Montabaur
Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße«
Das Plangebiet des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- restraße« wird
im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1,
im Osten: durch die Tonnerrestraße
im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes und im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2,5584, 4427 und 5361 ff.
begrenzt.
Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) entlang der Tonnerrestraße in einer Bautiefe von ca. 35 m vor. Entsprechend der derzeit vorhandenen Nachfragestruktur und in Anpassung an die auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Baugebiet »Himmelfeld« vorherrschenden Größenordnungen der Bebauung werden maximal zweigeschossige Doppel- und Einzelhäuser mit einer Traufhöhe von höchstens 6,50 m in jeweils vorgegebenen Teilbereichen festgesetzt. Die Breite der Baugrundstücke wird 15 m betragen. Je Doppel- bzw. Einzelhaus sind jeweils maximal 2 Wohneinheiten zugelassen. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden relativ eng begrenzt, um zu gewährleisten, daß keine nachträglichen Grundstücksteilungen erfolgen.
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 31 BauGB eingegangen sind
1. Bedenken und Anregungen der Anwohner der Tonnerrestraße
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Bedenken und Anregungen der Anlieger der Tonnerrestraße im Rahmen der Abwägung insoweit zu berücksichtigen, als
- es bei der heutigen Straßenbreite von durchschnittlich 15 m verbleibt,
- die Anzahl der möglichen Wohneinheiten von 3 auf 2 pro Gebäude reduziert wird,
- die Zahl der Vollgeschosse auf maximal zwei und die Traufhöhe auf 6,50 m festgelegt wird sowie
- entsprechend dem Planentwurf teilweise Einzelhäuser zugelassen werden
und ansonsten zurückzuweisen.
2. Bedenken und Anregungen des Arbeitsamtes Montabaur Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Bedenken und Anregungen des Arbeitsamtes Montabaur im Rahmen der Abwägung in vollem Umfang zu berücksichtigen und die Einmündung der neuen Planstraße um zwei Bauplätze nach Norden zu verschieben.
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB geäußert wurden'
1. Bedenken und Anregungen des Geologischen Landesamtes Mainz
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, den Anregungen des Geologischen Landesamtes, einen Hinweis aufzunehmen, daß Baugrunduntersuchungen ratsam seien und die DIN 1054 beachtet werden sollte, im Rahmen der Abwägung durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises ohne Normcharakter im Anhang zu den textlichen Festsetzungen zu entsprechen.
2. Bedenken und Anregungen der Kevag Koblenz
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Bedenken und Anregungen der Kevag im Rahmen der Abwägung in vollem Umfang durch
- das Hinzufügen eines Hinweises betreffend der frühzeitigen Anzeige der Baumaßnahmen,
- eine Verlegung der Freileitung in die neue Straßenfläche und
- die Beibehaltung der Leitungstrassen in der bisherigen Straßenfläche
zu berücksichtigen.
3. Bedenken und Anregungen der Verbandsgemeindewerke Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Bedenken und Anregungen der Verbandsgemeindewerke im Rahmen der Abwägung durch die Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Notwendigkeit von Abwasserhebeanlagen zu berücksichtigen.
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Nr. 12/97
4. Bedenken und Anregungen der Pipeline Engineering GmbH
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Neinstimme, die Bedenken und Anregungen der Pipeline Engineering GmbH im Rahmen der Abwägung dadurch zu berücksichtigen, daß das Plangebiet im Norden verkleinert wird und die Gasfernleitung außerhalb des Geltungsbereiches verbleibt.
5. Bedenken und Anregungen der Gasversorgung Westerwald
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Neinstimme, die Bedenken und Anregungen der Gasversorgung im Rahmen der Abwägung in vollem Umfang durch eine Beibehaltung der bisherigen Breite der Tonnerrestraße zu berücksichtigen.
6. Bedenken und Anregungen des Kulturamtes Westerburg Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Neinstimme, die Bedenken und Anregungen des Kulturamtes Westerburg im Rahmen der Abwägung durch die Anlage eines provisorischen Wirtschaftsweges nördlich und westlich des Plangebietes zu berücksichtigen.
7. Bedenken und Anregungen des staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Neinstimme, die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Abwägung insoweit zu berücksichtigen, als daß die Ver- und Entsorgung sichergestellt werden kann und eine ökologisch sinnvolle Nutzung des Oberflächenwassers in entsprechenden Textfestsetzungen zu regeln.
Über 4 Beratungshinweise der Bezirksregierung Koblenz zu den Textfestsetzungen entschied der Stadtrat wie folgt:
Ziffer 1.2
Die Anregung der Bezirksregierung Koblenz, die Firsthöhe von 10,5 m auf 11 m anzuheben, wurde mit 13 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Vorschlag des ersten Stadtbeigeordneten Dr. Paul Hütte, die Dachneigung herunterzusetzen, wurde ebenfalls mit Stimmengleichheit abgelehnt.
Ziffer 3
Dem Vorschlag der Bezirksregierung Koblenz, diese Textfestsetzung ersatzlos zu streichen, folgte der Stadtrat mit 27 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. i
Ziffer 5
Der Stadtrat beschloß mit 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Zahl der Wohnungen von zwei auf drei zu erhöhen.
Ziffer 7
Der Stadtrat beschloß mit 27 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Textfestsetzung bezüglich der Zisternen unverändert zu belassen.
Zum Abschluß dieses Tagesordnungspunktes faßte der Stadtrat mit 24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Zustimmungs- .und Offenlegungsbeschluß. Ein Ratsmitglied hatte wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« in Montabaur- Bladernheim
In seiner Sitzung am 09.02.1995 faßte der Stadtrat den Beschluß, den Bebauungsplan »In Hehl« aufzustellen. Ausgelöst durch einen Grundstücksverkauf war es erforderlich, das Plangebiet insgesamt einer städtebaulichen Ordnung zuzu- führen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt eine Fläche von ca. 2,78 ha. Bereits bebaute und an das Plangebiet angrenzende Flächen werden in den Bebauungsplan aufgenommen, um auch in diesem Bereich zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und verkehrsmäßigen Anbindung zu kommen. Entsprechende Textfestsetzungen gewährleisten, daß sich die künftigen Bauvorhaben bezüglich Ge- schoßigkeit, Höhensituation und Anzahl der Wohneinheiten in die gewachsene Struktur von Bladernheim einpassen. Um die Wirkungen der Versiegelung des bisher unbebauten Bodens zu minimieren, wurde die Anlage von Zisternen sowie die wasserdurchlässige Gestaltung von Terrassen, Fußwegen, Einfahrten usw. vorgesehen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß die angespannte Abwassersituation berücksichtigt und das vorhandene Kanalnetz nicht über Gebühr belastet wird. Im Rahmen des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde die vorhandene Fauna und Flora festgestellt und die

