Montabaur
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Nr. 17/97
4. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Straßenbaubehörden sowie die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens sowie bei Ausführung der Baumaßnahme und fordert die Bürgerschaft auf, die Maßnahme insgesamt zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Ausführung zu erreichen.
Jagdverpachtung
Hiermit wird bekanntgegeben, daß der Jagdpachtvertrag wegen Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kadenbach, beinhaltend die Verpachtung an Ralf Josten, Wip- perfürtherstraße 103, 51515 Kürten-Dürscheid, und Hubert Josten, Wipperfürtherstraße 119, 51515 Kürten-Dürscheid, für die Zeit vom 01.04.1997 bis 31.03.2009, in der Zeit vom 25.04.1997 bis 07.05.1997 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich ausliegt.
Auf § 17 LJGDVO wird verwiesen.
Satzung
der Ortsgemeinde Kadenbach
über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Gemarkung »In der Au«
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 10.04.1997 aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) und des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153) folgende Satzung beschlossen:
§1
Zu sichernde Planung
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 13.02.1997 beschlossen, über das in § 2 bezeichnete Gebiet hinaus den Bebauungsplan »Ortslage« zu ändern. Zur Sicherung der Planung für den in § 2 beschriebenen Teilbereich wird die Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.
§3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen, oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird;
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Form nach a) sind.
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken Und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
(3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur (amtliches Bekanntmachungsorgan für die Ortsgemeinde Kadenbach) in Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesu
ches der nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan (Planänderung) für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
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56337 Kadenbach, 14. April 1997 (S.)
Schaa, Ortsbürgermeister
Ortsvereinsring Kadenbach Wir feiern Kirmes vom 10. bis 12. Mai 1997 Samstag, 10. Mai 1997
16.00 Uhr Festgottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung in der Kirche 20.00 Uhr großer Tanzabend im Festzelt
Sonntag, 11. Mai 1997
14.00 Uhr großer Kirmesumzug
Montag, 12. Mai 1997
ab 15.00 Uhr Tanzmusik im Festzelt
ca. 16.30 Uhr große Tombola mit vielen Überraschungen
Hierzu laden wir alle herzlich ein.
Ausrichter: Ortsvereinsring (Vors. Heinz Jansen)
Festwirt: Hans und Marianne Gelfort aus dem Gasthaus »Zum Westerwald«
Das ausführliche Programm wird in der Ausgabe Nr. 19 dieses Blattes entsprechend bekanntgegeben.
Kirmes in Kadenbach
Wohin am Vadderdag? Der Festwirt lädt ein zum Dämmerschoppen am Donnerstag, dem 08.05.1997 (Christi Himmelfahrt), ab 17.00 Uhr, im Zelt auf dem Dorfplatz.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V.
Alle Mitglieder des Verkehrs- und Verschönerungsvereins, aber natürlich auch alle wanderlustigen Bürger, sind ganz herzlich eingeladen am Donnerstag, 1. Mai 1997, an unserer diesjährigen Wanderung teilzunehmen.
Treffpunkt: 09.30 Uhr (alte Schule)
Die Dauer der Wanderung (mit Pause) beträgt etwa zwei Stunden und wird, wie immer, an der Schutzhütte »Schau ins Land« enden. Hier wartet nicht nur die bekannt deftige Erbsensuppe, sondern auch Kaffee und Kuchen auf die Wanderer. Erster Arbeitseinsatz am Mittwoch, 30.04.1997,16.30 Uhr. Der WK sucht noch Kuchenspender für unser Kuchenbüffet am 1. Mai 1997. Gespendete Kuchen dürfen am 1. Mai bis 14.30 Uhr an der Schutzhütte »Schau ins Land« abgegeben werden.
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