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Montabaur

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Nr. 20/97

chend Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im Anschluß erläu­terten Mitarbeiter des Straßenprojektamtes Vallendar die Planun­terlagen und beantworteten Fragen von Ratsmitgliedern und Bür­gern. Auf Kritik stieß hierbei die Auswahl der Ausgleichsflächen. So wurde vorgetragen, daß geplant sei, intakte Baumbestände heranzuziehen statt zerstörte Bestände - wie man sie auf dem Nörrberg und dem Maiheckelchen vorfinde-zu verwenden.

Kurze Erläuterung zum Ablauf des Planfeststellungsverfah­rens:

Mit der Planfeststellung wird ein Straßenprojekt zugelassen, d. h., die Baugenehmigung erteilt. Im Planfeststellungsverfahren erfolgt eine umfangreiche Interessenabwägung. Dabei wird das Straßenbauvorhaben gegenüber anderen öffentlichen Interessen (z. B. Natur- und Landschaftsschutz) und privaten Interessen (z. B. bei geplanten Grundstücksinanspruchnahmen) abgewogen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bundesfernstraßenge­setz und Verwaltungsverfahrensgesetz.

Zunächst findet ein Anhörungsverfahren statt, das von der Be­zirksregierung Koblenz durchgeführt wird. Dieses Verfahren fin­det derzeit statt.

Nachdem das Straßenprojektamt Vallendar zu den Einwendun­gen Stellung genommen hat, werden die Einspruchsführer von der Bezirksregierung Koblenz zu einem Erörterungstermin einge­laden. Nach Abschluß des Anhörungsverfahrens übersendet die Bezirksregierung Koblenz allq Unterlagen mit einer Stellungnah­me an das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rhein­land-Pfalz-Planfeststellungsbehörde-in Koblenz.

Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest und entscheidet dabei zugleich über Einwendungen, über die keine Einigkeit er­zielt worden ist.

Der Planfeststellungsbeschluß wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Außerdem wird der Planfeststellungsbeschluß mit den zugehörigen Planun­terlagen wiederum offengelegt.

Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme:

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Erste Überlegungen und Untersuchungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel wurden in den 70er Jahren durchge­führt. Wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtraumes wurde im Jahre 1974 das raumplanerische Verfahren gemäß § 18 Landespla­nungsgesetz eingeleitet und im Jahre 1985 abgeschlossen. Dar­aufhin wurde nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Ortsgemeinden und der Forstbehörde im Jahre 1978 ein RE-Vor- entwurf aufgestellt und zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Diese erfolgte im Jahre 1979 mit der Maßgabe, ein Linienbestim­mungsverfahren nach § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz durchzu­führen. Die Einleitung dieses Verfahrens wurde daraufhin im September 1979 beantragt. Nach dem von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit Datum vom 02.12.1981 im raumplanerischen Verfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz aufgestellten ab­schließenden Bescheid erfolgte durch den Bundesminister für Verkehr mit Datum vom 13.11.1981 die Festlegung der Linienfüh­rung gemäß § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz.

Ein weiterer RE-Vorentwurf wurde im Jahre 1982 aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser neuen Trassenführung zu erwartenden gravierenden Eingriffe in die Landschaft und der sonst dazu im Verlaufe des Verfahrens vor­gebrachten Widerstände sowie der damals nicht abschätzbaren Verkehrsentwicklung für die »Südtangente Koblenz«-llwurden im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Bedarfsplanes 1985 für Bundesfernstraßen die weiteren Planungsarbeiten zu­nächst zurückgestellt.

Durch die erhebliche Verkehrszunahme im Zuge der B 49 und die hieraus resultierenden Forderungen der Ortsgemeinde sowie auch der Bürgerinitiative »Verkehrsgeschädigtes Neuhäusel« wurden im Jahre 1988 die Planungsarbeiten wieder aufgenom­men. Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde erstellt. Nach um­fangreichen Arbeiten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstu­die wurde im November 1994 ein weiterer RE-Vorentwurf zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Mit dem Sichtvermerk des Bundesministers für Verkehr vom 19.10.1995 wurde der Entwurf am 13.11.1995 genehmigt.

Die entsprechenden Begleitschreiben hierzu enthielten die Aufla­ge, die Anschlußstelle »Neuhäusel Ost« als Vollanschluß auszu- bilden und die Mehrzweckstreifen zwischen der Anschlußstelle »Neuhäusel Süd« und der Anschlußstelle »K 113« wegzulassen.

Die Planung der B 49 - Umgehung Neuhäusel - ist somit Gegen­stand folgender Untersuchungen und Verfahren gewesen:

- Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 1971 -1993

- Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald

- Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur

- Raumplanerisches Verfahren nach § 18 Landesplanungsge­setz

- Verfahren zur Bestimmung der Linienführung der neuen B 49 gemäß § 16 Fernstraßengesetz

- Umweltverträglichkeitsstudie

- Verkehrsgutachten

Durch die Ortsumgehung Neuhäusel werden 65 % des Verkehrs­aufkommens von der Ortslage Neuhäusel auf die Umgehung verlagert und damit die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwoh­ner entsprechend verringert; ebenso wird die zur Zeit bestehende Trennwirkung durch die B 49 erheblich reduziert.

Raumordnerische Entwicklungsziele

Die Neubaustrecke soll die Ortsdurchfahrt Neuhäusel entlasten, d. h., den Durchgangsverkehr aus dem Ortsbereich auf die Um­gehungsstraße verlagern und damit eine Verbesserung des Woh- numfeldes herbeiführen.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 327 - Südtangente - stellt dieses Teilstück eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 dar. Dieser Streckenabschnitt erhält durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deut­schen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung und bedarf deshalb einer dringlichen Verwirklichung.

Es sind folgende 4 Anschlußstellen vorgesehen:

- Anschlußstelle Neuhäusel Süd (Richtung Koblenz)

- Anschlußstelle K 113 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle K 114 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle Neuhäusel Ost (Vollanschluß).

Die Anschlußstelle K 113 (Simmerner Straße) erhält einen Rich­tungsanschluß Richtung Montabaur. Bereits im Jahre 1997 wird in der Ortsgemeinde Neuhäusel die jetzige Industriestraße zur Kreisstraße ausgebaut. Im Anschlußbereich der künftigen Kreisstraße zur jetzigen B 49 wird der Verkehr von Simmern über einen sog. »Kreisverkehrsplatz« geführt. Somit werden auch die Belange der Ortsgemeinde Simmern hinsichtlich einer verbesser­ten Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz berück­sichtigt. Planrecht für diese Maßnahme wird über den Bebau­ungsplan »Feldchen« geschaffen.

Die Planung »Umgehung Neuhäusel« wurde im Rahmen dieser Entwurfserarbeitung mit den Vertretern der betroffenen Ortsge­meinden erörtert und hierbei eine größtmögliche Akzeptanz ge­funden.

Planerische Beschreibung / Darstellung der Baumaßnahme

Die Umgehungsstraße Neuhäusel liegt im Zuge der B 49 und dient als regionale Verbindungsstraße zwischen dem Raum Kob­lenz und dem Westerwald, Raum Montabaur-Limburg sowie im Zuge der B 255 zum Großraum Siegen (A 45, E 41).

Die Baustrecke der Umgehungsstraße beginnt im Anschlußbe­reich an den bereits ausgebauten Abschnitt der »Südtangente« und führt zunächst in nördliche Richtung überlagert mit der beste­henden B 49 bis in Höhe der Baumschule. Nach dem hier vorge­sehenen Anschluß der B 49 (alt) schwenkt die Trasse westlich um das vorhandene Gewerbegebiet Neuhäusel zur K 113. Diese erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur.

Im weiteren Verlauf überquert die neue Straße in nordöstlicher Richtung das Kaltenbachtal mit einer 330 m langen Talbrücke, kreuzt anschließend die K 114 und führt dann in Richtung Osten entlang des Baugebietes und des Forsthauses Eitelborn wieder auf die bestehende Trasse der B 49. Die K 114 erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. Der Anschluß Neuhäu­sel Ost wird dabei als Vollanschluß ausgebildet. Das Ende der Baustrecke liegt nördlich in Höhe des »Kadenbacher Sportplat­zes«. Die gesamte Ausbaulänge der Maßnahme beträgt 3,83 km.

Straßenbauliche Infrastruktur

Der untergeordnete Verkehr (Landwirtschaft, Radfahrer) verbleibt auf der bestehenden Trasse, da die Umgehung als reine »Kfz- Straße«, insbesondere auch den Schwerlastverkehr, aufnehmen soll.

Über die Anbindung Neuhäusel Ost (Brückenbauwerk) wird gleichzeitig ein Wirtschaftsweg zur Montabaurer Höhe geführt. Nördlich davon sind keine weiteren Anbindungen vorgesehen wegen des Baues der K 114 (Anschluß).