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Montabaur

17

Nr. 16/97

Neues Spielgerät auf dem Spielplatz im »Udilo-Park« installiert

In einem gemeinsamen Arbeitseinsatz aller im Rat vertrete­nen Fraktionen wurde am vergangenen Samstag ein neues Spielgerät im »Udilo-Park« aufgebaut. Bei relativ trockenem, jedoch naßkalten Wetter, waren eine stattliche Anzahl Rats­vertreter und der gemeindliche Mitarbeiter Manfred Kilian unter fachkundiger Anleitung des Ratskollegen Peter Klein­mann um 08.00 Uhr in der Frühe angetreten, um zuerst das alte, nicht mehr gangbare Gerät zu entfernen. Nicht nur die Beseitigung der massiven Betoneinfassung, sondern auch das Aufgraben von drei neuen Löchern zur Verankerung des neuen Gerätes im lehmigen und damit sehr schwierig zu bearbeiten­den Boden, erforderte größten körperlichen Einsatz.

Nach gut fünf Stunden - für den einen oder anderen sicherlich ungewohnte Anstrengung - konnte das Werk dann im Rohbau beendet werden. Am Mittwoch dieser Woche wurde das Spiel­gerät durch das Aufhängen des »Schaukelkorbes« dann kom­plettiert, so daß es nunmehr benutzt werden kann.

In der Hoffnung auf eine pflegliche Behandlung der neuen Anlage wünsche ich allen »Spielplatzkindem« viel Spaß mit diesem neuen Gerät. Dank sagen möchte ich allen Helfern für ihren tatkräftigen Einsatz, durch den der Gemeinde (und somit allen steuerzahlenden Bürgern) erhebliche Kosten er­spart wurden. Ein Dank aber auch den ungenannten Spen­dern, die durch ihren Beitrag zur Finanzierung dieses Spielge­rätes beigetragen haben.

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Beeinträchtigung des Straßenverkehrs in der Ortslage Eitelbom

wegen einer Kabelverlegemaßnahme der KJbJ VAG

Wegen der Erneuerung einer Versorgungsleitung der KEVAG in der Ortslage Eitelborn kommt es in der Gartenstraß'e und in der Wilhelmshöhe zu zeitweiligen Behinderungen des Straßenverkehrs. Wir bitten Ortskundige, die betroffenen Teilabschnitte der vorstehenden Straßen zu umfahren. Es kann, in den von der Baumaßnahme betroffenen Straßen, zu kurzfristigen Vollsperrungen kommen, da zeitweilig schweres Baugerät auf den Fahrbahnen aufgestellt werden muß. Außerdem weisen wir an dieser Stelle darauf hin, daß der Fußweg von der Gartenstraße (neben Haus Nr. 3) und der Wilhelmshöhe sowie der Fußweg von der Wilhelmshöhe (neben Nr. 3) und der Oberdorfstraße vollständig gesperrt wird.

Mit der Baumaßnahme wird voraussichtlich in der 17. Kalen­derwoche begonnen. Zur Zeit ist von einer Bauzeit von vier Wochen auszugehen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Verbandsgemeinde Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -

Bürgerinitiative für vernünftige Verkehrspolitik

Am Dienstag, dem 22.04., um 19.30 Uhr, findet unser nächstes Treffen statt, diesmal im Hotel Link in Neuhäusel.

Alle Bürger der Augstgemeinden sind dazu herzlich eingela­den. Thema des Abends sind die Einsprüche gegen die geplante Umgehungsstraße um Neuhäusel bei deren Formulierung wir ggf. Hilfestellung leisten (vorformulierte Einsprüche liegen ebenfalls bereit).

Zusätzlich stehen Ihnen am 19.04. von 11.00 bis 12.30 Uhr und am 22.04. von 18.00 bis 19.30 Uhr jeweils im Hotel Link Ansprechpartner der Bürgerinitiative für ein Informationsge­spräch zur Verfügung.

Freiwillige Feuerwehr Eitelbom

Gründungsfeier der Jugendfeuerwebr Eitelbom

Am 3. Mai 1997 findet um 15.00 Uhr die Gründungsfeier der Jugendfeuerwehr Eitelborn auf dem Waldfestplatz statt. Außer zahlreichen Programmpunkten präsentieren wir Ihnen an diesem Nachmittag die Schauübung einer Jugendfeuer­wehr.

Zu dieser Veranstaltung, zu der viele Gäste eingeladen sind, ist auch die Bevölkerung von Eitelborn recht herzlich eingela­den.

Tanz in den Mai

Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn lädt die Bevölkerung von Eitelbom und den umliegenden Ortschaften recht herzlich zum »Tanz in den Mai« am 30.04.1997 und zum »traditionellen Eintopfessen« am 01.05.1997 auf dem Waldfestplatz im Erlen- weg ein.

Progranunfolge:

30.04., 17.00 Uhr Eröffnung, 20.00 Uhr Tanz 01.05., Frühschoppen, 12.00 Uhr Eintopfessen, 17.00 Uhr Aus­klang

MGV Eitelbom 1866

Am Donnerstag, dem 17. April 1997, 19.30 Uhr, findet die Probe der Chorgemeinschaft in Eigendorf in der Dorfgemein­schaftshalle statt.

Am kommenden Sonntag, dem 20. April 1997, nehmen wir im Rahmen der Chorgemeinschaft Wallroth am Festkonzert des Sängerkreises Unterwesterwald teil. Die Veranstaltung be­ginnt um 16.30 Uhr im Bürgerhaus in Wirges.

Männergesangverein »Mozart« Eitelbom

Wie bereits angekündigt, wirken wir im Rahmen des Program­mes bei dem Chorkonzert unseres Sängerkreises am 20.04. in Wirges mit.

Zur Abfahrt treffen wir uns am kommenden Sonntag, um 15.45 Uhr, am Kirmesplatz.

Darüber hinaus erinnern wir bereits heute an das Sängerfest unserer Sangesfreunde des MGV »Apolonia« Simmern am Samstag, dem 26.04.

Bitte diesen Termin vormerken.

Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.

Trap- und Skeetschießen der Eitelbomer Schützen mit den Jägern der Augst

am Samstag, dem 19. April 1997, von 09.00 bis 12.00 Uhr, in Höhn. Abfahrt um 08.00 Uhr vom Hotel Link in Neuhäusel. Ich bitte alle, pünktlich zur Abfahrt zu erscheinen. Nach dem Schießen gemütlicher Abschluß im Hotel Link.

Pokalschießen der Jäger und Schützen Zum diesjährigen Pokalschießen der Jäger und Schützen tref­fen wir uns am 26. April 1997 auf dem Schießstand der Eitel- borner Schützengesellschaft. Der Wettkampf beginnt um 15.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr.

Alle Teilnehmer sollten sich eine halbe Stunde vor dem Schießbeginn einfinden. Geschossen wird nach jagdlichen Re­geln. Der Jägerkreis »Augst« richtet in diesem Jahr das Schießen aus. Nach dem Wettkampf findet die Siegerehrung und ein gemeinsames Abendessen statt.

SG Eitelbom/Neuhäusel

Topspiel der Kreisliga A

Am Sonntag, dem 20. April, empfängt die SG Eitelborn/Neu­häusel den Tabellenführer aus Weitersburg. Bei einem Sieg kann unsere Mannschaft mit dem Spitzenreiter gleichziehen. Das mit Spannung erwartete Spitzenspiel wird um 14.30 Uhr im Augst-Stadion angepfiffen.

Kadenbach

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags...von 18.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/633

Öffentliche Bekanntmachung

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechts verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Kadenbach und Eitelborn, Westerwaldkreis

Auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus­halts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) und der §§ 13, 122, 123 und 105 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswasser­gesetz - LWG -) vom 14.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung