Montabaur
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Nr. 20/97
Umwidmung klassifizierter Straßen
Im Zusammenhang mit dem Bau der B 49 (Umgehungsstraße) wird die jetzige B 49 für den Teilbereich des Anschlusses Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost ihre Bedeutung als Bundesstraße verlieren. Infolgedessen ist der Straßenzug gemäß § 2 Fernstraßengesetz in eine nachrangige Straße einzustufen. Maßgebend für die künftige Einstufung der B 49 (alt) ist neben der prognostizierten Verkehrsbelastung nach Freigabe der B 49 (neu) die Bedeutung, die ihr zur Erfüllung der Netzschlußfunktion für die K 113 und K 114 beigemessen wird. Danach wird die B 49 (alt) weiterhin die überörtliche Verkehrsverbindung für die Fahrteilnehmer von Eitelborn in Richtung Koblenz und Montabaur, Kadenbach in Richtung Koblenz (sofern nicht die Anschlußstelle Neuhäusel-Ost gewählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmern in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden.
Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K 113 — von Simmern kommend — ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbebetriebe der Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K 113 zwischen Eitelborn und Simmern. Nach Verlegung dieser K 113 in den Bereich der jetzigen Industriestraße wird die derzeitige K 113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft.
Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach — Hillscheid gewährleistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Hor- resser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K 114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) - Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.
Baukosten
Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewählten Form sind Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.
Schallschutz
Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entsprechende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wurden durchgeführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt.
Entwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätzlich an drei Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt werden. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Niederschlagsereignisse konzipiert werden müssen und weil eine einwandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhaltebecken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt drei Regenrückhaltebecken erforderlich.
Landespflege und Naturschutz
Wie bereits erwähnt, wurde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umweltverträglichkeitsanalyse erstellt. Dies war Grundlage für die nun vorliegenden Ergebnisse der landespflegerischen Begleitplanung im Zuge der B 49, die im Auftrag des Landesamtes für Straßenverkehrswesen Rheinland-Pfalz erstellt wurde.
Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exemplarisch die drei Hauptausgleichspotentiale genannt werden:
1. Entsieglung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, beginnend ab Wanderparkplatz zum Koppel
2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände
3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binnbachta- les«
Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Bereich des »Binnbachtales« wurde nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ursprünglich war vorgesehen, Ausgleichsmaßnahmen zwischen Kadenbach und Neuhäusel, südlich des Anschlusses Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in diesem Bereich nicht zu verhindern, konnte
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erreicht werden, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binnbachtales« ausgewiesen werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, daß mit dem jetzt eingeleiteten Planfeststellungsverfahren Baurecht für die Umgehungsstraße Neuhäusel geschaffen wird. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast-die Bundesrepublik Deutschland-den Forderungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neuhäusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu verringern. Bei einer Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar. Die Verkehrsbeziehungen zwischen »Ausbauende Südtangente«, der Autobahn A 3 sowie im weiteren Verlauf der B 255 werden deutlich verbessert.
Weiterhin erhält dieser Straßenabschnitt durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung. Insgesamt bedarf die Maßnahme daher einer dringlichen Verwirklichung.
Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig nachfolgenden Beschluß:
1. Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Planfeststellungsentwürfen zum geplanten Bau der Umgehung Neuhäusel — B 49 —.
2. Der Ortsgemeinderat begrüßt nachhaltig den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme.
3. Bezüglich der Ausweisung der vorgesehenen Ersatzflächen für Ausgleichsmaßnahmen sind andere Gemarkungsbereiche vorzusehen. Der Rat ist insofern der Auffassung, daß die in der jetzigen Planung vorgesehenen Flächen sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen für diese Zwecke nicht verwertbar sind. Der zuständige Revierförster wird daher beauftragt, entsprechende Alternativvorschläge zu benennen.
4. Der Ortsgemeinderat fordert eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Verwaltung und Straßenbaubehörden werden aufgefordert, beim Bund auf eine dringende Verwirklichung und somit auf eine schnellstmögliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.
5. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Straßenbaubehörden sowie die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens sowie bei Ausführung der Baumaßnahme und fordert die Bürgerschaft auf, die Maßnahme insgesamt zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Ausführung zu erreichen.
Verkehrsverein e.V. Eitelborn
Der Verkehrsverein e.V. Eitelborn lädt ein zum Lampionfest am 17. und 18. Mai 1997 auf dem Dorfplatz mit Wurstbude, Bierbrunnen und musikalischer Unterhaltung. Am Pfingstsonntag Kaffee und Kuchen.
Zum erstenmal bieten wir für die Kinder eine Hüpfburg an.
Alle Mitbürgerinnen, Mitbürger, Gäste und Freunde des Vereins sind herzlich willkommen.
Hallo Jahrgang 1927!
Am Freitag, dem 23.05.1997, treffen wir uns um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Krone«, zwecks Besprechung eines Ausfluges.
Männergesangverein »Mozart« Eitelborn
Wie bereits angekündigt besuchen wir am Freitag, dem 16.05., das Sängerfest der Sangesfreunde aus Osterspay.
Zur Abfahrt treffen wir uns um 18.30 Uhr an der »Augst Halle«. Am Dienstag, dem 27.05., feiert Frau Kath. Knopp ihren 100. Geburtstag.
Unserem Verein ist es eine Verpflichtung und Freude zugleich, zu Ehren von Frau Knopp die Messe an diesem Tag durch einige Liedvorträge mitzugestalten. Die Messe beginnt um 17.00 Uhr. Wir bitten alle Sänger, sich eine angemessene Zeit vorher an der Kirche einzufinden.
Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor.
Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.
Arbeitseinsatz
Unser nächster Arbeitseinsatz in der Tennisanlage findet am Samstag, dem 17.05.1997, um 09.00 Uhr, statt. Wir bitten um rege Beteiligung insbesondere der Mitglieder, die ihre Stunden in
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