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Montabaur

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Nr. 12/97

Bilanzierung der dem Naturhaushalt verlorengegangenen Flächen erstellt. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sol­len Anpflanzungen auf den Grundstücken und die Anlage einer Obstbaumwiese auf einem benachbarten Wiesengrund­stück erfolgen.

Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 3 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

Mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschloß der Stadt­rat, die Bedenken und Anregungen eines Anliegers der Mittel­austraße in vollem Umfang zu berücksichtigen. In die Begrün­dung zum Bebauungsplan wurde der Hinweis aufgenommen, daß der Ausbau der Erschließungsstraße ohne Eingriffe in die bestehenden Einfriedungen, Mauern, Hecken usw. erfolgen soll.

Anschließend faßte der Stadtrat mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 37, Parzelle 9

Das v. g. Grundstück wurde im Bebauungsplan »Himmelfeld« als Spielplatz ausgewiesen. Diese Fläche wurde bis heute nicht entsprechend hergerichtet und mit Spielgeräten und einer kindgerechten Ausstattung versehen.

Derzeit wird die Parzelle als Verkehrsfläche genutzt und dient der verkehrsmäßigen Andienung einer Kinderarztpraxis. Der Entwurf für die eingeleitete Planänderung sieht vor, den Pra­xisbetreibern einen 4 m breiten Fahrweg mit einer Fläche von 104 m 2 zu übertragen. Im Gegenzug wird der Stadt Montabaur eine 221 m 2 große Fläche durch Tausch bzw. Verkauf zugeteilt, Dadurch entsteht gleichzeitig ein neues Baugrundstück mit einer Größe von ca. 650 m 2 , das unproblematisch an die beste­henden Verkehrsflächen angebunden werden kann.

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden Be­denken und Anregungen der Betreiber der Kinderarztpraxis vorgebracht. Der Stadtrat beschloß einstimmig, diese insoweit zu berücksichtigen, als daß ein 4 m breiter privater Verbin­dungsweg zu der öffentlichen Verkehrsfläche der Schiller­straße geschaffen und die überbaubare Fläche in Richtung Norden ausgedehnt wird. Gleichzeitig wurde eine Ergänzung der Textfestsetzungen sichergestellt, daß eine Nutzung der privaten Verkehrsfläche nach Ende der Sprechstunde durch Kraftfahrzeuge aller Art ausgeschlossen ist.

Ebenfalls einstimmig faßte der Stadtrat anschließend den Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß.

Stellungnahme im Raumordnungsverfahren zur geplanten Verlagerung und Erweiterung des Baumarktes Knauber und des Lidl-Discounters in der Ortsgemeinde Heiligenroth

Mit Stimmenmehrheit (18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) beschloß der Stadtrat, gegenüber der Bezirks­regierung Koblenz als oberen Landesplanungsbehörde eine negative Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung des Baumarktes Knauber und des Lidl-Discöunters in der Ortsgemeinde Heiligenroth abzugeben.

Die Grundstückseigentümer des Geländes, aus dem derzeit die Firma Güsped untergebracht ist, beabsichtigen, diese Nutzung aufzugeben und das ca. 2 ha große Gelände für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes zur Verfügung zu stellen. Die vorgelegten Planunterlagen sehen vor, daß die bereits im In­dustriegebiet Heiligenroth ansässigen Unternehmen Knauber und Lidl ihre derzeitigen Geschäftsräume aufgeben und auf das Gelände Güsped umsiedeln. Die Verkaufsflächen der neu zu errichtenden Gebäude sollen erheblich erweitert werden. Knauber würde künftig 6260 m 2 Verkaufsfläche (plus 3687 m 2 ) und Lidl 950 m 2 Verkaufsfläche (plus 350 m 2 ) haben. Wegen der Größe des Vorhabens mit einer Geschoßfläche von mehr als 6000 m 2 wurde von der Bezirksregierung Koblenz ein formelles raumordnerisches Prüfverfahren nach § 18 Lan­desplanungsgesetz eingeleitet.

In ihrer Stellungnahme machte die Stadt Montabaur deutlich, daß sich die Vergrößerung des Marktes insgesamt auf die zentrale Funktion des Mittelzentrums Montabaur als Ein­kaufsstandort erheblich auswirken würde. Diese Erweiterung der Geschäftsflächen im Einzelhandel in Heiligenroth hätte zur Folge, daß weitere erhebliche Kundenbewegungen außer­halb des Mittelzentrums angezogen und gebunden würden, die die Versorgungsfunktiön des zentralen Ortes »Montabaur« deutlich nachteilig berühren. Wenn die Stadt Montabaur selbst im Umfeld des neuen ICE-Bahnhofs die Ausweisung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ausschließe und das Ge­

bot der Rücksichtnahme auf zentrale Orte in der Raumord­nung überhaupt noch einen Sinn haben solle, könne dieser Antrag auf eine derartige Ausweitung der Verkaufsflächen durch Nutzungsänderung nur abgelehnt werden. Neben der Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« habe sich auch die Ortsgemeinde Heiligenroth gegen die Nutzungsänderung aus­gesprochen.

Die Sprecher der CDU- und FWG-Fraktion sprachen sich gegen die Ausweisung der Sondergebietsfläche aus und bewer­teten die Erweiterung im Industriegebiet Heiligenroth als massive Störung des Mittelzentrums Montabaur. Dadurch würde weitere Kaufkraft aus der Stadt Montabaur abgezogen.

SPD-Fraktion und die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« ar­gumentierten ganz anders. Sie stimmten der Sondernutzung zu und begründeten ihre Entscheidung damit, daß ein solcher Markt Kunden in die Region ziehe. »Konkurrenz belebe das Geschäft« und sollte nicht künstlich ausgeschaltet werden.

Aufhebung der Widmung für einen Teil der Amselstraße - Flur 17, Flurstück 321/2 -, Montabaur-Horressen

Einstimmig beschloß der Stadtrat, einen Teil der Amselstraße - Länge ca. 20 m, Fläche ca. 90 m 2 - gemäß § 37 Lan­desstraßengesetz einzuziehen. Die Verbandsgemeindeverwal­tung wurde beauftragt, die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntzumachen sowie die Zustimmung der Straßenauf­sichtsbehörde einzuholen.

Die Eigentümerin der beiden an diesen Teil des Amselweges angrenzenden Grundstücke hatte einen Erwerb der Straßen­fläche beantragt. Bereits jetzt wird in der Örtlichkeit der Eindruck erweckt, daß die Teilfläche der Amselstraße zu den beiden Grundstücken der Eigentümerin gehört. Da dieser Be­reich der Straße ausschließlich der Erschließung der Grund­stücke der Antragstellerin dient, ist kein öffentliches Ver­kehrsbedürfnis für den fraglichen Teil der Amselstraße gege­ben.

Abstufung einer Teilstrecke der K166 zwischen Stahlhofen und Montabaur-Ettersdorf

Mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen stimmte der Stadtrat der Abstufung der K166 zwischen Stahlhofen und Montabaur- Ettersdorf zu.

Erstmals im Jahre 1993 bat die Kreisverwaltung um Zustim­mung zur beabsichtigten Abstufung der K 166. Aufgrund der damals geplanten Ausweisung des Steinbruches Stahlhofen als Erdaushubdeponie wurde in Abstimmung mit der Kreis­verwaltung, der Westerwaldkreisabfallbeseitigung, der Orts­gemeinde und der Verbandsgemeinde zunächst eine Zurück­nahme der Abstufungsabsichten erreicht. Im Jahre 1995 wies nun die Kreisverwaltung darauf hin, daß aufgrund der nicht durchgeführten Einrichtung des Steinbruches Dielkopf als Erdaushubdeponie eine erhöhte Verkehrsbedeutung der K166 nicht erwartet werden kann und die tatsächliche Nutzung weit unter die durchschnittliche Frequentierung einer Kreisstraße gesunken sei. Aufgrund dessen und einer Beanstandung des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 1988 bat die Kreisver­waltung erneut um Zustimmung zur Abstufung der K166. Die Stadt Montabaur soll einen Ausgleichsbetrag von 56.000 DM für unterlassene Unterhaltungsarbeiten erhalten. Die Ortsge­meinde Stahlhofen hat der beabsichtigten Maßnahme eben­falls zugestimmt.

Sanierung der Elgendorfer Straße von der Einmündung Albertstraße bis Weserstraße, Einbau einer Überquerungs­hilfe an der Einmündung von-Orsbeck-Straße

Ausgelöst durch unterschiedliche Abstimmungen der Fachausschüsse hatte der Stadtrat sich mit der Sanierung der Elgendorfer Straße zu befassen. Der Verwaltungsvorschlag zielte darauf ab, den Bereich der Elgendorfer Straße zwischen der Einmündung Weserstraße bis von-Orsbeck-Straße mit ei­ner neuen Feindecke zu versehen und gleichzeitig die stark frostgeschädigten Rinnensteine auszuwechseln und neu zu versetzen. Im Straßenabschnitt zwischen der Albertstraße und der von-Orsbeck-Straße sollte die Fahrspur, die erhebli­che Absenkungen ausweist, mit einer neuen Decke versehen werden. An der Einmündung der von-Orsbeck-Straße sollte eine Überquerungshilfe in die Straße eingebaut werden.