Montabaur
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Nr. 16/97
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Gymnastikgruppe Großholbach
Unser diesjähriges Waldfest, am 01.05.1997, wollen wir mit- einer Wanderung beginnen. Start ist um 10.00 Uhr am Sportplatz. An der gut ausgeschilderten Strecke finden die Wanderer ein Preisrätsel. Unter den Teilnehmern mit der richtigen Lösung werden drei Gewinner ausgelost.
Für Essen und Trinken ist am Sportplatz bestens gesorgt. Wir laden alle Wanderfreunde aus Großholbach und Umgebung herzlich ein.
Für unser Kuchenbuffet benötigen wir wieder Eüre leckeren Kuchen. Wer einen Kuchen backen möchte, melde sich bitte baldmöglichst bei Karla (5461) oder Elke (5243).
Hier noch ein weiterer Termin: Am Freitag, dem 18.04.1997, treffen wir uns um 19.45 Uhr zum »Bäumchen stellen« bei Sabine Hommrich.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 19.04.1997, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Sessenhausen/Marienrachdorf. Spielort ist Marienrachdorf. Trikot weiß/rot. Abfahrt: 15.15 Uhr.
Nicht vergessen, am Freitag, dem 18.04.1997, stellen wir unserem Sportkamerad Peter Hommrich ein Bäumchen. Treffpunkt 19.45 Uhr »Holwischer Stubb«.
_ Heilberscheid _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags..von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Nachruf
Am 8. April 1997 verstarb im Alter von 83 Jahren
Anton Bendel
ehemaliger Ortsbürgermeister und Ehrenbürger von Heilberscheid/Träger des Bundesverdienstkreuzes.
Der Verstorbene leitete von 1952 bis 1979 als Ortsbürgermeister in hervorragender Weise die Geschicke seiner Heimatgemeinde Heilberscheid.
Die Ortsgemeinde Heilberscheid verliert in Anton Bendel einen verdienstvollen und engagierten Bürger, der an der guten Entwicklung seiner Heimatgemeinde entscheidenden Anteil hatte. So wurde z. B. während seiner Amtszeit die neue Schule gebaut. Nach seiner Pensionierung erstellte er die Dorfchronik. Anton Bendel hat sich mit außergewöhnlichem Einsatz stets uneigennützig für die Belange seiner Mitbürger eingesetzt. Seine Hilfsbereitschaft und sein freundliches Wesen verhalten ihm zu hohem Ansehen in der Bevölkerung.
1978 wurde sein vorbildlicher ehrenamtlicher Einsatz durch die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes und 1989 durch die Ernennung zum Ehrenbürger der Gemeinde Heilberscheid gewürdigt.
Bürgerschaft und Ortsgemeinderat de,r Ortsgemeinde Heilberscheid sowie Rat und Verwaltung der Verbandsge- meinde Montabaur danken dem Verstorbenen für seine Arbeit.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Heilberscheid/Montabaur, 9. April 1997 Für die Ortsgemeinde Heilberscheid
Reichwein, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Verloren - Gefunden
Es wurden eine Geldbörse mit einem kleinen Geldbetrag und eine Herrenarmbanduhr gefunden. Beides kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Kulturamt Westerburg 56457 Westerburg, den 08.04.1997 - 01E. 2223 Lad. A. NI -
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 1 geänderten Zusammenlegungsplanes Eppenrod;
Rhein-Lahn-Kreis
I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E.2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626), Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes auf
Mittwoch, den 07.05.1997 - vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8
anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben — hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kultur-, amt in Westerburg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.
Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
II. Der durch den Nachtrag I geänderte Zusammenlegungsplan liegt am
Mittwoch, dem 07.05.1997, in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8,
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunftserteilung sowie zur örtlichen Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein. Jeder von dem Nachtrag betroffene Teilnehmer erhält mit dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert, sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
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