Montabaur
östlicher Richtung das Kaltenbachtal mit einer 330 m langen Talbrücke, kreuzt anschließend die K 114 und führt dann in Richtung Osten entlang des Baugebietes und des Forsthauses Eitelborn wieder auf die bestehende Trasse der B 49. Die K114 erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. Der Anschluß Neuhäusel Ost wird dabei als Vollanschluß ausgebildet. Das Ende der Baustrecke liegt nördlich in Höhe des »Kadenbacher Sportplatzes«. Die gesamte Ausbaulänge der Maßnahme beträgt 3,83 km.
Straßenbauliche Infrastruktur;
Der untergeordnete Verkehr (Landwirtschaft, Radfahrer) verbleibt auf der bestehenden Trasse, da die Umgehung als reine »Kfz.-Straße«, insbesondere auch den Schwerlastverkehr, aufnehmen soll. Über die Anbindung Neuhäusel Ost (Brückenbauwerk) wird gleichzeitig ein Wirtschaftsweg zur Montabau- rer Höhe geführt. Nördlich davon sind keine weiteren Anbindungen vorgesehen wegen des Baues der K 114 (Anschluß).
4. Umwidmung klassifizierter Straßen:
Im Zusammenhang mit dem Bau der B 49 (Umgehungsstraße) wird die jetzige B 49 für den Teilbereich des Anschlusses Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost ihre Bedeutung als Bundesstraße verlieren. Infolgedessen ist der Straßenzug gemäß § 2 Fernstraßengesetz in eine nachrangige Straße einzustufen. Maßgebend für die künftige Einstufung der B 49 (alt) ist neben der prognostizierten Verkehrsbelastung nach Freigabe der B 49 (neu) die Bedeutung, die ihr zur Erfüllung der Netzschlußfunktion für die K 113 und K 114 beigemessen wird. Danach wird die B 49 (alt) weiterhin die überörtliche Verkehrsverbindung für die Fahrteilnehmer von Eitelborn in Richtung Koblenz und Montabaur, Kadenbach in Richtung Koblenz (sofern nicht die AS Neuhäusel-Ost gewählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmern in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden. Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K 113 - von Simmern kommend - ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbebetriebe der Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K113 zwischen Eitelborn und Simmern. Nach Verlegung dieser K 113 in den Bereich der jetzigen Industriestraße wird die derzeitige K113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft. Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach - Hillscheid gewährleistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Horresser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.
5. Baukosten:
Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewählten Form sind Kosten in einer Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.
6. Schallschutz:
Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entsprechende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wurden durchgeführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt. Das Nähere ergibt sich aus dem Planfeststellungsentwurf.
7. Entwässerung:
Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätzlich an 3 Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt werden. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Niederschlagsereignisse konzipiert werden müssen, und weil eine einwandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhaltebecken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt 3 Regenrückhaltebecken erforderlich.
Nr. 18/97
8. Landespflege und Naturschutz: I
Wie eingangs erwähnt, wurde bereits im Rahmen des raum- I planerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umwelt- I Verträglichkeitsanalyse erstellt. Diese war Grundlage für die 1 nun vorliegenden Ergebnisse der landespflegerischen Begleit- I planung im Zuge der B 49, die im Aufträge des Landesamtes I für Straßenverkehrswesen Rheinland-Pfalz erstellt wurde. I Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau 1 der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exempla- I risch die 3 Hauptausgleichspotentiale genannt werden: I
1. Entsiegelung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, begin- I
nend ab Wanderparkplatz zum Koppel I
2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände I
3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binn- I
bachtales« Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- ] und Ersatzflächen im Bereich des »Binnbachtales« wurde ] nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ur- j sprünglich war vorgesehen, Ausgleichsmaßnahmen zwi- j sehen Kadenbach und Neuhäusel, südlich des Anschlusses 1 Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in j diesem Bereich nicht zu verhindern, konnte erreicht wer- 1 den, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binn- j bachtales« ausgewiesen werden. ]
C. Zusammenfassung.
Mit dem jetzt eingeleiteten Planfeststellungsverfahren wird Baurecht für die Umgehungsstraße Neuhäusel geschaffen. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast die Bundesrepublik Deutschland - den Forderungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neuhäusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu verringern. Bei einer Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar. Die Verkehrsbeziehungen zwischen Ausbauende Südtangente, der Autobahn A 3 sowie im weiteren Verlauf der B 255 werden deutlich verbessert. Weiterhin erhält dieser Straßenabschnitt durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung. Insgesamt bedarf die Maßnahme daher einer dringlichen Verwirklichung. ;
Stellungnahme im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens zur j Planfeststellung der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main 1 (PFA71)
Die Fachausschüsse nahmen Kenntnis vom Inhalt des 2. Deckblattverfahrens zur Planfeststellung der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main und stimmten den Planunterlagen einstimmig zu.
Die Verbandsgemeinde wird dem Antrag der DB AG entsprechen und den Standort des neuen Sportplatzes Eschelbach nordöstlich der Ortslage Eschelbach und östlich der L 313 in die Flächennutzungsplanung aufnehmen.
Die Verbandsgemeinde unterstützt nachhaltig die Forderung der Stadt Montabaur, die Sportanlage Eschelbach so zügig fertigzustellen, daß ein nahtloser Übergang des Übungs- und Spielbetriebes möglich ist.
Die Bezirksregierung Koblenz hat aufgrund der von der DB AG eingebrachten Änderungen / Ergänzungen zur Planfest-, Stellung für den PFA 71 ein 2. Deckblattverfahren eingeleitet. Der wesentliche Inhalt des 2. Deckblattverfahrens besteht darin,
- als Verbindung zwischen den Orten Eigendorf und Eschelbach eine Rad- und Fußwegeüberführung über die NBS j herzustellen,
- für die infolge der Beanspruchung des jetzigen Sportplatzes Montabaur-Eschelbach durch die Anbindung der Bahnstrecke Montabaur Siershahn an die NBS erforderlich werdende Verlegung des Sportplatzes nordwestlich der Ortslage und östlich der L 313 planfestzustellen,
- und für die Fa. Wolf Kartonagen, Montabaur-Elgendorf, eine Ersatzzufahrt von der L 312 aus, zu schaffen.
Die in das 2. Deckblattverfahren eingebrachten Änderungen / Ergänzungen sind weitgehend Forderungen von Stadt und Verbandsgemeinde im Rahmen des in 1995 durchgeführten Beteiligungsverfahrens und stellen deutliche Verbesserungen dar, so daß aus der Sicht der Verbandsgemeinde keine Veranlassung besteht, Einwendungen geltend zu machen.

