Montabaur
III. Der Besitz- und Nutzungsübergang an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 02.08.1996, bezogen auf das Jahr 1997, soweit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird.
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 08.04.1997
Der Leiter des Kulturamtes
Im Auftrag Jürgen Lehnigk-Emden, Vermessungsdirektor
Thekenmannschaft Heilberscheid
Die neue Saison wird endlich eröffnet!
Unser erstes Spiel der Hobbyrunde findet am Montag, 21.04.1997, statt. Gegner ist die TM Stahlhofen. Anstoß um 19.00 Uhr in Heilberscheid.
Freizeit- und Gymnastikverein Heilberscheid
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 25.04.1997, um 20.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs...von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben.
Telefon 06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
findet am
Dienstag, dem 22. April 1997, um 19.00 Uhr
im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG, Planfeststellungsabschnitt 73
2. Verschiedenes
56412 Nentershausen, 09.04.1997 Greiser, Ortsbürgermeister
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 08.04.1997
- 01 E. 2223 Lad. A. NT -
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes Eppenrod;
Rhein-Lahn-Kreis
I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E.2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626), Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes auf Mittwoch, den 07.05.1997 - vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 - anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben -hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt in Westerburg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein.
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Nr. 16/97
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder .Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.
Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
II. Der durch den Nachtrag I geänderte Zusammenlegungsplan liegt am
Mittwoch, dem 07.05.1997, in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8,
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunftserteilung sowie zur örtlichen Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein. Jeder von dem Nachtrag betroffene Teilnehmer erhält mit dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert, sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
III. Der Besitz- und Nutzungsübergang an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 02.08.1996, bezogen auf das Jahr 1997, soweit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird.
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 08.04.1997
Der Leiter des Kulturamtes
Im Auftrag Jürgen Lehnigk-Emden, Vermessungsdirektor
Jumelage - Partnerschaft Vieux-Berguin - Nentershausen
Besuch aus der Partnergemeinde de Vieux-Berquin vom 02.05. bis 04.05.1997
Vom 02.05. bis 04.05.1997 erwartet Nentershausen die Partnergemeinde Vieux-Berquin (Frankreich) mit ihren Gästen, die in Gastfamilien untergebracht werden. Hierzu sind alle Bürger aus Nentershausen eingeladen, mitzumachen. Französischkenntnisse sind keine Voraussetzung. Die Gäste werden am 02.05.1997, gegen 17.30 Uhr, im Foyer der neuen Turnhalle empfangen. Am 03.05.1997 geht die Fahrt dann mit unseren Freunden nach Braubach zur Marksburg. Anschließend wird mit Musik in fröhlicher Runde im Maximilian in Lahnstein zu Abend gegessen. Die Rückfahrt ist für ca. 22.00 Uhr vorgesehen. Nähere Infos und Anmeldungen zur Fahrt bei: Winfried Schlemmer, Im Pfadfeld 9, Nentershausen, Tel. 06485/8627.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
1. Mai Familienwandertag
Am 1. Mai veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Nentershausen wieder den bei alt und jung beliebten Wandertag. Start ist von 09.00 bis 16.00 Uhr ab dem Feuerwehrgerätehaus.
Den Siegern der einzelnen Gruppen Kinder, Jugendliche Schulalter, Frauen und Männer winken schöne Pokale und Sachpreise. Die Küchenmannschaft kocht für Sie einen deftigen Erbseneintopf. Nachmittags ist die Cafeteria mit einer vielfältigen Kuchentheke geöffnet. Als Unterhaltung für die Kinder wird eine Hüpfburg und ein Riesensandkasten aufgebaut.
Die nächste Übung findet am Freitag, dem 18.04.1997, um 19.00 Uhr, statt.
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