Montabaur
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Nr. 20/97
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.590.000,- DM um 42.000 - DM auf 2.632.000 — DM. Neben der Volumenszunahme im Wirtschaftsbetrieb Forst führt insbesondere die bessere Finanzausstattung im Bereich der Steuern zu diesem Volumensanstieg.
Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von den Steuereinnahmen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 72,58 % das Gros der Einnahmen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes werden komplettiert
durch das Aufkommen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.17,32 v.H.
Gebühren.2,96 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.2,39 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,
Zinsen, Zuführung vom Vermögenshaushalt).4,75 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 1997:
1. Personalausgaben.30,48 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,13 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.0,31 %
4. Umlagen.47,63 %
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,45 %
Weiterhin wird dies zum Ausdruck gebracht durch die freie Finanzspitze des Jahres 1997 von einem Überschuß in Höhe von 181.000 DM (1996 Überschuß 51.000 DM).
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 02.05.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Da sich die Ortsgemeinde für die Realisierung der folgenden Maßnahmen ausgesprochen hat, sind entsprechende Haushalts
mittel bereitzustellen.
1. Bau des Gemeindehauses.30.000,- DM
2. Zuweisungen zum Kauf einer Orgel.8.500,- DM
3. Kindergarten - Ergänzungsbeschaffungen.8.000,- DM
4. Anschaffung von Sport- und
Rasenpflegegeräten. 23.100,- DM
5. Ortsverschönerung.15.000,- DM
6. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des
Umlegungsverfahrens.50.000,- DM
7. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen...5.000,- DM
8. Parkplatzausbau - Ortsmitte.80.000,- DM
9. Erschließung »Am Eisenköppel« einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil...338.000,- DM
10. Sanierung von Gemeindestraßen.50.000,- DM
11. Ausbau Bürgersteige
»Industriestraße/Kreisstraße«.200.000,- DM
Damit eine Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
100.000,— DM veranschlagt.
12. Bürgersteigausbau Haskenstraße/Tannenweg.20.000,- DM
13. Bauausgaben entlang der B 49.55.000,- DM
14. Straßenbeleuchtungserweiterung.45.000,- DM
15. Bauausgaben - Friedhofshalle.10.000,- DM
16. Anschaffungen für den Bauhof.4.000,- DM
17. Erwerb von Grundstücken. 260.000,- DM
18. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.141.400,-DM
Zur Finanzierung aller Ausgaben werden folgende Einnahmen
herangezogen:
1. Zuweisung des Landes zum Bau des
Gemeindehauses.140.000,— DM
2. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Kauf von Geräten.11.550,-DM
3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des
Umlegungsverfahrens.50.000,- DM
4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.350.000,- DM
5. Zuweisung des Landes zum Bürgersteigausbau Industriestraße/Kreisstraße .65.000,-DM
6. Zuweisung Dritter zum Ausbau der Dorfmitte 10.000,- DM
7. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.625.000,- DM
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.91.000,- DM
9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).450,— DM
Ausblick 1998 bis 2000
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, verkehrsberuhigende Maßnahmen, die Erschließung »Am Eisenköppel« sowie der Bürgersteigausbau K 113/Industriestraße bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist die Finanzierbarkeit der Vorhaben gesichert.
Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997-2001; Aufstellung einer Investitionsliste
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren Mittel zur Verfügung zu stellen:
- gemeinsamer Bebauungsplan »Struthfeld« mit der Ortsgemeinde Eitelborn; für 1998/1999
- gemeinsame Erschließung des zu erweiternden Gewerbegebietes mit der Ortsgemeinde Simmern; für 1998/1999/2000
- 60.000 DM für erforderliche Sanierungs-/Instandsetzungs- maßnahmen und sachgerechter Gestaltung der Simmerner Straße als Wohnstraße nach Rückstufung zur Ortsstraße; für das Jahr 1999
- 50.000 DM für Herrichtung/Sanierung eines künftig evtl, gemeindeeigenen Gebäud.es in der Simmerner Straße
- Ansatzerhöhung für Straßenberuhigungsmaßnahmen in den Jahren 1999 und 2000 um jeweils 30.000 DM
1. Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börn- chen«
Der Ortsgemeinderat hat im Jahr 1996 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börnchen« beendet und das Baulandumlegungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der bisher geführten Erörterungsgespräche/eines Vermessungsergebnisses zeigte sich die Notwendigkeit einer Planänderung auf. Die Planänderung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20.03.1997 vorberaten.
Der Ortsgemeinderat beschloß daher, den Bebauungsplan »Eisenköppel/Börnchen« zu ändern (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB). Inhalt der Planänderung.-
1. Die westlich des St. Anna-Hauses vorgesehene Gemeinbedarfsfläche (Zusatz: Parken) entfällt. Für diese Fläche wird ein Bauplatz (wohnen) mit entsprechenden überbaubaren Flächen festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).
2. Zur Erschließung des Wohnbaugrundstückes (vgl. 1.) wird eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße) ab Wendemöglichkeit in östlicher Richtung mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 3 m gemäß Planskizze ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).
3. Die im Bebauungsplan ursprünglich
- einerseits zwischen den Anwesen Simmerner Straße 26 und 28 vorgesehene trompetenartige Verbreiterung im Einmündungsbereich zur Simmerner Straße zu Lasten der privaten Grundstücke und
- andererseits die im Einmündungsbereich »Zum Halsloch/Gartenstraße« geplante Aufweitung zu Lasten des Eigentümers der Parzelle 97 (Gartenstraße 18)
entfallen.
4. Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche zur Parzelle 9/2 ab der nördlich hiervon geplanten öffentlichen Straßenverkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).
5. Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Bürgersteig) im westlichen Bereich der Parzelle 1/1 (Simmerner Straße 42) auf eine Breite von 1,50 m (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) zu Lasten der Parzelle 1/1
6. Festsetzung einer Doppelhausbebauung für die nördlich der Anwesen Simmerner Straße 28, 30, 32, 34, 36 und 38 entstehenden Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 24 Abs. 2 BauNVO)
7. Korrektur der Baugrenzen zwischen Wohnbaugrundstücken und Kindergarten für die östlich des Kindergartens ausgewiesenen Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
8. Der im Bereich östlich des Kindergartens vorgesehene Fußweg zwischen Wendehammer und Kindergartengrundstück entfällt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).
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