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Nr. 18/97

Montabaur

j Stellungnahme im Rahmen des 1. Deckblattverfahrens zur | Planfeststellung der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main | (PFA73)

1 Die Fachausschüsse nahmen Kenntnis vom Inhalt des 1. Deck- i blattverfahrens zur Planfeststellung für den Planfeststel- 1 lungsabschnitt 73 (Streckenabschnitt im Bereich der Gemar- J kungen Heilberscheid, Nentershausen, Görgeshausen und Niedererbach) der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main;

1 den Planungsünterlagen wurde einstimmig zugestimmt.

Die Verbandsgemeinde hält nach wie vor mit Nachdruck ihre 1 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bereits eingebrachte Forderung nach einer Teiluntertunnelung des Gebietes »Ei- chen-Diekenscheid« zwischen den Gemarkungen Heilber-

scheid und Nentershausen aufrecht.

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Die Bezirksregierung Koblenz hat aufgrund der von der DB

AG eingebrachten Änderungen / Ergänzungen zur Planfest- | Stellung für den PFA 73 ein 1. Deckblattverfahren eingeleitet.

Die von der DB AG ins Verfahren eingebrachten Änderungen i / Ergänzungen stellen aus der Sicht der Verbandsgemeinde 1 wesentliche Verbesserungen dar, so daß keine Veranlassung besteht, zu diesen Änderungen Bedenken zu erheben. So ist es u. a. Inhalt des 1. Deckblattverfahrens, von der Beanspru- ; chung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen und damit ; verbundener Existenzgefährdungen landwirtschaftlicher Be­triebe infolge landespflegerischer Ausgleichs : und Ersatz- j maßnahmen Abstand zu nehmen und diese Ausgleichs- und ! Ersatzmaßnahmen u. a. in den Rhein-Lahn-Kreis zu verlegen.

I Auch die von der Planänderung betroffenen Ortsgemeinden 1 werden am Verfahren beteiligt.

Bodennutzungshaupterhebung 1997 | und Agrarberichterstattung 1997

| Anfang Mai 1997 nimmt das Statistische Landesamt eine | repräsentative Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung vor. Die Erhebungen sind gesetzlich | angeordnet und beziehen sich u. a. auf die

| - Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnut- [j zungs-, Kultur- und Fruchtarten,

| - Eigentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaft- 1 lieh genutzten Fläche,

! - personelle Ausstattung und Betriebe und die - Erwerbs- und Unterhaltungsquellen des Betriebsinhabers und seines Ehegatten.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, werden die I Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Stichprobenbetrie- I ben erhoben.

I Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirt- I schaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hek- I tar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens I dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu- I gung von 1 ha LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer I Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbe- I reich der Bodennutzungshaupterhebung gehören ferner Flä- I chen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem I Hektar, die ganz öder teilweise land- oder forstwirtschaftlich I genutzt werden, sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, I Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflan- I zen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut I werden.

I Inhaber oder Leiter von Betrieben, die bis zum 27. März I 1997 einen Flächennachweis - Agrarförderung bei der I Kreisverwaltung vorlegen, haben die Möglichkeit diese I Angaben auch für die Auskunftserteilung im Rahmen I der Bodennutzungshaupterhebung zu verwenden. Vor- I aussetzung hierfür ist, daß in die Übermittlung der entspre- I chenden Daten von der Kreisverwaltung direkt an das Stati- I stische Landesamt eingewilligt wird. Dies geschieht mit der I »Freiwilligen Erklärung im Rahmen der Bodennutzungs- I haupterhebung und des Antrages Agrarförderung 1997«, die dem Erhebungsbogen beizufügen ist.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches L'andesami Rheinland-Pfalz

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Verdiente Reinemachefrau Hedwig Reusch in den Ruhestand verabschiedet

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte Hedwig Reusch in Anwesenheit von Schulleiter Rektor Vogel und Konrektor Wagner einen Blumenstrauß und ein Erinnerungsgeschenk.

Er würdigte den unermüdlichen und engagierten Einsatz von Frau Reusch, mit dem sie seit 32 Jahren ihre Tätigkeit als Reinemachefrau in der Freiherr-vom-Stein Schule in Nen­tershausen versehen hat. Frau Reusch gehöre zum Inventar der Schule und sie sei bei Lehrern, Schülern, Hausmeister und Kolleginnen beliebt und anerkannt.

Dr. Possel-Dölken wünschte der scheidenden Reinemachefrau für die Zukunft Gesundheit und persönliches Wohlergehen und sprach ihr für die geleisteten Dienste im Namen der Verwaltung und des Rates der Verbandsgemeinde Montabaur Dank und Anerkennung aus.