Montabaur
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Nr. 19/97
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
56412 Heilberscheid, den 02.05.1997 Ortsgemeinde Heilberscheid (S.)
Reichwein, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heilberscheid, den 02.05.1997 (S.)
Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am Donnerstag, dem 15. Mai 1997, um 19.00 Uhr, im
Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Niederschriften der Sitzungen vom 20.03.1997 und 22.04.1997 (öffentlicher Teil)
2. Gestaltungsplanung
a) Dorfmitte
b) Wiesenmorgen I und II
3. Beschaffung von Dorffahnen
4. Ergänzung Straßenbeleuchtung
5. Weihnachtsbeleuchtung für die Dorfmitte
6. Planung über Ausbau »Verlängerte Lahnstraße«
7. Benutzung Rasenplatz und Stadion
8. Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz«
9. Änderung des Bebauungsplanes »Im Wolfen/Hohenrain«
10. Festsetzung der Nutzungsgebühren für die Grillhütte
II. Verschiedenes
12. Einwohnerfragestunde
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift über die Sitzung vom 20.03.1997 (nichtöffentlicher Teil)
2. Vertragsangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Bauangelegenheit
5. Bauangelegenheit
6. Grundstücksangelegenheit
7. Verschiedenes
56412 Nentershausen, 05.05.1997
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
TTC Nentershausen
Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 16.05.1997, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly statt, hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, 2. Bericht des Kassierers, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 6. Bericht der Mannschaftsführer, 7. Verschiedenes.
Niedererbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1997 vom 28.04.1997
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.04.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.181.000,— DM
in der Ausgabe auf.1.181.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf..617.000,— DM
in der Ausgabe auf.617.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.324.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.1.220.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.40,— DM
für den zweiten Hund.60,— DM
für jeden weiteren Hund.80,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 324.000 DM.
56410 Montabaur, 23.04.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

