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Montabaur

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Nr. 20/97

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.590.000,- DM um 42.000 - DM auf 2.632.000 DM. Neben der Volumens­zunahme im Wirtschaftsbetrieb Forst führt insbesondere die bes­sere Finanzausstattung im Bereich der Steuern zu diesem Volu­mensanstieg.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von den Steuereinnahmen. Sie dominieren wie in all den Vorjah­ren und stellen mit 72,58 % das Gros der Einnahmen.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes werden komplettiert

durch das Aufkommen aus folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.17,32 v.H.

Gebühren.2,96 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.2,39 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinsen, Zuführung vom Vermögenshaushalt).4,75 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetz­liche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wün­sche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen An­teil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.

Prozentanteil 1997:

1. Personalausgaben.30,48 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,13 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.0,31 %

4. Umlagen.47,63 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,45 %

Weiterhin wird dies zum Ausdruck gebracht durch die freie Fi­nanzspitze des Jahres 1997 von einem Überschuß in Höhe von 181.000 DM (1996 Überschuß 51.000 DM).

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 02.05.1996 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Ver­mögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Da sich die Ortsgemeinde für die Realisierung der folgenden Maßnahmen ausgesprochen hat, sind entsprechende Haushalts­

mittel bereitzustellen.

1. Bau des Gemeindehauses.30.000,- DM

2. Zuweisungen zum Kauf einer Orgel.8.500,- DM

3. Kindergarten - Ergänzungsbeschaffungen.8.000,- DM

4. Anschaffung von Sport- und

Rasenpflegegeräten. 23.100,- DM

5. Ortsverschönerung.15.000,- DM

6. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des

Umlegungsverfahrens.50.000,- DM

7. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen...5.000,- DM

8. Parkplatzausbau - Ortsmitte.80.000,- DM

9. Erschließung »Am Eisenköppel« einschließ­lich Straßenoberflächenentwässerungsanteil...338.000,- DM

10. Sanierung von Gemeindestraßen.50.000,- DM

11. Ausbau Bürgersteige

»Industriestraße/Kreisstraße«.200.000,- DM

Damit eine Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

100.000, DM veranschlagt.

12. Bürgersteigausbau Haskenstraße/Tannenweg.20.000,- DM

13. Bauausgaben entlang der B 49.55.000,- DM

14. Straßenbeleuchtungserweiterung.45.000,- DM

15. Bauausgaben - Friedhofshalle.10.000,- DM

16. Anschaffungen für den Bauhof.4.000,- DM

17. Erwerb von Grundstücken. 260.000,- DM

18. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.141.400,-DM

Zur Finanzierung aller Ausgaben werden folgende Einnahmen

herangezogen:

1. Zuweisung des Landes zum Bau des

Gemeindehauses.140.000, DM

2. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Kauf von Gerä­ten.11.550,-DM

3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des

Umlegungsverfahrens.50.000,- DM

4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.350.000,- DM

5. Zuweisung des Landes zum Bürgersteigausbau Industrie­straße/Kreisstraße .65.000,-DM

6. Zuweisung Dritter zum Ausbau der Dorfmitte 10.000,- DM

7. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.625.000,- DM

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.91.000,- DM

9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).450, DM

Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, verkehrsberuhi­gende Maßnahmen, die Erschließung »Am Eisenköppel« sowie der Bürgersteigausbau K 113/Industriestraße bilden die Investiti­onsschwerpunkte der kommenden Jahre.

Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist die Finanzierbarkeit der Vorhaben gesichert.

Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm 1997-2001; Aufstellung einer Investitionsliste

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren Mittel zur Verfügung zu stellen:

- gemeinsamer Bebauungsplan »Struthfeld« mit der Ortsge­meinde Eitelborn; für 1998/1999

- gemeinsame Erschließung des zu erweiternden Gewerbege­bietes mit der Ortsgemeinde Simmern; für 1998/1999/2000

- 60.000 DM für erforderliche Sanierungs-/Instandsetzungs- maßnahmen und sachgerechter Gestaltung der Simmerner Straße als Wohnstraße nach Rückstufung zur Ortsstraße; für das Jahr 1999

- 50.000 DM für Herrichtung/Sanierung eines künftig evtl, gemeindeeigenen Gebäud.es in der Simmerner Straße

- Ansatzerhöhung für Straßenberuhigungsmaßnahmen in den Jahren 1999 und 2000 um jeweils 30.000 DM

1. Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börn- chen«

Der Ortsgemeinderat hat im Jahr 1996 das Verfahren zur Aufstel­lung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börnchen« beendet und das Baulandumlegungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der bisher geführten Erörterungsgespräche/eines Vermessungser­gebnisses zeigte sich die Notwendigkeit einer Planänderung auf. Die Planänderung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20.03.1997 vorberaten.

Der Ortsgemeinderat beschloß daher, den Bebauungsplan »Ei­senköppel/Börnchen« zu ändern (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB). Inhalt der Planänderung.-

1. Die westlich des St. Anna-Hauses vorgesehene Gemeinbe­darfsfläche (Zusatz: Parken) entfällt. Für diese Fläche wird ein Bauplatz (wohnen) mit entsprechenden überbaubaren Flächen festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

2. Zur Erschließung des Wohnbaugrundstückes (vgl. 1.) wird eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße) ab Wendemöglich­keit in östlicher Richtung mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 3 m gemäß Planskizze ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

3. Die im Bebauungsplan ursprünglich

- einerseits zwischen den Anwesen Simmerner Straße 26 und 28 vorgesehene trompetenartige Verbreiterung im Einmündungsbereich zur Simmerner Straße zu Lasten der privaten Grundstücke und

- andererseits die im Einmündungsbereich »Zum Hals­loch/Gartenstraße« geplante Aufweitung zu Lasten des Eigentümers der Parzelle 97 (Gartenstraße 18)

entfallen.

4. Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche zur Parzelle 9/2 ab der nördlich hiervon geplanten öffentlichen Straßenverkehrs­fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

5. Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Bürgersteig) im westlichen Bereich der Parzelle 1/1 (Simmerner Straße 42) auf eine Breite von 1,50 m (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) zu Lasten der Parzelle 1/1

6. Festsetzung einer Doppelhausbebauung für die nördlich der Anwesen Simmerner Straße 28, 30, 32, 34, 36 und 38 entstehenden Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 24 Abs. 2 BauNVO)

7. Korrektur der Baugrenzen zwischen Wohnbaugrundstücken und Kindergarten für die östlich des Kindergartens ausgewiesenen Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

8. Der im Bereich östlich des Kindergartens vorgesehene Fußweg zwischen Wendehammer und Kindergartengrund­stück entfällt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

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