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Montabaur

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50 DM

für den zweiten Hund.75 DM

für jeden weiteren Hund.100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.

Ausgehend von einem tatsächlichen Rücklagenstand zum 31.12.1995 vom 455.224,08 DM sollte It. Haushaltsplan 1996 eine Entnahme von 281.700- DM erfolgen. Dies hätte einen Rücklagenbestand zum 31.12.1996 von 173.524,08 DM bedeutet. Tatsächlich aber verfügt die Ortsgemeinde Görgeshau- sen zum Jahresende über Rücklagemittel von 464.072,52 DM. Eine für alle erkennbare positive Entwicklung der Haushaltswirt­schaft 1996 spiegelt sich in diesem Guthaben wider.

Erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie Einsparungen bzw. Verlagerungen von Investitionen haben hierzu beigetragen.

Eine weitere Tatsache ist, daß die Ortsgemeinde Görgeshausen weiterhin schuldenfrei bleibt.

Zusammenfassend stellt sich die Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1997 deutlich günstiger dar, als dies noch nach dem Haushalt 1996 zu erwarten war.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.628.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 877.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 751.000,- DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden und keine Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung.

Der Steuersatz zur Erhebung der Gewerbesteuer wird mit Blick auf die beabsichtigte Beantragung von Landeszuweisungen für den Umbau der alten Schule von 300 v.H. auf 320 v.H. angehoben. Die übrigen Steuersätze ändern sich nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 836.000,- DM um 41.000,- DM auf 877.000,- DM. Dieser Anstieg basiert ursächlich auf den gegenüber dem Vorjahr erheblichen Mehreinnahmen im Bereich der Steuern.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist geprägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 83,31 % das Gros der Einnahmen.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde kommen aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.2,37 v.H.

Gebühren.1,58 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,26 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).6,48 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997:

1. Personalausgaben.7,79 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.23,41 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.6,65 %

4. Umlagen.61,10%

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,05 %

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 errechnet sich unter Beachtung der als, einmalig anzusehenden Umlegungskosten (40.000 DM) ein Überschuß von 49.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 30.04.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes.

Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Für die nachfolgend benannten

Nr. 19/97

Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Umbau der alten Schule.20.000,- DM

2. Bauausgaben Kindergarten.35.000,-DM

3. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im

Umlegungsverfahren.50.000, DM

4. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen.1.000, DM

5. Bauausgaben - Gemeindestraßen.18.000,- DM

6. Erschließung »Auf der Bitz«.230.000,- DM

7. Ausbau der Straße »Auf der Bitz«.110.000, DM

8. Erschließung »Verlängerte Westerwaldstraße«

einschließlich Straßenoberflächen­entwässerungsanteil .80.000, DM

9. Erschließung Stichstraße/Limburger Straße.65.000,- DM

10. Bürgersteigausbau Limburger Straße.12.000,- DM

11. Straßenbeleuchtungserweiterung.45.000, DM

12. Anbau Löwensteinhalle.35.000, DM

13. Wirtschaftswegebau.20.000,- DM

14. Erwerb von Grundstücken.30.000,- DM

Die Finanzierung des umfangreichen Ausgabenkataloges übernehmen folgende Einnahmen:

1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten

im Umlegungsverfahren.50.000,- DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.302.000,- DM

3. Investitionsschlüsselzuweisungen.9.868,- DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.9.000, DM

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.380.132, DM

Ausblick 1998 bis 2000

Der Umbau der alten Schule, Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen, die Erschließung »Auf der Bitz«, der Ausbau der Brunnenstraße (1. Abschnitt), die Erschließung »Verlängerte Westerwaldstraße«, der Wirtschaftswegebau, die Erneuerung des Hallenbodens, die Erschließung eines Neubaugebietes, die Erweiterung des Gewerbegebietes sowie die Friedhofserweite­rung bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller beabsich­tigten Vorhaben.

Preiserhöhung für Grabaushub

Die Ratsmitglieder stimmten der Preiserhöhung für Grabaushub von 450 DM auf nunmehr 490 DM einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Wester­waldstraße«

Im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 3 BauGB sowie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gingen weder Bedenken noch Anregungen ein, so daß eine Beschlußfassung hierüber entfiel.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem von der Kreisplanungsstelle entwickelten Planentwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzungen sowie dem landespflegerischen Planungsbei­trag in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschloß den Bebauungsplan »Verlängerte Westerwaldstraße« als Satzung. Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Städtebaulich sieht die Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemein­de Montabaur für die Ortsgemeinde Görgeshausen eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Westen der Ortslage um ca. 2,04 ha und eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 3,99 ha vor.

Bezüglich der Erweiterung der Wohnbaufläche im Westen der Ortslage ist folgendes auszuführen: Der Bebauungsplanentwurf »Verlängerte Weststraße« mit ca. 15 Bauplätzen liegt bereits seit 1996 vor. Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich im Jahre 1997 abgeschlossen. Im Norden und Westen des Planbereiches wird durch die Ausweisung einer Grünfläche bzw. der Anlage eines Schutzwalles die Wohnfunktion von den Beeinträchtigungen der direkt angrenzenden gewerblichen Nutzung getrennt. Für den Flächennutzungsplan handelt es sich hierbei lediglich um eine Übernahme des Bestandes.

Für die Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage besteht bereits seit 1994 ein Bebauungsplanentwurf »Im Weitefeld« mit der Ausweisung von ca. 90 Bauplätzen. Die genauen Abgrenzungen des Entwurfs werden in den Flächennut­zungsplan übernommen.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Bauflächen auf die bestehenden Bebauungsplanentwürfe abzustimmen. Die Kompensationsraumflächen sollen innerhalb der Feldlage auf die gemeindeeigenen Flächen beschränkt werden.