Montabaur
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Nr. 16/97
Frauengemeinschaft Girod
Wallfahrt nach Wirzenborn
Unsere diesjährige Wallfahrt nach Wirzenborn findet am 06.05.1997 statt. Wir treffen uns um 13.30 Uhr an der Bushaltestelle. Für diejenigen, die nicht zu Fuß gehen möchten, ist die Abfahrt um 14.30 Uhr.
Anmeldungen bis zum 30.04.1997 bei Brigitte Metternich, Tel. 8201, Claudia Wörsdörfer, Tel. 265, und Rita Nattermann, Tel. 653.
Wüde Horde Girod
Auch in diesem Jahr-findet wieder unser jährliches Zeltlager statt, und zwar in der Zeit vom 11. bis 13.07.1997, für die Kinder von Girod und Kleinholbach im Alter von 8 bis 13 Jahren. Wir schlagen unsere Zelte in Hohlenfels bei Katzenelnbogen auf. Soweit ihr noch keine Anmeldeformulare erhalten habt, könnt ihr diese in den bekannten Geschäften oder bei Ellen Reßmann, Tel. 387, erhalten. Der Elternabend findet am 18.04.1997, um 20.00 Uhr, im Jugendheim statt.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Senioren: Spielfrei
Alte Herren: Heimspiel am Samstag, 19.04.1997, um 16.30 Uhr, gegen Oberelbert.
B-ll-Jugend: Samstag, 19.04.1997, um 15.30 Uhr, in Eschelbach gegen die JSG Horressen.
C-ll-Jugend: Samstag, 19.04.1997, um 15.30 Uhr, in Heili- genroth gegen JSG Herschbach/Sch.
Zu allen Spielern sind Zuschauer herzlich eingeladen.
_ Görgeshausen _
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 08.04.1997
- 01 E. 2223 Lad. A. NI -
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes Eppenrod;
Rhein-Lahn-Kreis
I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E.2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626), Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes auf Mittwoch, den 07.05.1997 - vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben — hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt in Westerburg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.
Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.
Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
II. Der durch den Nachtrag I geänderte Zusammenlegungsplan liegt am
Mittwoch, dem 07.05.1997, in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8,
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunftserteilung sowie zur örtlichen Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein. Jeder von dem Nachtrag betroffene Teilnehmer erhält mit dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert, sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
III. Der Besitz- und Nutzungsübergang an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 02.08.1996, bezogen auf das Jahr 1997, soweit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird.
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 08.04.1997
Der Leiter des Kulturamtes
Im Auftrag Jürgen Lehnigk-Emden, Vermessungsdirektor
Kultur amt Westerburg
Öffentliche Bekanntmachung
Pflanzaktion »Mehr Grün durch Flurbereinigung« im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod
Im Rahmen des laufenden Zusammenlegungsverfahrens Eppenrod besteht die Möglichkeit, auf den zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken Anpflanzungen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorzunehmen. Am Donnerstag, dem 03.04.1997, hatten interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine erste Gelegenheit, im Rahmen eines Beratungstermins entsprechende Antragsformulare zu erhalten. Für diejenigen, die an diesem Termin nicht teilnehmen konnten, besteht weiterhin die Möglichkeit Anträge zu stellen.
Gehölzlisten (Artenauswahl mit Kurzbeschreibung) sowie Antragsvordrucke können ab sofort beim Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft Eppenrod, Dieter Lotz, Bornstraße 19 in 65558 Eppenrod abgeholt werden.
Anträge sind bis spätestens Freitag, dem 16. Mai 1997, bei Herrn Lotz oder direkt beim Kulturamt, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg abzugeben. Interessierte Teilnehmer können Informationen auch von dem landespflegerischen Sachbearbeiter des Kulturamtes Westerburg, Kai Schöffel, erhalten (Tel.: 02663/29237).
Der Ausgabetermin für die Gehölze (etwa Ende Oktober 1996) wird rechtzeitig im Amtlichen Mitteilungsblatt der Ortsgemeinden Eppenrod und Görgeshausen bzw. durch den Teilnehmervorstand bekanntgegeben.
Westerburg, den 10.04.1997
Der Leiter des Kulturamtes Paul Herz
MGV »Concordia«
Die Sänger treffen sich am Samstagabend, dem 19.04.1997, um 18.30 Uhr, im Vereinslokal zum Ansingen. Anschließend fahren wir mit dem Bus nach Kettenbach, wo wir an einem Konzertabend des dortigen Frauenchores teilnehmen.
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