Montabaur
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Nr. 12/97
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.1997 bis 04.04.1997 im »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH«, in der Verwaltung, 1. Stock, Dillstraße 1, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.
.56410 Montabaur, 11.03.1997
Stadt Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO — vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Der Investorenwettbewerb »ICE-Bahnhofsumfeld Montabaur« läuft
Mit dem »Wettbewerbskolloquium« im Montabaurer Rathaus gaben Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken sowie Jürgen Hiller, ltd. Ministerialrat im Ministerium des Inneren und für Sport und Dr. Georg Speck, Ministerialrat im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz den Startschuß zum Investorenwettbewerb »Umfeld des neuen ICE-Bahnhofes«. Von mehr als 100 Interessenten auf die Wettbewerbsausschreibung waren Vertreter von 47 Firmen P53 Architekten und Investoren — nach Montabaur gekommen, um weitere Informationen zur Wettbewerbsaufgabe zu erhalten. Die Teilnahme am Kolloquium war nach den Auslobungsunterlagen verpflichtend für die weitere Teilnahme am Wettbewerb. BauGrund als treuhänderischer Entwicklungsträger der Stadt Montabaur für die gesamte Entwicklungsmaßnahme ist im Auftrag von Stadt und Land auch für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens zuständig.
Durch die geforderten Leistungen in beiden Arbeitsphasen hatten die Auslober nach eigenem Bekunden die »Latte für die teilnehmenden Teams sehr hoch gelegt«. Das Leistungsprofil und die Verpflichtung der Bildung von Teams aus Architekten und Investoren bereits in der ersten Wettbewerbsphase soll eine qualitätsvolle Arbeit garantieren, die dapn über einen oder mehrere Finanziers kurzfristig umgesetzt werden kann. Dabei gehen die Vertreter der BauGrund davon aus, daß sich die Zahl der Teilnehmer noch etwas reduzieren wird. So ist einigen potentiellen Teilnehmern erst auf dem Kolloquium aufgefallen, daß es sich bei dem Montabaurer Verfahren nicht um einen Ideenwettbewerb handelt, der mal eben in zwei Wochen bearbeitet werden kann. In einer weiteren Reduzierung der Teilnehmerzahl sieht der Verfahrensträger aber eher Vorteile. Wer übrigbleibt und viel Zeit und Geld investiert, setzt sich intensiv mit dem Standort Montabaur auseinander und Wird auf dieser Grundlage eine qualitätsvolle Lösung präsentieren.
Einen gewünschten Effekt aber hat der Investorenwettbewerb in Montabaur bereits bewirkt: Der Standort Montabaur ist in Fachkreisen von Architekten und Investoren in aller Munde.
Stadtrat tagte am 20. Februar 1997
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte die Ratsmitglieder darüber, daß die beiden Verwaltungsklagen der Stadt Montabaur gegen den Westerwaldkreis bezüglich der Finanzierung der Kindergartenbeiträge und der Kürzung des Zuschusses zu den Personalkosten für das Haus der Jugend Erfolg hatten. Der Westerwaldkreis habe allerdings gegen die Entscheidung bezüglich der Kindergartenbeiträge Berufung eingelegt.
Nachwahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Stiftungsausschuß der Stadt Montahaur
Einstimmig wählte der Stadtrat Pfarrer Hans-Peter Boucsein zum Mitglied des Stiftungsausschusses. Er tritt die Nachfolge für den ausgeschiedenen Pfarrer Ernst Burkholz an.
Als Nachfolger für Pfarrer Hans-Peter Boucsein, der bisher stellvertretendes Mitglied im Stiftungsausschuß war, wählte der Stadtrat Pfarrer Michael Dietrich.
Antrag des Hundesportvereins Montabaur e.V. auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzung des Hundesportplatzes Koblenzer Straße
Für die CDU-Fraktion hielt Ratsmitglied Hildegard Diehl Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung des Hundesportvereines: Seit 13 Jahren nutze der Hundesportverein Montabaur das Gelände gegenüber der Kaserne als Übungsplatz, i 1995 wurde die Genehmigung befristet verlängert. Man sei der ! Auffassung, daß der Hundesportverein genügend Zeit hatte, j nach einer Ausweichmöglichkeit zu suchen. Auch sei man an I Versprechen, die den Bürgerinnen und Bürgern des angren- • zenden Baugebietes gegeben wurden, gebunden; diese seien ; beim Neubau ihres Eigenheimes von einer befristeten Nut- zung durch den Hundesportverein ausgegangen. Entgegen ;j dem Vorschlag der Verwaltung lehnte die CDU-Fraktion eine > Verlängerung des Antrages ab. 1
Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) schloß sich den Aus- [ führungen seiner Vorrednerin an. Auch er votierte für eine ( Ablehnung des Verlängerungsantrages.. [;
Für die FWG-Fraktion plädierte Ratsmitglied Paul Heinz ■ Schweizer für eine befristete Verlängerung des Antrages des i Hundesportvereins. Zusammen mit der Stadt Montabaur soll- ; te der Verein nach einem geeigneten Gelände suchen. ;!
Ratsmitglied Thomas Hermes (BfM) sprach sich für eine ] letztmalige Verlängerung des Antrages bis zum 30.03.1998 ;i aus.
Ratsmitglied Olaf Manns (Bündnis 90/Die Grünen) schloß sich dem FWG-Antrag an und stellte die positive Arbeit des Hundesportvereins heraus. Auch Dritter Stadtbeigeordneter Horst Maur lobte die wertvolle Arbeit des Vereins.
Nach erfolgtem Meinungsaustausch stellte Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken die weitergehenden Anträge der CDU- und SPD-Fraktion, den Antrag des Hundesportvereins auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzung des Hundesportplatzes Koblenzer Straße abzulehnen, zur Abstimmung. Mit 21 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen versagte der Stadtrat sein Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße«
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Be- j bauungsplanes »Eifelstraße« einschließlich Begründung' und ;! Textfestsetzungen zu. Für die Dauer eines Monats kann die jj Entwurfsplanung beim Bauamt der Verbandsgemeindever- ij waltung Montabaur eingesehen werden (vorgezogene Bürger- j beteiligung nach § 31 BauGB). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten.
Das Gelände in der Eifelstraße soll zum Teil als Gemeindebe- j darfsfläche (evtl. Kindergarten) und der verbleibende Rest für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Nach eingehender Diskussion über mehrere Planungsalternativen und die Besichtigung vergleichbarer Objekte stimmte der Stadtrat einer Reihenhausbebauung zu. Je Wohngebäude ist maximal 1 Wohneinheit zulässig.
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« für das Grundstück Flur 18, Flurstück 17, Im Baumberg 3 und Flur» stück 2, Krokusstraße 18
Nachdem der Vorschlag der Verwaltung, beide Änderungsanträge zum Bebauungsplan »Baumberg« in einem Verfahren durchzuführen, keine Mehrheit des Stadtrates fand, herrschte Einigkeit darüber, den Antrag für das Grundstück Flur 17, Flurstück 2 (Krokusstraße 2) zurückzustellen und nach einer Ortsbesichtigung in einem gesonderten Verfahren zu behandeln.
Der Stadttat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan »Baumberg« für das Grundstück Flur 18, Flurstück 17, zu ändern und das Verfahren der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes fortzuführen.

