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Nr. 18/97

a) eine zukünftig intensive und fachgerechte Betreuung und < Pflege der landschaftsgärtnerischen Außenanlagen der Schulen mit einem dann erheblich höheren Kostenaufwand oder

b) ob auch weiterhin mit einem reduzierten Pflegeaufwand der nicht in allen Punkten den handwerklichen Regeln der Landschaftsgärtnerei entspricht die Schulgrundstücke in einem sauberen Zustand gehalten werden sollen wird entsprechend dem gefaßten Beschluß vorerst zurückge­stellt.

Ausbildungsplatzangebot der Verbandsgexneinde Monta­baur - Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.1997

Aufgrund des o.g. SPD-Antrages wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses seitens der Verwaltung nach­folgendes mitgeteilt:

Angabe über die Anzahl und Besetzung der Ausbildungs­plätze, getrennt nach Ausbildungsj ahren und -berufen

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sind derzeit 7 Ausbildungsplätze parallel besetzt.

Die Besetzung der Ausbildungsplätze, gegliedert nach Inhalt i und Stand der Ausbildung, stellt sich derzeit wie folgt dar:

: 2 Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (1. Ausbildungsjahr), 2 Beamtenan­wärter/innen in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (2. Ausbildungsjahr), 1 Beamtenanwärterin in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (3. Ausbil­dungsjahr), 1 Aufstiegsbeamter für die Laufbahn des gehobe­nen nichttechnischen Dienstes (2. Ausbildungsjahr), 1 Auszu­bildende in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (2. Ausbildungsjahr), 1 Auszubildende in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (3. Ausbildungsjahr).

Bei den Verbandsgemeindewerken befindet sich zur Zeit 1 Auszubildender in der Ausbildung zum Ver- und Entsorger, Fachrichtung Wasserversorgung (1. Ausbildungsjahr). Gegenwärtig steht die Verwaltung mit der Deutschen Ange­stellten Akademie bzw. dem Arbeitsamt in Verhandlungen zur Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für die Umschulung zum Ver- und Entsorger, Fachrichtung Abwasser ab August 1997.

Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses soll geprüft werden, ob ein weiterer Ausbildungsplatz zur Verfügung ge­stellt werden kann.

Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49

Die Mitglieder des Umweltbeirates sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung beschlossen jeweils einstimmig, den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Projektes nachhaltig zu begrüßen. Wei­terhin wird eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen gefordert. Verwaltung und Straßenbaubehörden wurden aufgefordert, beim Bund auf eine dringende Verwirk­lichung und somit auf eine schnellstmögliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.

Die Vorstellung der Planung übernahm der erste Beigeordnete Heinz Reusch.

A. Einleitung - Erläuterungen zum Planfeststellungsverfah­ren:

Am 12.02.1997 wurden die Planfeststellungsunterlagen für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel von der Bezirksregie­rung Koblenz zur Offenlage eingereicht. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen findet in der Zeit vom 17.03. bis 16.04.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur statt. Während dieser Zeit kann jedermann in die Planunterlagen Einsicht nehmen; darüber hinaus kön­nen Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht werden. Diese sind über den vorgenannten Zeitraum hinaus bis zum 30.04.1997 bei der Bezirksregierung Koblenz möglich. An dem Verfahren sind auch die betroffenen Kommunen, das sind die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern, Hillscheid sowie die Stadt Montabaur, beteiligt.

B. Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme:

1. Notwendigkeit der Baumaßnahme:

Erste Überlegungen und Untersuchungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel wurden in den 70er Jahren durch­geführt. Wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtraumes winde im Jahre 1974 das raumplanerische Verfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz eingeleitet und im Jahre 1975 abge­schlossen. Daraufhin wurde nach intensiven Abstimmungsge­sprächen mit den Ortsgemeinden und der Forstbehörde im Jahre 1978 ein RE-Vorentwurf aufgestellt und zur Prüfung

und Genehmigung vorgelegt. Diese erfolgte im Jahre 1979 mit der Maßgabe, ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Abs. 1 Femstraßengesetz durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens wurde daraufhin im September 1979 beantragt. Nach dem von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit Datum vom 02.12.1981 im raumplanerischen Verfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz aufgestellten abschließenden Bescheid erfolgte durch den Bundesminister für Verkehr mit Datum vom 13.11.1981 die Festlegung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Femstraßengesetz. Ein weiterer RE-Vorentwurf wurde im Jahre 1982 aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser neuen Trassenführung zu erwar­tenden gravierenden Eingriffe in die Landschaft und der sonst dazu in Verlaufe des Verfahrens vorgebrachten Widerstände sowie der damals nicht abschätzbaren Verkehrsentwicklung für die »Südtangente Koblenz« - II - wurde im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Bedarfsplanes 1985 für Bun­desfernstraßen die weiteren Planungsarbeiten zunächst zu­rückgestellt. Durch die erhebliche Verkehrszunahme im Zuge der B 49 und die hieraus resultierenden Forderungen der Ortsgemeinde sowie auch der Bürgerinitiative »Verkehrsge­schädigtes Neuhäusel« winden im Jahre 1988 die Planungs­arbeiten wieder aufgenommen. Eine Umweltverträglichkeits­studie wurde erstellt. Nach umfangreichen Arbeiten im Rah­men der Umweltverträglichkeitsstudie wurde im November 1994 ein weiterer RE-Vorentwurf zur Prüfung und Genehmi­gung vorgelegt. Mit dem Sichtvermerk des Bundesministers fürVerkehrvom 19.10.1995 wurde der Entwurf am 13.11.1995 genehmigt. Die entsprechenden Begleitschreiben hierzu ent­hielten die Auflage, die Anschlußstelle »Neuhäusel Ost« als Vollanschluß auszubilden und die Mehrzweckstreifen zwi­schen der Anschlußstelle »Neuhäusel Süd« und der An­schlußstelle »K113« wegzulassen.

Durch die Ortsumgehung Neuhäusel werden 65 % des Ver­kehrsaufkommens von der Ortslage Neuhäusel auf die Umge­hung verlagert und damit die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner entsprechend verringert; ebenso wird die zur Zeit bestehende Trennwirkung durch die B 49 erheblich redu­ziert.

2. Raumordnerische Entwicklungsziele:

Die Neubaustrecke soll die Ortsdurchfahrt Neuhäusel entla­sten, d. h., den Durchgangsverkehr aus dem Ortsbereich auf die Ümgehungsstraße verlagern und damit eine Verbesserung des Wohnumfeldes herbeiführen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 327 Südtangente - stellt dieses Teilstück eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 dar. Dieser Streckenabschnitt erhält durch die geplante Neu­baustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung und bedarf deshalb einer dringlichen Verwirklichung. Es sind folgende 4 Anschlußstel­len vorgesehen:

- Anschlußstelle Neuhäusel Süd (Richtung Koblenz)

- Anschlußstelle K113 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle K114 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle Neuhäusel Ost (Vollanschluß)

Die Anschlußstelle K 113 (Simmerner Straße) erhält einen Richtungsanschluß Richtung Montabaur. Bereits im Jahre 1997 wird in der Ortsgemeinde Neuhäusel die jetzige Indu­striestraße zur Kreisstraße ausgebaut. Im Anschlußbereich der künftigen Kreisstraße zur jetzigen B 49 wird der Verkehr von Simmern über einen sogenannten »Kreisverkehrsplatz« geführt. Somit werden auch die Belange der Ortsgemeinde Simmern hinsichtlich einer verbesserten Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz berücksichtigt. Planrecht für diese Maßnahme wird über den Bebauungsplan »Feldchen« geschaffen. Die Planung »Umgehung Neuhäusel« wurde im Rahmen dieser Entwurfserarbeitung mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden erörtert hat und hierbei eine größtmögliche Akzeptanz gefunden.

3. Planerische Beschreibung / Darstellung der Baumaßnah- me:

Die Umgehungsstraße Neuhäusel liegt im Zuge der B 49 und dient als regionale Verbindungsstraße zwischen dem Raum Koblenz und dem Westerwald, Raum Montabaur - Limburg sowie im Zuge der B 255 zum Großraum Siegen (A 45, E 41). Die Baustrecke der Umgehungsstraße beginnt im Anschlußbe­reich an den bereits ausgebauten Abschnitt der »Südtangente« und führt zunächst in nördlicher Richtung überlagert mit der bestehenden B 49 bis in Höhe der Baumschule. Nach dem hier vorgesehenen Anschluß der B 49 (alt) schwenkt die Trasse westlich um das vorhandene Gewerbegebiet Neuhäusel zur K 113. Diese erhält einen Anschluß in und aus Richtung Monta­baur. Im weiteren Verlauf überquert die neue Straße in nord-