Wetze, Tel. 1762.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt be­kanntgegeben. Telefon 02602/4157.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 23. Mai 1997

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich be­kanntgemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 16.03.1989 wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

»Die Bestattung anderer Personen bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung«.

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Großholbach, 23.05.1997 (S.) Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Großholbach, den 23.05.1997 (S.) Röther, Ortsbürgermeister

Zeltkirmes

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vom 30. Mai bis 2. Juni 1997 feiert Großholbach seine traditionelle Kirmes. Ich rufe alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, zum Gelingen des Festes beizutragen; so sind z. B. beim Stellen des Kirmesbaumes freiwillige Helfer sehr herzlich willkommen.

Die Bewirtung im Festzelt hat in diesem Jahr der Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß übernommen. Dem Verein wünsche ich viel Erfolg. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß der Fanfarenzug im Jahre 1959 gegründet wurde. Die Kirmes 1960 war ein willkommener Anlaß zu einem der ersten Auftritte und der Start zu vielen Erfolgen. Das Bild zeigt den Fanfarenzug - noch ohne Uniform beim Kirmeszug des Jahres 1960.

Für alle, die unsere Kirmes feiern wollen, ist ein attraktives Festprogramm zusammengestellt: ^

Freitag, 30. Mai 1997: 20.00 Uhr Live-Musik mit SOLAR Q

Samstag, 31. Mai 1997:14.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes, 20.00 Uhr Großer Tanzabend mitTOP-SOUNDS.