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Montabaur

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Nr. 17/97

Einladung zur Vorbesprechung Krebbelfest 1997

Hiermit werden alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Kirchenchores St. Josef und der Alte Herren Fußballab­teilung in Kadenbach zu einer Vorbesprechung anläßlich des Krebbelfestes (18. und 19. Juli 1997) in das Gasthaus »Zur Aügst« herzlich eingeladen.

Um den Organisatoren die Arbeit etwas zu erleichtern, um Vorschläge vorzubringen und um bestehende Unklarheiten aüszuräumen, möchten wir alle Mitglieder bitten, diese Gele­genheit wahrzunehmen.

Termin: Montag, 28. April 1997, Beginn: 20.00 Uhr

Sportfreunde Germania Kadenbach

Alte Herren

Am Samstag spielen wir gegen unsere Sportfreunde aus Nie- yern in Kadenbach. Anstoß: 16.00 Uhr, Treffpunkt: 15.30 Uhr am Sportplatz.

Am 31.05./01.06. fahren wir zu einem Spiel nach Meppen. Anmeldung für diese Fahrt bis zum 26.04. in der Gaststätte »Zur Augst«, Tel. 8175.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohner­versammlung findet in der Ortsgemeinde Neuhäusel am

Mittwoch, dem 30. April 1997, um 19.00 Uhr, im Saal der Gaststätte »Thüringer Hof«, Inh. Gerhard Schippel,

statt.

Tagesordnung

1. Bericht des Örtsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und, Einwohner

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

Neuhäusel/Montabaur, 14.04.1997

Ortsgemeinde Neuhäusel Roggenbach, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde

Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

vom 20.03.1997

Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49; Vorstellung der Planung

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes faßte der erste Bei­geordnete der Verbandsgemeinde, Heinz Reusch, die Entwick­lung der Planung der Ortsumgehung und ihre Bedeutung für Neuhäusel zusammen. Ein Mitarbeiter des Straßenprojektam- tes Vallendar erläuterte die Trassenführung und die zukünf­tige Verkehrsführung.

Kurze Erläuterung zum Ablauf des Planfeststellungsverfah­rens:

Mit der Planfeststellung wird ein Straßenprojekt zugelassen, d. h., die Baugenehmigung erteilt. Im Planfeststellungsverfah­ren erfolgt eine umfangreiche Interessenabwägung. Dabei wird das Straßenbauvorhaben gegenüber anderen öffentlichen Interessen (z. B. Natur- und Landschaftsschutz) und privaten Interessen (z. B. bei geplanten Grundstücksinanspruchnah­men) abgewogen.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bundesfernstraßen­gesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz.

Zunächst findet ein Anhörungsverfahren statt, das von der Bezirksregierung Koblenz durchgeführt wird. Dieses Verfah­ren findet derzeit statt.

Nachdem das Straßenprojektamt Vallendar zu den Einwen­dungen Stellung genommen hat, werden die Einspruchsführer von der Bezirksregierung Koblenz zu einem Erörterungster­min eingeladen. Nach Abschluß des Anhörungsverfahrens übersendet die Bezirksregierung Koblenz alle Unterlagen mit einer Stellungnahme an das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz - Planfeststellungshehörde - in Koblenz.

Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest und entschei­det dabei zugleich über Einwendungen, über die keine Einig­keit erzielt worden ist.

Der Planfeststellungsbeschluß wird den Beteiligten, über de­ren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Außer­dem wird der Planfeststellungsbeschluß mit den zugehörigen Planunterlagen wiederum offengelegt.

Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme:

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Erste Überlegungen und Untersuchungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel wurden in den 70er Jahren durch­geführt. Wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtraumes wurde im Jahre 1974 das raumplanerische Verfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz eingeleitet und im Jahre 1985 abge­schlossen. Daraufhin wurde nach intensiven Abstimmungsge- . sprächen mit den Ortsgemeinden und der Forstbehörde im Jahre 1978 ein RE-Vorentwurf aufgestellt und zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Diese erfolgte im Jahre 1979 mit der Maßgabe, ein Linienbestimmungsverfahreü nach § 16 Abs. 1 Femstraßengesetz durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens winde daraufhin im September 1979 beantragt. Nach dem von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit Datum vom 02.12.1981 im raumplanerischen Verfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz aufgestellten abschließenden Bescheid erfolgte durch den Bundesminister für Verkehr mit Datum vom 13.11.1981 die Festlegung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz.

Ein weiterer RE-Vorentwurf wurde im Jahre 1982 aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser neuen Trassenführung zu erwartenden gravierenden Eingriffe in die Landschaft und der sonst dazu im Verlaufe des Verfah­rens vorgebrachten Widerstände sowie der damals nicht ab­schätzbaren Verkehrsentwicklung für die »Südtangente Kob­lenz« -II- wurden im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Bedarfsplanes 1985 für Bundesfemstraßen die weiteren Planungsarbeiten zunächst zurückgestellt.

Durch die erhebliche Verkehrszunahme im Zuge der B 49 und die hieraus resultierenden Forderungen der Ortsgemeinde sowie auch der Bürgerinitiative »Verkehrsgeschädigtes Neu­häusel« wurden im Jahre 1988 die Planungsarbeiten wieder aufgenommen. Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde er­stellt. Nach umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Umwelt­verträglichkeitsstudie wurde im November 1994 ein weiterer RE-Vorentwurf zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Mit dem Sichtvermerk des Bundesministers für Verkehr vom 19.10.1995 wurde der Entwurf am 13.11.1995 genehmigt.

Die entsprechenden Begleitschreiben hierzu enthielten die Auflage, die Anschlußstelle »Neuhäusel Ost« als Vollanschluß auszubilden und die Mehrzweckstreifen zwischen der An­schlußstelle »Neuhäusel Süd« und der Anschlußstelle »K113« wegzulassen.

Die Planung der B 49 - Umgehung Neuhäusel - ist somit Gegenstand folgender Untersuchungen und Verfahren gewe­sen:

- Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 1971 - 1993

- Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald

- Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur

- Raumplanerisches Verfahren nach § 18 Landesplanungsge­setz

- Verfahren zur Bestimmung der Linienführung der neuen B 49 gemäß § 16 Fernstraßengesetz

- Umweltverträglichkeitsstudie

- Verkehrsgutachten.

Durch die Ortsumgehung Neuhäusel werden 65 % des Ver­kehrsaufkommens von der Ortslage Neuhäusel auf die Umge­hung verlagert und damit die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner entsprechend verringert; ebenso wird die zur Zeit bestehende Trennwirkung durch die B 49 erheblich redu­ziert.