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Montabaur

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Nr. 12/97

Für die SPD-Fraktion vertrat Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer die Meinung, die Ausgaben für das Haushaltsjahr 1997 könn­ten eingespart werden, da es im Stadtgebiet und in den Stadt­teilen bezüglich des Straßenzustandes Straßen gebe,, die sich in einem viel schlechteren Zustand befänden. In der Überque­rungshilfe sah er eine Gefahrenquelle für Fußgänger, da diese die Überquerungshilfe oftmals mit einem Zebrastreifen ver­wechselten. Er plädierte für einen Zebrastreifen an der jetzi­gen Überquerungshilfe an der von-Bodelschwingh-Straße und erinnerte in diesem Zusammenhang an SPD-Anträge zurück­liegender Jahre.

Ganz anders sah dies die CDU-Fraktion. Ratsmitglied Dr. Hermann Jacoby votierte für eine Überquerungshilfe, die Si­cherheit für die Fußgänger schaffen könne, Im Zuge der Repa­raturmaßnahmen könnte auf der Verkehrsachse nach Horres­sen, Eigendorf und Dernbach eine optische Bremse eingebaut werden. Da ein Zebrastreifen aufgrund der momentanen Fre­quentierung der Elgendorfer Straße nicht genehmigungsfähig und eine Überquerungshilfe besser als gar nichts sei, plädierte er für den Einbau. Diesen Ausführungen schloß sich Ratsmit­glied Paul Heinz Schweizer für die FWG-Fraktion an und signalisierte die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag. Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) stellte die Frage, warum ein Zebrastreifen nicht möglich sein sollte und verwies auf die zwei vorhandenen Zebrastreifen im Bereich des Fürstenweges. Er bezweifelte die Wirkung der Überquerungshilfe als Ge­schwindigkeitsbremse. Der Zustand der Elgendorfer Straße in den Bereichen Albertstraße bis von-Orsbeck-Straße und An­wesen Radke bis Weserstraße sei gut. Lediglich das Mittel­stück sollte mit einer neuen Teerdecke instandgesetzt werden. Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« erklärt Ratsmit­glied Olaf Manns die Zustimmung zur Überquerungshilfe und die Ablehnung zur Sanierung der Elgendorfer Straße. Der Haushaltsansatz müsse nach unten korrigiert werden.

Auf die Frage von Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM), ob es möglich sei, eine Bedarfsampel einzurichten, erklärte Bürger­meister Dr. Paul Possel-Dölken, daß die Stadt eine Bedarfsam­pel aufstellen könne, dann aber auch die Mehrkosten zu tragen habe.

Nach kontroverser Diskussion nahm Bürgermeister Dr. Pos­sel-Dölken die Abstimmung vor.

Der weitestgehende Verwaltungsvorschlag »Sanierung und Überquerungshilfe« fand mit 10 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stim­men und 5 Enthaltungen keine Mehrheit.

Der Vorschlag von Ratsmitglied Paul Heinz Schweizer (FWG), eine Überquerungshilfe einzubauen und eine neue Fahrbahn­decke aufzutragen ohne Aufnahme der Randsteine wurde mit 9 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Der Vorschlag von Ratsmitglied Olaf Manns (Bündnis 90/Die Grünen), eine Überquerungshilfe einzubauen und auf die Sa­nierung zu verzichten, fand mit 2 Ja-Stimmen und 27 Nein­stimmen keine Mehrheit.

Der Vorschlag des Vorsitzenden, die Elgendorfer Straße zu sanieren und auf den Einbau einer Überquerungshilfe zu ver­zichten, erhielt ebenfalls mit 9 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 5 Enthaltüngen keine Mehrheit.

Der Antrag von Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM), die El­gendorfer Straße zu sanieren, ohne die Randsteine aufzuneh­men und die Überquerungshilfe einzubauen, wurde mit 10 Ja-Stimmen, 14 Neih-Stimmen und 5 Enthaltungen abge­lehnt.

Somit hat kein Vorschlag die Mehrheit des Stadtrates gefun­den.

Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten an der Fröschpfortstraße/Umgestaltung der Fröschpfortstraße Antrag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« vom 25.0L1997

Auch mit diesem Thema mußte sich der Stadtrat befassen, weil es in den Fachausschüssen zu unterschiedlichen Abstim­mungsergebnissen gekommen war.

In der Umgestaltung des Bereiches der Fröschpfortstraße sah die Verwaltung eine weitere Möglichkeit, zur Schaffung gebüh­renfreier Parkplätze in der Innenstadt. Von der Fröschpfort­straße, die mit 7,50 m als Haupterschließungsstraße eine un­gewöhnliche Breite ausweist, sollen 2 m für die Einrichtung eines Parkstreifens abgetrennt und der Randstreifen befestigt werden. Durch Schrägaufstellung wollte man ca. 50 Parkplät­ze im Nahbereich der Innenstadt schaffen. Durch diese Maßnahme verspreche man sich auch eine Entlastung der Wohnstraßen. Die Baukosten beliefen sich bei einer provisori­

schen Lösung auf ca. 41.000 DM, bei einer Befestigung mit Ökopflaster oder Rasengittersteinen auf ca. 90.000 DM.

Die CDU-Fraktion beantragte, einen abgespeckten techni­schen Vorschlag der Verwaltung zur Schaffung von 30 Park­plätzen zu verwirklichen. Die Straße sollte erhalten bleiben und Rasengittersteine vorne angelegt werden, aber nur so weit, wie keine Anschüttung der Fröschpfortstraße notwendig werde. Ziehe man von der sparsamen Variante, die mit ca. 60.000 DM veranschlagt wurde, 20 Parkplätze ab, entstünden Kosten von ca. 40.000 DM.

Die FWG-Fraktion plädierte dafür, die Fröschpfortstraße so zu belassen, wie sie heute ist. Auf der rechten Seite stadtaus­wärts könnten auf dem Parkstreifen auf einer Länge von 250 m 40 Autos parken; auf der linken Seite sei auf einer Länge von 500 m Platz für 80 Fahrzeuge. Es müsse den Fahrzeughal­tern zumutbar sein, 500 m Fußweg zum Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen.

Die SPD-Fraktion schloß sich den Ausführungen von Ratsmit­glied Paul Heinz Schweizer (FWG) an. Auch könnte man sich mit dem Vorschlag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« zur Aufbringung einer farblichen Markierung anfreunden.

Ratsmitglied Olaf Manns (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den schriftlich vorgelegten Antrag seiner Fraktion. Entlang der gesamten Fröschpfortstraße sollten Parkplätze in Fahrt­richtung markiert werden, ohne die Grünfläche anzutasten. In geeigneten Abständen sollten durch die Anpflanzung eines Baumes oder die Aufstellung von Blumenkübeln oder Findlin­gen bauliche Abgrenzungen erstellt werden. Diese Maßnahme sollte nicht mehr als 20.000 DM kosten. Er betonte, daß es seiner Fraktion nicht um die Schaffung von Stellplätzen, son­dern um eine Verkehrsberuhigung in der Fröschpfortstraße gehe.

Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) signalisierte die Zustim­mung zum Antrag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen«.

Nach erfolgtem Meinungsaustausch ergab die Abstimmung folgendes Ergebnis:

Der Antrag der CDU-Fraktion, 30 Parkplätze im ersten Ab­schnitt in schräger Anordnung zu schaffen, fand mit 14 Ja- Stimmen und 15 Nein-Stimmen keine Mehrheit.

Auch der Antrag der Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« wurde ahgelehnt (12 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen).

Abschließend hielt der Vorsitzende fest, daß in der Fröschpfortstraße nichts verändert werde und sich eine Ab­stimmung über den FWG-Antrag damit erübrigt habe.

Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospital­fonds für das Haushaltsjahr 1995 und Entlastung des Bür­germeisters und der Beigeordneten

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses beschei­nigte Ratsmitglied Klaus Mies (CDU) der Verwaltung nach durchgeführter-Rechnungsprüfung am 14.11.1996 eine ein­wandfreie Tätigkeit und sprach ihr dafür Dank aus. Er sprach zwei Empfehlungen an die Verwaltung aus:

1. Aus Gründen der Vereinfachung und der Kostenreduzie­rung sollte der Forstbestand des Hospitalfonds von der Stadt Montabaur übernommen werden.

2. Bei der Reparatur einer Ampelanlage fielen Kosten von 626 DM an. Die auszuwechselnde Glühbirne kostete 11 DM. Der Restbetrag war für die Anfahrt einer ortsfremden Firma fällig. Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob nicht ein Unternehmen aus Montabaur in der Lage sei, diese Arbeiten zu übernehmen und ob evtl, ein genereller Wartungsvertrag geschlossen werden könne, damit keine Einzelabrechnung erfolgen müsse.

Ratsmitglied Wolfgang Drenkelfort (SPD) stellte den An­trag zu prüfen, ob die Wartung der Ampelanlage an eine hiesige Firma vertraglich übergeben werden könne, wie es bei der Straßenbeleuchtung praktiziert werde.

Einstimmigfbei einer Enthaltung) beschloß der Stadtrat nach Kenntnisnahme des Berichtes des Rechnungsprüfungsaus­schusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Mon­tabaur und des Hospitalfonds Montabaur die Jahresrechnun­gen für das Jahr 1995. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden waren, wur­de die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.