Montabaur
Raumordnerische Entwicklungsziele
Die Neubaustrecke soll die Ortsdurchfahrt Neuhäusel entlasten, d. h., den Durchgangsverkehr aus dem Ortsbereich auf die Umgehungsstraße verlagern und damit eine Verbesserung des Wohnumfeldes herbeiführen.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 327 - Südtangente -- stellt dieses Teilstück eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 dar. Dieser Streckenabschnitt erhält durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung und bedarf deshalb einer dringlichen Verwirklichung.
Es sind folgende 4 Anschlußstellen vorgesehen:
- Anschlußstelle Neuhäusel Süd (Richtung Koblenz)
- Anschlußstelle K113 (Richtung Montabaur)
- Anschlußstelle K114 (Richtung Montabaur)
- Anschlußstelle Neuhäusel Ost (Vollanschluß).
Die Anschlußstelle K 113 (Simmerner Straße) erhält einen Richtungsanschluß Richtung Montabaur. Bereits im Jahre 1997 wird in der Ortsgemeinde Neuhäusel die jetzige Industriestraße zur Kreisstraße ausgebaut. Im Anschlußbereich der künftigen Kreisstraße zur jetzigen B 49 wird der Verkehr von Simmern über einen sog. »Kreisverkehrsplatz« geführt. Somit werden auch die Belange der Ortsgemeinde Simmern hinsichtlich einer verbesserten Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz berücksichtigt. Planrecht für diese Maßnahme wird über den Bebauungsplan »Feldchen« geschaffen.
Die Planung »Umgehung Neuhäusel« wurde im Rahmen dieser Entwurfserarbeitung mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden erörtert und hierbei eine größtmögliche Akzeptanz gefunden.
Planerische Beschreibung / Darstellung der Baumaßnahme
Die Umgehungsstraße Neuhäusel liegt im Zuge der B 49 und dient als regionale Verbindungsstraße zwischen dem Raum Koblenz und dem Westerwald, Raum Montabaur-Limburg sowie im Zuge der B 255 zum Großraum Siegen (A 45, E 41).
Die Baustrecke der Umgehungsstraße beginnt im Anschlußbereich an den bereits ausgebauten Abschnitt der »Südtangente« und führt zunächst in nördlicher Richtung überlagert mit der bestehenden B 49 bis in Höhe der Baumschule. Nach dem hier vorgesehenen Anschluß der B 49 (alt) schwenkt die Trasse westlich um das vorhandene Gewerbegebiet Neuhäusel zur K 113. Diese erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. ■
Im weiteren Verlauf überquert die neue Straße in nordöstlicher Richtung das Kaltenbachtal mit einer 330 m langen Talbrücke, kreuzt anschließend die K 114 und führt dann in Richtung Osten entlang des Baugebietes und des Forsthauses Eitelborn wieder auf die bestehende Trasse der B 49. Die K114 erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. Der Anschluß Neuhäusel Ost wird dabei als Vollanschluß ausgebildet. Das Ende der Baustrecke liegt nördlich in Höhe des »Kadenbacher Sportplatzes«. Die gesamte Ausbaulänge der Maßnahme beträgt 3,83 km.
Straßenbauliche Infrastruktur
Der untergeordnete Verkehr (Landwirtschaft, Radfahrer) verbleibt auf der bestehenden Trasse, da die Umgehung als reine »Kfz-Straße«, insbesondere auch den Schwerlastverkehr, aufnehmen soll.
Über die Anbindung Neuhäusel Ost (Brückenbauwerk) wird gleichzeitig ein Wirtschaftsweg zur Montabaurer Höhe geführt. Nördlich davon sind keine weiteren Anbindungen vorgesehen wegen des Baues der K 114 (Anschluß).
Umwidmung klassifizierter Straßen
Im Zusammenhang mit dem Bau der B 49 (Umgehungsstraße) wird die jetzige B 49 für den Teilbereich des Anschlusses Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost ihre Bedeutung als Bundesstraße verlieren. Infolgedessen ist der Straßenzug gemäß § 2 Fernstraßengesetz in eine nachrangige Straße einzustufen. Maßgebend für die künftige Einstufung der B 49 (alt) ist neben der prognostizierten Verkehrsbelastung nach Freigabe der B 49 (neu) die Bedeutung, die . ihr zur Erfüllung der Netzschlußfunktion für die K 113 und K 114 beigemessen wird. Danach wird die B 49 (alt) weiterhin die überörtliche Verkehrsverbindung für die Fahrteilnehmer von Eitelborn in Richtung Koblenz und Montabaur, Kadenbach in Richtung Koblenz (sofern nicht die Anschlußstelle Neuhäusel-Ost gewählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmern in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden.
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Nr. 17/97
Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K113 - von Simmern kommend - ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbebetriebe der Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K113 zwischen Eitelborn und Simmern. Nach Verlegung dieser K 113 in den Bereich der jetzigen Industriestraße wird die derzeitige K 113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft.
Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach - Hillscheid gewährleistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Horresser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K 114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) — Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.
Baukosten
Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewählten Form sind Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.
Schallschutz
Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entsprechende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wurden durchgeführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt.
Entwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätzlich an 3 Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt werden. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Niederschlagsereignisse konzipiert werden müssen und weil eine einwandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhaltebecken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt 3 Regenrückhaltebecken erforderlich.
Landespflege und Naturschutz
Wie bereits erwähnt, wurde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umweltverträglichkeitsanalyse erstellt. Dies war Grundlage für die nun vorliegenden Ergebnisse der landespflegerischen Begleitplanung im Zuge der B 49, die im Auftrag des Landesamtes für Straßenverkehrswesen Rheinland-Pfalz erstellt wurde.
Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exemplarisch die 3 Hauptausgleichspotentiale genannt werden:
1. Entsiegelung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, beginnend ab Wanderparkplatz zum Koppel
2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände
3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binn- bachtales«.
Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Bereich des »Binnbachtales« wurde nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ursprünglich war vorgesehen, Ausgleichsmaßnahmen zwischen Kadenbach und Neuhäusel, südlich des Anschlusses Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in diesem Bereich nicht zu verhindern, konnte erreicht werden, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binnbachtales« ausgewiesen werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, daß mit dem jetzt eingeleiteten Planfeststellungsverfahren Baurecht für die Umgehungsstraße Neuhäusel geschaffen wird. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast - die Bundesrepublik Deutschland - den Forderungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neuhäusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu verringern. Bei einer Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar.

