Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 18/97

Neuer Computer für die Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen

Schüler, Schulleitung und Schulträger der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershau­sen freuen sich über die neue Computer­ausstattung des EDV-Fachraumes der Hauptschule. Mit einem Pressetermin stellte der EDV-Fachlehrer Gilles die neue Ausstattung vor. Für 45.000 DM hat die Verbandsgemeinde Montabaur die neuen Computer angeschafft. Die bisheri­gen Geräte wurden der Grundschule Nen­tershausen überlassen und ein »alter«

Computer dient der Schülermitverwal­tung der Hauptschule in Zukunft für die Herstellung der Schülerzeitung.

Aus den bisherigen Einzelarbeitsplätzen des EDV-Fachraumes wurde eine vernetz­te Computerausstattung, die es Schülern und Lehrern ermöglicht, per Computer miteinander zu kommunizieren. Der Fachlehrer hat jetzt die Möglichkeit, von seinem Arbeitsplatz aus sich bei jedem Schüler einzuklinken. Die technischen Daten der neuen Computer sprechen für sich: 166er Pentium Prozessor, 32 MB RAM, Multimediaausstattung, modernste Software.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken ließ sich die Ausstattung im Beisein von Rektor Vogel von den Schülern vorführen und

erläutern. Er erklärte, der Verbandsgemeinde sei es als Schulträger der Hauptschulen ein wichtiges Anliegen, durch eine optimale Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln die Voraussetzungen für einen modernen und zeitgemäßen Unterricht zu schaffen. In den kommenden Jahren sei beabsichtigt, auch die weiteren Hauptschulen im Verbandsgemeindegebiet mit neuen Computern auszustatten. Dr. Possel-Dölken betonte, daß diese technische Einrichtung nicht nur den Hauptschulen, sondern insbesondere auch der Volkshochschule der Verbandsgemeinde zugute kommen soll. Kursleiter und Kursteilnehmer der Volkshochschulen haben jetzt in Nentershausen beste Voraussetzungen zur Weiterbildung im EDV-Bereich.

Schüler der Freiherr-uom-Stein Schule führen die neue Computerausstattung dem interessierten Schulleiter Rektor Vogel und Bürgermeister Dr. Possel-Dölken (vXn.r.) vor .

Verwaltung bürgerfreundlicher

Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks können Autofahrer ihre Anschrift auf dem Kraftfahrzeugschein zu­künftig bei den Meldebehörden ändern lassen. Dadurch wird eine Fahrt zur Kraftfahrzeugzulassungsstelle bei der Kreisver­waltung erspart. Diese bürgerfreundliche Verfahrensweise wurde am 1. März eingeführt.

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro bei

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Beachten Sie die längeren Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Wir sind für Sie da

Montag bis Mittwoch.durchgehend 08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.durchgehend 08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Sie erreichen uns zu diesen Zeiten auch telefonisch. Wählen Sie eine unserer Durchwahl-Nummern: 02602/126-124 bis 126- 127. Wir informieren sie gerne.

Kater zugelaufen

Am 20.04.1997 ist in Montabaur, Stadtteil Ettersdorf, ein hellgraugetigerter Kater zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/180078. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 24.04.1997

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt (08.05.1997)

Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt (08.05.1997) ver­schiebt sich die Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwald­kreises, in denen die Biotonne, die Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder Einsammlung der gelben DSD-Säcke entleert werden, jeweils um einen Tag, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags (10.05.1997).

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1997 zu entneh­men.

Spendenaufruf 1997 für das Müttergenesungswerk

In der Zeit vom 03.05. bis 11.05.1997 findet - wie auch in den letzten Jahren - die Haus- und Straßensammlung für das Deutsche Müttergenesungswerk statt.

Wie auch zuvor wendet sich das Deutsche Müttergenesungs­werk wieder mit der Bitte um tatkräftige Unterstützung sei­ner Arbeit an die Öffentlichkeit. Laut Spendenaufruf der Schirmherrin Christiane Herzog von der Elly-Heuss-Knapp- Stiftung bietet das Müttergenesungswerk 1997 47.000 Kur­plätze für Mütter an. Die vierwöchigen Aufenthalte verhelfen Frauen zu einem verbesserten Gesundheitszustand.

Um eine dauerhafte und wirksame gesundheitliche Hilfe für Mütter zu erreichen, ist eine Kur von großer Bedeutung. Damit diese erfolgreiche Arbeit fortgesetzt und weiter ausge­baut werden kann, wird um eine großzügige Spende für das Müttergenesungswerk gebeten.

Einheitliches Ubergangsgeld bei medizinischen und berufsfordemden Reha-Leistungen

Versicherte, die während ihrer Rehabilitationsmaßnahme kei­nen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, erhalten zur finan-' ziehen Versorgung Übergangsgeld. Die Landesversicherungs­anstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist daraufhin, daß die Höhe des Übergangsgeldes sowohl für medizinische als auch für berufsfordernde Leistungen seit dem 1. Januar 1997 vereinheitlicht wurde. Es beträgt für Versicherte, die ein Kind unter 18 Jahren haben, pflegebedürftig sind oder deren Ehe­gatte pflegebedürftig ist, 75 Prozent des zuvor erzielten regel­mäßigen Nettoentgeltes. Alle übrigen Versicherten erhalten Übergangsgeld in Höhe von 68 Prozent.

Für Rehabilitanden, die im Anschluß an eine abgeschlossene berufsfordernde Reha-Leistung, wie z. B. eine Umschulung, zunächst arbeitslos sind, zahlt die LVA weiterhin bis zu 6 Wochen Übergangsgeld, das in aller Regel dem Arbeitslosen­geld entspricht.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts­und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versi­cherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.