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Montabaur

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Nr. 17/97

4. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Straßenbaubehörden sowie die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens sowie bei Ausführung der Baumaßnahme und fordert die Bürger­schaft auf, die Maßnahme insgesamt zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Ausführung zu erreichen.

Jagdverpachtung

Hiermit wird bekanntgegeben, daß der Jagdpachtvertrag we­gen Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kadenbach, beinhaltend die Verpachtung an Ralf Josten, Wip- perfürtherstraße 103, 51515 Kürten-Dürscheid, und Hubert Josten, Wipperfürtherstraße 119, 51515 Kürten-Dürscheid, für die Zeit vom 01.04.1997 bis 31.03.2009, in der Zeit vom 25.04.1997 bis 07.05.1997 zur Einsichtnahme bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich ausliegt.

Auf § 17 LJGDVO wird verwiesen.

Satzung

der Ortsgemeinde Kadenbach

über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Gemarkung »In der Au«

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 10.04.1997 aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) und des § 24 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153) folgende Satzung beschlossen:

§1

Zu sichernde Planung

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 beschlossen, über das in § 2 bezeichnete Gebiet hinaus den Bebauungsplan »Ortslage« zu ändern. Zur Siche­rung der Planung für den in § 2 beschriebenen Teilbereich wird die Veränderungssperre erlassen.

§2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§3

Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:

a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung und Nut­zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt ha­ben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen, oder die der Bauaufsichtsbehör­de angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird;

b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Form nach a) sind.

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken Und baulichen Anlagen, deren Verände­rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige­pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenste­hen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zuge­lassen werden.

(3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur (amtliches Bekanntmachungsorgan für die Ortsgemeinde Kadenbach) in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekannt­machung an gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesu­

ches der nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan (Planänderung) für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

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Kleingarten

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56337 Kadenbach, 14. April 1997 (S.)

Schaa, Ortsbürgermeister

Ortsvereinsring Kadenbach Wir feiern Kirmes vom 10. bis 12. Mai 1997 Samstag, 10. Mai 1997

16.00 Uhr Festgottesdienst mit anschließender Kranznie­derlegung in der Kirche 20.00 Uhr großer Tanzabend im Festzelt

Sonntag, 11. Mai 1997

14.00 Uhr großer Kirmesumzug

Montag, 12. Mai 1997

ab 15.00 Uhr Tanzmusik im Festzelt

ca. 16.30 Uhr große Tombola mit vielen Überraschungen

Hierzu laden wir alle herzlich ein.

Ausrichter: Ortsvereinsring (Vors. Heinz Jansen)

Festwirt: Hans und Marianne Gelfort aus dem Gasthaus »Zum Westerwald«

Das ausführliche Programm wird in der Ausgabe Nr. 19 dieses Blattes entsprechend bekanntgegeben.

Kirmes in Kadenbach

Wohin am Vadderdag? Der Festwirt lädt ein zum Dämmer­schoppen am Donnerstag, dem 08.05.1997 (Christi Himmel­fahrt), ab 17.00 Uhr, im Zelt auf dem Dorfplatz.

Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V.

Alle Mitglieder des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, aber natürlich auch alle wanderlustigen Bürger, sind ganz herzlich eingeladen am Donnerstag, 1. Mai 1997, an unserer diesjährigen Wanderung teilzunehmen.

Treffpunkt: 09.30 Uhr (alte Schule)

Die Dauer der Wanderung (mit Pause) beträgt etwa zwei Stunden und wird, wie immer, an der Schutzhütte »Schau ins Land« enden. Hier wartet nicht nur die bekannt deftige Erb­sensuppe, sondern auch Kaffee und Kuchen auf die Wanderer. Erster Arbeitseinsatz am Mittwoch, 30.04.1997,16.30 Uhr. Der WK sucht noch Kuchenspender für unser Kuchenbüffet am 1. Mai 1997. Gespendete Kuchen dürfen am 1. Mai bis 14.30 Uhr an der Schutzhütte »Schau ins Land« abgegeben werden.

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