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Montabaur

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Nr. 20/97

9. Nördlich der vorhandenen Wohngebäude der Simmerner Straße wird eine Versorgungsleistung (Kanal) ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13BauGB).

Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs­planes gelten unverändert.

Die Ratsmitglieder beschlossen, auf die Verfahrensstufe der vor­gezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzich­ten, da die Unterrichtung/Erörterung mit den betroffenen Eigentü­mern bereits zuvor im Rahmen der Baulandumlegung erfolgte und sich die Planänderung insgesamt auf das Plangebiet bzw. die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB).

Der Rat stimmte der 1. Änderung des Bebauungsplanes in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschloß, die Planände­rungsunterlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich zu jeder­manns Einsicht auszulegen.

Des weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur beauftragt, die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange zu informieren.

Reparatur-/Ausbesserungsarbeiten Tannenweg; Auftrags­vergabe

Einstimmig wurde beschlossen, einer in Arzbach ansässigen Firma den Auftrag für v. g. Arbeiten zum Preis von 18.898,64 DM zu vergeben.

Bauausschußsitzung vom 08.04.1997; Auswertung

Auf Vorschlag des Bauausschusses beschloß der Ortsgemeinde­rat einstimmig, die Straßenschäden in den Ortsstraßen zu behe­ben.

Auf dem Spielplatz »Auf der Haid« (am Wasserbehälter) soll der Sand ausgetauscht und Teilstücke der Einfassung aus Schwellen erneuert werden.

Auf dem Spielplatz »In der Augst« ist die Einfassung aus Holzpa­lisaden kaputt. Sie soll kostengünstig erneuert werden. Der Sand wird ausgetauscht.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur zu beauftragen, die Buswartehalle an der Ev. Kirche zu überprüfen und festzustellen, wieviel eine sinnvolle Sanierung - inklusive Instandsetzung des Daches - kostet.

Bebauungsgebiet »Eisenköppel/Börnchen«, evtl. Umbenen­nung eines bisherigen Straßennamens

Auf Anregung der Anwohner beschlossen die Ratsmitglieder mehrheitlich, den am St. Anna-Haus von der Gartenstraße ab­zweigenden Weg mit der Bezeichnung »Zum Halsloch« umzube­nennen, und zwar in »St. Anna-Weg«.

Dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters, dem Weg, abzweigend von der Straße »Zum Börnchen« in Richtung Börnchen entlang der ehemaligen Müllkippe, den Namen »Zum Halsloch« zu geben, wurde zugestimmt.

Benennung von Plätzen

- Antrag der CDU-Fraktion -

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion begründete den An­trag. Er führte zum einen aus, daß z. Z. die beiden großen Plätze des Ortes in der Bevölkerung die Bezeichnung des jeweilig anlie­genden Supermarktes tragen würden und zum anderen, daß in der letzten Sitzung der Antrag des Deutsch-Französischen Freundschaftskreises auf Berücksichtigung der französischen Partnergemeinde bei der Benennung der Straßen im neuen Bau­gebiet »Eisenköppel/Börnchen« nicht berücksichtigt wurde.

Er schlug vor, den Platz am Edeka-Markt »Sauvigny les Bois- Platz«, den Platz am REWE-Markt »Kirmesplatz« und den Platz darüber »Festplatz« zu nennen.

Dem Vorschlag der CDU-Fraktion stimmten die Ratsmitglieder zu.

Benennung des Kindergartens

- Antrag der CDU-Fraktion -

Der Fraktionsvorsitzende der CDU schlug vor, eine Ideensamm­lung in Form eines Wettbewerbs dürchzuführen. Es würde zu einer höheren Akzeptanz des Namens führen, wenn die Kinder, Eltern, Großeltern und die im Kindergarten Beschäftigten eigene Vorschläge zur Benennung dieser Einrichtung machen könnten. Die gesammelten Vorschläge sollen dann dem Ortsgemeinderat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.

Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde zugestimmt. Jedoch soll die Bezeichnung »Kommunaler Kindergarten Neuhäusel« als Zusatz im Namen erhalten bleiben. Vt ' |:

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel stellt zum nächstmöglichen Termin

eine/n Gemeindearbeiter/in

ein.

Gesucht wird ein(e) Arbeiter/in mit abgeschlossener hand­werklicher Ausbildung und dem Besitz der Führerscheinklas­se III. Bewerber/innen mit 1. Wohnsitz in Neuhäusel erhalten bei gleicher Eignung Vorrang.

Die Vielfältigkeit der zur Erledigung anstehenden Arbeiten (u. a. Pflege der öffentlichen Anlagen, Grabaushub, Pflege und Wartung der gemeindlichen Fahrzeuge und Gerätschaften, Winterdienst) erfordert eine besondere Zuverlässigkeit und handwerkliches Geschick. Die Bereitschaft zur gelegentli­chen Ableistung von Überstunden auch zu ungünstigen Zei­ten (z. B. Winterdienst in Wechselschicht und an Sonn- und Feiertagen, Grabaushub an Samstagen etc.) wird vorausge­setzt.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Bundesmantel­tarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Be­triebe (BMT-G II). Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis spätestens 30. Mai 1997 an

Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach Kadenbacher Straße 28 56335 Neuhäusel.

Nähere Informationen können beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur (Telefon 02602/126.131 oder 126.132) erfragt wer­den.

Fundsachen

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden nachste­hend aufgeführte Fundsachen abgegeben:

1 Schlüsselring (Autoschlüssel, Garagenschlüsse? und Anhän­ger)

1 Kinder-Blouson

Der/Die Verlierer(in) können die o. a. Gegenstände gegen ent­sprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung wäh­rend der üblichen Sprechstunden abholen.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Besuch beim ZDF

Der CDU Ortsverband Neuhäusel lädt ein, zu einem Tagesaus­flug in unsere Landeshauptstadt am 16. September 1997. Nach einem geführten Stadtrundgang besuchen wir am frühen Nach­mittag das ZDF-Sendezentrum auf dem Lerchenberg, mit Film­vorführung und evtl. Teilnahme an der Live-Sendung »abendma- gazin«.

Ausklingen lassen wollen wir den hoffentlich schönen Tag in der historischen Burg »Reichenstein« in Trechtingshausen/Rhein. Abfahrt in Neuhäusel: 08.30 Uhr, Rückkehr voraussichtlich gegen 22.00 Uhr, Unkostenbeitrag: 20,DM/Person, Mindestalter: 12 Jahre.

Anmeldungen bei Barbara Sartor, Am Heideköpfchen 3, Telefon 8241.

Autogenes Training für Anfänger

Die Gemeinde St. Anna, Neuhäusel, bietet wieder ein zehnstün­diges Seminar autogenes Training für Anfänger im St.-Anna- Haus, Gartenstraße, Neuhäusel, an. Der Kurs vormittags beginnt am Dienstag, 20.05.1997, von 09.30 bis 10.30 Uhr, der Kurs nachmittags beginnt am Mittwoch, 21.05.1997, von 18.45 bis 19.45 Uhr.

Nähere Informationen, auch zu den Kursgebühren und Anmel­dung, bitte an die Leiterin des Seminars, Petra Koller, Simmern, Telefon 02620/2409.-