Montabaur
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Nr. 19/97
TTC Grün-Weiß Görgeshausen
DerTTC Grün-Weiß Görgeshausen lädt alle aktiven und passiven Senioren zur Vereinsmeisterschaft in die Löwensteinhalle ein. Termin: Samstag, der 10.05., Beginn: 09.00 Uhr,
Sportverein Grün-Weiß Görgeshausen
Unser diesjähriges Dorfturnier findet am 24. und 25. Mai statt. Interessierte Vereine bzw. Gruppen melden sich bitte bei dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied bis Dienstag, 13. Mai.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Freitag, dem 16. Mai 1997, um 19.30 Uhr, im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift vom 14.03.1997 (öffentlicher Teil)
3. Neuorganisation der Forstreviere
4. Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
5. Verkehrsberuhigung Hauptstraße
6. Neugestaltung des alten Friedhofes
7. Änderung der Friedhofssatzung
8. Bauleitplanung »Vor der Kreuzwiese«
9. Druck eines historischen Bildbandes
10. Neugestaltung der Bushaltestelle am Feuerwehrhaus
II. Sperrung von Feldwegen
12. Verschiedenes
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift vom 14.03.1997 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
56412 Großholbach, 05.05.1997 Röther, Ortsbürgermeister
Gymnastikgruppe Großholbach
Alle, die bei unseren Veranstaltungen an Fastnacht und/oder am 1. Mai mitgeholfen haben, laden wir herzlich am Dienstag, dem 20.05.1997, um 19.30 Uhr, in die »Holwischer Stubb« zum Umtrunk und einem kleinen Imbiß ein.
Am 27.05.1997 treffen wir uns um 19.30 Uhr an der Linde in der Kirchstraße zu einer Wanderung nach Ruppach-Goldhausen mit anschließendem Essen bei »Iwan«.
MGV Cacilia Großholbach
Die nächste Gesangsprobe findet statt am Samstag, dem 10. Mai 1997, um 16.30 Uhr, im Bürgerhaus.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 2. Mai 1997
Der Ortsgemeinderat Heilberscheid hat in seiner Sitzung am 12.03.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über
das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.02.1987 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I.: Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr.220,- DM
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.550,- DM
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.550,- DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.140,-DM
1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.100,- DM
1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden
Grabstätten beigesetzt werden.100,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.130,- DM
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen
oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen
Totgeburten.80,- DM
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.350,— DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in
Urnen-Grabfeldern.110,- DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.35,-DM
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte.500,- DM
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.150,- DM
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.50,- DM
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen
in Aufbewahrungsräumen.80,00 DM
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.50,00 DM
1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.20,00 DM
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