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Nr. 18/97
• a) eine zukünftig intensive und fachgerechte Betreuung und < Pflege der landschaftsgärtnerischen Außenanlagen der Schulen mit einem dann erheblich höheren Kostenaufwand oder
b) ob auch weiterhin mit einem reduzierten Pflegeaufwand der nicht in allen Punkten den handwerklichen Regeln der Landschaftsgärtnerei entspricht die Schulgrundstücke in einem sauberen Zustand gehalten werden sollen wird entsprechend dem gefaßten Beschluß vorerst zurückgestellt.
Ausbildungsplatzangebot der Verbandsgexneinde Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.1997
Aufgrund des o.g. SPD-Antrages wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses seitens der Verwaltung nachfolgendes mitgeteilt:
Angabe über die Anzahl und Besetzung der Ausbildungsplätze, getrennt nach Ausbildungsj ahren und -berufen
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sind derzeit 7 Ausbildungsplätze parallel besetzt.
Die Besetzung der Ausbildungsplätze, gegliedert nach Inhalt i und Stand der Ausbildung, stellt sich derzeit wie folgt dar:
: 2 Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (1. Ausbildungsjahr), 2 Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (2. Ausbildungsjahr), 1 Beamtenanwärterin in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (3. Ausbildungsjahr), 1 Aufstiegsbeamter für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (2. Ausbildungsjahr), 1 Auszubildende in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (2. Ausbildungsjahr), 1 Auszubildende in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (3. Ausbildungsjahr).
Bei den Verbandsgemeindewerken befindet sich zur Zeit 1 Auszubildender in der Ausbildung zum Ver- und Entsorger, Fachrichtung Wasserversorgung (1. Ausbildungsjahr). Gegenwärtig steht die Verwaltung mit der Deutschen Angestellten Akademie bzw. dem Arbeitsamt in Verhandlungen zur Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für die Umschulung zum Ver- und Entsorger, Fachrichtung Abwasser ab August 1997.
Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses soll geprüft werden, ob ein weiterer Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49
Die Mitglieder des Umweltbeirates sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung beschlossen jeweils einstimmig, den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Projektes nachhaltig zu begrüßen. Weiterhin wird eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen gefordert. Verwaltung und Straßenbaubehörden wurden aufgefordert, beim Bund auf eine dringende Verwirklichung und somit auf eine schnellstmögliche Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.
Die Vorstellung der Planung übernahm der erste Beigeordnete Heinz Reusch.
A. Einleitung - Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren:
Am 12.02.1997 wurden die Planfeststellungsunterlagen für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel von der Bezirksregierung Koblenz zur Offenlage eingereicht. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen findet in der Zeit vom 17.03. bis 16.04.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt. Während dieser Zeit kann jedermann in die Planunterlagen Einsicht nehmen; darüber hinaus können Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht werden. Diese sind über den vorgenannten Zeitraum hinaus bis zum 30.04.1997 bei der Bezirksregierung Koblenz möglich. An dem Verfahren sind auch die betroffenen Kommunen, das sind die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern, Hillscheid sowie die Stadt Montabaur, beteiligt.
B. Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme:
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme:
Erste Überlegungen und Untersuchungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel wurden in den 70er Jahren durchgeführt. Wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtraumes winde im Jahre 1974 das raumplanerische Verfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz eingeleitet und im Jahre 1975 abgeschlossen. Daraufhin wurde nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Ortsgemeinden und der Forstbehörde im Jahre 1978 ein RE-Vorentwurf aufgestellt und zur Prüfung
und Genehmigung vorgelegt. Diese erfolgte im Jahre 1979 mit der Maßgabe, ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Abs. 1 Femstraßengesetz durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens wurde daraufhin im September 1979 beantragt. Nach dem von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit Datum vom 02.12.1981 im raumplanerischen Verfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz aufgestellten abschließenden Bescheid erfolgte durch den Bundesminister für Verkehr mit Datum vom 13.11.1981 die Festlegung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Femstraßengesetz. Ein weiterer RE-Vorentwurf wurde im Jahre 1982 aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser neuen Trassenführung zu erwartenden gravierenden Eingriffe in die Landschaft und der sonst dazu in Verlaufe des Verfahrens vorgebrachten Widerstände sowie der damals nicht abschätzbaren Verkehrsentwicklung für die »Südtangente Koblenz« - II - wurde im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Bedarfsplanes 1985 für Bundesfernstraßen die weiteren Planungsarbeiten zunächst zurückgestellt. Durch die erhebliche Verkehrszunahme im Zuge der B 49 und die hieraus resultierenden Forderungen der Ortsgemeinde sowie auch der Bürgerinitiative »Verkehrsgeschädigtes Neuhäusel« winden im Jahre 1988 die Planungsarbeiten wieder aufgenommen. Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde erstellt. Nach umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde im November 1994 ein weiterer RE-Vorentwurf zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Mit dem Sichtvermerk des Bundesministers fürVerkehrvom 19.10.1995 wurde der Entwurf am 13.11.1995 genehmigt. Die entsprechenden Begleitschreiben hierzu enthielten die Auflage, die Anschlußstelle »Neuhäusel Ost« als Vollanschluß auszubilden und die Mehrzweckstreifen zwischen der Anschlußstelle »Neuhäusel Süd« und der Anschlußstelle »K113« wegzulassen.
Durch die Ortsumgehung Neuhäusel werden 65 % des Verkehrsaufkommens von der Ortslage Neuhäusel auf die Umgehung verlagert und damit die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner entsprechend verringert; ebenso wird die zur Zeit bestehende Trennwirkung durch die B 49 erheblich reduziert.
2. Raumordnerische Entwicklungsziele:
Die Neubaustrecke soll die Ortsdurchfahrt Neuhäusel entlasten, d. h., den Durchgangsverkehr aus dem Ortsbereich auf die Ümgehungsstraße verlagern und damit eine Verbesserung des Wohnumfeldes herbeiführen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 327 — Südtangente - stellt dieses Teilstück eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 dar. Dieser Streckenabschnitt erhält durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung und bedarf deshalb einer dringlichen Verwirklichung. Es sind folgende 4 Anschlußstellen vorgesehen:
- Anschlußstelle Neuhäusel Süd (Richtung Koblenz)
- Anschlußstelle K113 (Richtung Montabaur)
- Anschlußstelle K114 (Richtung Montabaur)
- Anschlußstelle Neuhäusel Ost (Vollanschluß)
Die Anschlußstelle K 113 (Simmerner Straße) erhält einen Richtungsanschluß Richtung Montabaur. Bereits im Jahre 1997 wird in der Ortsgemeinde Neuhäusel die jetzige Industriestraße zur Kreisstraße ausgebaut. Im Anschlußbereich der künftigen Kreisstraße zur jetzigen B 49 wird der Verkehr von Simmern über einen sogenannten »Kreisverkehrsplatz« geführt. Somit werden auch die Belange der Ortsgemeinde Simmern hinsichtlich einer verbesserten Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz berücksichtigt. Planrecht für diese Maßnahme wird über den Bebauungsplan »Feldchen« geschaffen. Die Planung »Umgehung Neuhäusel« wurde im Rahmen dieser Entwurfserarbeitung mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden erörtert hat und hierbei eine größtmögliche Akzeptanz gefunden.
3. Planerische Beschreibung / Darstellung der Baumaßnah- me:
Die Umgehungsstraße Neuhäusel liegt im Zuge der B 49 und dient als regionale Verbindungsstraße zwischen dem Raum Koblenz und dem Westerwald, Raum Montabaur - Limburg sowie im Zuge der B 255 zum Großraum Siegen (A 45, E 41). Die Baustrecke der Umgehungsstraße beginnt im Anschlußbereich an den bereits ausgebauten Abschnitt der »Südtangente« und führt zunächst in nördlicher Richtung überlagert mit der bestehenden B 49 bis in Höhe der Baumschule. Nach dem hier vorgesehenen Anschluß der B 49 (alt) schwenkt die Trasse westlich um das vorhandene Gewerbegebiet Neuhäusel zur K 113. Diese erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. Im weiteren Verlauf überquert die neue Straße in nord-

