Montabaur
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Nr. 19/97
mit den Musikfreunden Kadenbach im Festzelt. Eintritt frei.
Wir bitten unsere Mitbürger, besonders entlang des Zugweges, ihre Häuser mit Fahnenschmuck und Blumen auszustatten, um somit die Verbundenheit zur Kirmes und zu den Vereinen zu bekunden.
Montag, 12.05.1997
Ab 11.00 Uhr Frühschoppen im Festzelt Ab 15.00 Uhr Beginn der Tanzmusik mit der Kapelle Trio Intermezzo
ca. ab 16.30 Uhr Große Verlosung mit vielen Überraschungen.
1. Preis eine Reise nach Eriskirch/Bodensee für 2 Personen und weitere wertvolle Sachpreise. Es werden ca. 15 bis 20 Hauptpreise verlost. Restliche Preise werden zwischendurch ausgelost und zur Abholung bis zum Ausklang bereitgestellt. Aus organisatorischen Gründen können die Preise nach der Veranstaltung nicht mehr ausgestellt werden.
Eintrittspreis: DM 3,00.
Auf Ihren Besuch freut sich der Veranstalter und der Festwirt.
Katholische Kirchengemeinde St. Josef Kadenbach
Meßdiener helfen Kindern!
Die Meßdiener von Kadenbach veranstalten am diesjährigen Pfarrfest, am 29.05.1997, einen Flohmarkt. Sachspenden für diesen Zweck (Flohmarktartikel) werden gerne entgegengenommen. Wir können alles gebrauchen, was Sie nicht mehr brauchen. Der Erlös aus dem Verkauf der Gegenstände ist für die SOS-Kinderdörfer bestimmt. Wenn Sie uns unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an: N. Stotz, Telefon 1353, Ch. Vierbuchen, Telefon 2528, U. Waste, Telefon 646.
Karnevals Club Kadenbach e.V.
Jahreshauptversammlung
Wir laden ein zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem 05.06.1997. Tagungsstätte: Gasthaus »Zur Augst«. Beginn: 19.30 Uhr.
Wir freuen uns auf eine starke Beteiligung unserer Mitglieder. Gleichzeitig laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich aktiv oder inaktiv in unserem Club betätigen möchten, zu dieser Veranstaltung ebenfalls herzlich ein.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Fußball 1. Mannschaft
In der heißen Phase des Aufstiegskampfes findet das nächste Spiel am Samstag, dem 10.05.1997, auf dem Sportplatz »Feste Franz« in Koblenz-Lützel gegen den Mitkonkurrenten (Platz 3 mit 17 Punkten) SV Anadolu Koblenz statt. Wir hoffen, daß die Zuschauer - wie immer - mit voller Unterstützung als »Zwölfter Mann« agieren und zahlreich erscheinen.
Wanderabteilung
Im Mai nehmen wir an folgenden Wandertagen teil: 10./11.05. Runkel; 18./19.05. Bad Ems, 24./25.05. Bendorf WF.
Alte Herren
Am Samstag spielen wir gegen unsere Sportfreunde aus Arzbach in Arzbach. Anstoß: 19.00 Uhr. Treffpunkt: 18.15 Uhr Dorfplatz.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1997 vom 30.04.1997 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal
tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.04.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.2.632.000,- DM
in der Ausgabe auf.2.632.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.343.000,— DM
in der Ausgabe auf.1.343.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächfigungen auf.100.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.100,— DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 28.04.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.05. bis 22.05.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, 30.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)
gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

