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Montabaur

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Nr. 19/97

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel-Börn- chen« der Ortsgemeinde Neuhäusel hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­

mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Eisen- köppel-Börnchen« zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Inhalt der Planänderung ergibt sich aus der nachstehenden Aufzählung sowie aus der Planskizze.

56335 Neuhäusel, 05.05.1997 (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel-Börn- chen« der Ortsgemeinde Neuhäusel; hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 den Beschluß gefaßt,, den Bebauungsplan »Eisen- köppel-Börnchen« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.1997 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.05.1997 bis 19.06.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder der Ortsgemeinde Neuhäusel während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemein­de Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56335 Neuhäusel, 05.05.1997 (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

1. Änderung des Bebauungsplanes »Eisenköppel- Börnchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel

Inhalt der Planänderung:

1. Die westlich des St. Anna-Hauses vorgesehene Gemeinbe­darfsfläche (Zusatz: Parken) entfällt. Für diese Fläche wird ein Bauplatz (wohnen) gemäß Planskizze mit entsprechenden überbaubaren Flächen festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

2. Zur Erschließung des Wohnbaugrundstückes (vgl. 1.) wird eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße) ab Wendemöglich­keit in östlicher Richtung mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 3 m gemäß Planskizze ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

3. Die im Bebauungsplan ursprünglich

- einerseits zwischen den Anwesen Simmerner Straße 26 und 28 vorgesehene trompetenartige Verbreiterung im Einmündungsbereich zur Simmerner Straße zu Lasten der privaten Grundstücke und

- andererseits die im Einmündungsbereich »Zum Hals­loch/Gartenstraße« geplante Aufweitung zu Lasten des Eigentümers der Parzelle 97 (Gartenstraße 18)

entfallen.

4. Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche zur Parzelle 9/2 ab der nördlich hiervon geplanten öffentlichen Straßenverkehrs­fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

5. Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Bürgersteig) im westlichen Bereich der Parzelle 1/1 (Simmerner Straße 42) auf eine Breite von 1,50 m gemäß Planskizze (§ 9 Abs. 1 Nr.

11 BauGB) zu Lasten der Parzelle 1/1.

6. Festsetzung einer Doppelhausbebauung für die nördlich der Anwesen Simmerner Straße 28, 30, 32, 34, 36 und 38 entstehenden Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 22 Abs. 2 BauNVO) gemäß Planskizze.

7. Korrektur der Baugrenzen zwischen Wohnbaugrundstücken und Kindergarten für die östlich des Kindergartens ausgewiesenen Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) gemäß Planskizze.

8. Der im Bereich östlich des Kindergartens vorgesehene Fußweg zwischen Wendehammer und Kindergartengrund­stück entfällt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).

9. Nördlich der vorhandenen Wohngebäude der Simmerner Straße wird eine Versorgungsleistung (Kanal) gemäß Planskizze ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB).

Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs­planes gelten unverändert.

Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusel

Zur Fahrt nach Maria-Martental und Cochem am Mittwoch, dem 14.05.1997, starten wir bereits um 12.45 Uhr!

Stillgruppe Neuhäusel

Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 15. Mai 1997, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel. Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69475).

Kirmesgesellschaft 1997

ln der nächsten Woche gehen, wie in jedem Jahr, die Mitglieder der Kirmesgesellschaft wieder durch die Gemeinde und verkaufen die Loste für die Tombola am Kirmesmontag, 26. Mai.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Frühlingsfest und Tanzturnier beim KCSK e.V.

10.05.1997: 20.00 Uhr Frühlingsfest im Festzelt vor dem Haus Siebenborn. Zum Tanz spielt die Gruppe »The Flames«. Für weitere Unterhaltung sorgt der Musikverein Simmern und die KCSK-Tanzgruppen.