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Montabaur

Nr. 17/97

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Richtung Koblenz und Montabaur, Kadenbach in Richtung Koblenz (sofern nicht die Anschlußstelle Neuhäusel-Ost ge­wählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmern in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwar­tende Verkehrsbelastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden.

Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungs­straße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K 113 « von Simmern kommend ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbe­betriebe der Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K113 zwischen Eitelborn und Simmern. Nach Verlegung dieser K 113 in den Bereich der jetzigen Industriestraße wird die derzeitige K113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft. Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach - Hillscheid gewährleistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Horresser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K 114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) - Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.

Baukosten

Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewähl­ten Form sind Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.

Schallschutz

Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel wer­den erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entspre­chende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wur­den durchgeführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt.

Entwässerung

Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallen­de Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätzlich an 3 Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt wer­den. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Niederschlagsereignisse konzipiert werden müssen und weil eine einwandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhaltebecken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt 3 Regenrückhaltebecken erfor­derlich.

Landespflege und Naturschutz

Wie bereits erwähnt, wurde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umweltverträglich­keitsanalyse erstellt. Dies war Grundlage für die nun vorlie­genden Ergebnisse der landespflegerischen Begleitplanung im Zuge der B 49, die im Auftrag des Landesamtes für Straßen­verkehrswesen Rheinland-Pfalz ersteht wurde.

Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exempla­risch die 3 Hauptausgleichspotentiale genannt werden:

1. Entsiegelung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, begin­nend ab Wanderparkplatz zum Koppel

2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände

3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binn- bachtales«.

Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflä­chen im Bereich des »Binnbachtales« wurde nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ursprünglich war vorgese­hen, Ausgleichsmaßnahmen zwischen Kadenbach und Neu­häusel, südlich des Anschlusses Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in diesem Bereich nicht zu verhindern, konnte erreicht werden, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binnbachtales« aüsgewiesen werden.

Belange der Ortsgemeinde Kadenbach Schaffung des Vollanschlusses Neuhäusel-Ost

Der Vollanschluß Neuhäusel-Ost bringt für die Nutzer der K 114 den Vorteil, kreuzungsfrei und somit schnellstmöglich die Umgehungsstraße zu erreichen und Anschluß an das überre­gionale Straßennetz zu erhalten. Ohne Vollanschluß (lediglich Richtungsanschluß Montabaur) würde der Verkehr der K114 weiterhin durch die Ortslage Neuhäusel geführt. Der bezweck­te Entlastungseffekt würde geschmälert. Durch den Vollan­

schluß wird derjenige Fahrer, der nicht ein Ziel in Neuhäusel selbst hat, die Umgehung nutzen, da die Fahrzeit kürzer ist.

Der Westerwaldkreis sowie das Straßenprojektamt sind der \ Auffassung der Ortsgemeinde Kadenbach gefolgt und haben : die Führung einer neuen Kreisstraße quer durch die Gemar- j kung Kadenbach als Bedingung für einen Vollanschluß nicht j mehr gefordert.

Mit dieser Entscheidung verbleibt es bei der uneingeschränk- ' ten Verfügung über das Gebiet östlich von Neuhäusel, aber ! Gemarkung Kadenbach. '

Es trifft zu, daß durch den Vollanschluß mehr Flächen ver- ' braucht werden, als durch einen Richtungsanschluß. Der Flä- : chenmehrverbrauch beträgt 0,4 ha. j

Eine Verschiebung des Vollanschlusses nach Norden ist aber wegen des Wasserschutzgebietes II nicht möglich und würde zudem zu Lasten der Nachbargemeinde Eitelborn gehen. In­sofern tragen beide Gemeinden mit ihren Flächen zu der i besseren verkehrstechnischen Lösung bei. !

Die durch die Auflösung der L 309 (Hillscheider Stock - Hill­scheid) vorgesehene Straßenrückbaumaßnahme führt zu einer weiteren Verstärkung der Sicherheit der Wasserschutzzonen (westlich: Augst - östlich: Montabaur) und der dort gelegenen Tiefbrunnen und oberflächennahen Quellen.

Das bestehende Wirtschaftswegenetz wurde in die Planfest­stellungsentwürfe integriert. Eine Wirtschaftswegeanbin- dung an die Waldwege nördlich des Vollanschlusses wird über den im Bereich des Brückenbauwerkes vorgesehenen Mehr­zweckstreifen gewährleistet. Der in östlicher Richtung vorge­sehene 4,50 m breite Weg soll zunächst nicht ausgebaut, son­dern die Fläche soll zunächst nur erworben werden. Dieser Weg würde ansonsten bei Ausbauende »blind« enden. Eine Fortführung bis zum »Butterweg« ist derzeit nicht möglich, da die Straßenbaumaßnahme insgesamt mit »Ende der Aus­baustrecke« schließt.

Dies wurde von den Vertretern des Straßenprojektamtes ^ auf Anregung der Vertreter der Gemeinde Kadenbach - in der gemeinsamen Vorbesprechung zugesichert und erläutert.

Landespflegerische Aspekte

Die von der Ortsgemeinde Kadenbach im Rahmen der Vorent­wurfsplanung gewünschte Verlagerung der Ausgleichs- und Ersatzflächen wurde vollzogen. Eine Ausnahme bilden die direkt östlich an die K 114 angrenzenden Ausgleichsflächen Parzellen 5/7,31/2,32/2,33/6,34/6,35/6,36/6 (insg. 13.397 m 2).

Zusammenfassend wird festgestellt, daß mit dem jetzt einge­leiteten Planfeststellungsverfahren Baurecht für die Umge­hungsstraße Neuhäusel geschaffen wird. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast - die Bundesrepublik Deutschland - den Forderungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neu­häusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu ver­ringern. Bei einer Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar.

Die Verkehrsbeziehungen zwischen Ausbauende Südtangen­te, der Autobahn A 3 sowie im weiteren Verlauf der B 255 werden deutlich verbessert.

Weiterhin erhält dieser Straßenabschnitt durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung. Insgesamt bedarf die Maßnahme daher einer dringlichen Verwirklichung.

Der Ortsgemeinderat Kadenbach faßte mehrheitlich folgen­den Beschluß:

1. Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Planfest­stellungsentwürfen zum geplanten Bau der Umgehung Neuhäusel - B 49 -.

2. Der Ortsgemeinderat begrüßt nachhaltig den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirkli­chung dieser Maßnahme. Sie anerkennt, daß mit dem

Vollanschluß die Verwirklichung von eigenen Maßnahmen südlich der alten B 49 möglich wird.

3. Der Ortsgemeinderat fordert eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Verwaltung und Straßenbau­behörden werden aufgefordert, beim Bund auf eine drin­gende Verwirklichung und somit auf eine schnellstmögli­che Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.