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Montabaur

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Nr. 20/97

Umwidmung klassifizierter Straßen

Im Zusammenhang mit dem Bau der B 49 (Umgehungsstraße) wird die jetzige B 49 für den Teilbereich des Anschlusses Neu­häusel Süd bis Neuhäusel Ost ihre Bedeutung als Bundesstraße verlieren. Infolgedessen ist der Straßenzug gemäß § 2 Fern­straßengesetz in eine nachrangige Straße einzustufen. Maßgebend für die künftige Einstufung der B 49 (alt) ist neben der prognostizierten Verkehrsbelastung nach Freigabe der B 49 (neu) die Bedeutung, die ihr zur Erfüllung der Netzschlußfunktion für die K 113 und K 114 beigemessen wird. Danach wird die B 49 (alt) weiterhin die überörtliche Verkehrsverbindung für die Fahrteilneh­mer von Eitelborn in Richtung Koblenz und Montabaur, Kaden­bach in Richtung Koblenz (sofern nicht die Anschlußstelle Neu­häusel-Ost gewählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmern in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden.

Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K 113 von Simmern kommend ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbebetriebe der Ortsge­meinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K 113 zwischen Eitelborn und Simmern. Nach Verlegung dieser K 113 in den Bereich der jetzigen Indu­striestraße wird die derzeitige K 113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft.

Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach Hillscheid gewähr­leistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Hor- resser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K 114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) - Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.

Baukosten

Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewählten Form sind Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.

Schallschutz

Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entsprechende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wurden durch­geführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt.

Entwässerung

Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätz­lich an drei Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt werden. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Nieder­schlagsereignisse konzipiert werden müssen und weil eine ein­wandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhalte­becken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt drei Regenrückhaltebecken erforderlich.

Landespflege und Naturschutz

Wie bereits erwähnt, wurde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umweltverträglichkeits­analyse erstellt. Dies war Grundlage für die nun vorliegenden Ergebnisse der landespflegerischen Begleitplanung im Zuge der B 49, die im Auftrag des Landesamtes für Straßenverkehrswesen Rheinland-Pfalz erstellt wurde.

Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exemplarisch die drei Hauptausgleichspotentiale genannt werden:

1. Entsieglung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, beginnend ab Wanderparkplatz zum Koppel

2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände

3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binnbachta- les«

Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Bereich des »Binnbachtales« wurde nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ursprünglich war vorgesehen, Aus­gleichsmaßnahmen zwischen Kadenbach und Neuhäusel, süd­lich des Anschlusses Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in diesem Bereich nicht zu verhindern, konnte

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erreicht werden, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binnbachtales« ausgewiesen werden.

Zusammenfassend wird festgestellt, daß mit dem jetzt eingeleite­ten Planfeststellungsverfahren Baurecht für die Umgehungs­straße Neuhäusel geschaffen wird. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast-die Bundesrepublik Deutschland-den Forde­rungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neuhäusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu verringern. Bei einer Ver­kehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar. Die Verkehrsbeziehungen zwischen »Ausbauende Südtangen­te«, der Autobahn A 3 sowie im weiteren Verlauf der B 255 werden deutlich verbessert.

Weiterhin erhält dieser Straßenabschnitt durch die geplante Neu­baustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung. Insgesamt bedarf die Maßnahme daher einer dringlichen Verwirklichung.

Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig nachfolgenden Beschluß:

1. Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Planfeststel­lungsentwürfen zum geplanten Bau der Umgehung Neuhäu­sel B 49.

2. Der Ortsgemeinderat begrüßt nachhaltig den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme.

3. Bezüglich der Ausweisung der vorgesehenen Ersatzflächen für Ausgleichsmaßnahmen sind andere Gemarkungsberei­che vorzusehen. Der Rat ist insofern der Auffassung, daß die in der jetzigen Planung vorgesehenen Flächen sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen für diese Zwecke nicht verwertbar sind. Der zuständige Revierförster wird daher beauftragt, entsprechende Alternativvorschläge zu benennen.

4. Der Ortsgemeinderat fordert eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Verwaltung und Straßenbaube­hörden werden aufgefordert, beim Bund auf eine dringende Verwirklichung und somit auf eine schnellstmögliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.

5. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Straßenbaubehörden sowie die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens sowie bei Ausführung der Baumaßnahme und fordert die Bürgerschaft auf, die Maßnahme insgesamt zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Ausführung zu erreichen.

Verkehrsverein e.V. Eitelborn

Der Verkehrsverein e.V. Eitelborn lädt ein zum Lampionfest am 17. und 18. Mai 1997 auf dem Dorfplatz mit Wurstbude, Bierbrun­nen und musikalischer Unterhaltung. Am Pfingstsonntag Kaffee und Kuchen.

Zum erstenmal bieten wir für die Kinder eine Hüpfburg an.

Alle Mitbürgerinnen, Mitbürger, Gäste und Freunde des Vereins sind herzlich willkommen.

Hallo Jahrgang 1927!

Am Freitag, dem 23.05.1997, treffen wir uns um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Krone«, zwecks Besprechung eines Ausfluges.

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Wie bereits angekündigt besuchen wir am Freitag, dem 16.05., das Sängerfest der Sangesfreunde aus Osterspay.

Zur Abfahrt treffen wir uns um 18.30 Uhr an der »Augst Halle«. Am Dienstag, dem 27.05., feiert Frau Kath. Knopp ihren 100. Geburtstag.

Unserem Verein ist es eine Verpflichtung und Freude zugleich, zu Ehren von Frau Knopp die Messe an diesem Tag durch einige Liedvorträge mitzugestalten. Die Messe beginnt um 17.00 Uhr. Wir bitten alle Sänger, sich eine angemessene Zeit vorher an der Kirche einzufinden.

Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor.

Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.

Arbeitseinsatz

Unser nächster Arbeitseinsatz in der Tennisanlage findet am Samstag, dem 17.05.1997, um 09.00 Uhr, statt. Wir bitten um rege Beteiligung insbesondere der Mitglieder, die ihre Stunden in

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