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Montabaur

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Nr. 10/97

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes därstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.520.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 636.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 40.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B..290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50 DM

für den zweiten Hund. 75 DM

für jeden weiteren Hund. 100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1996 kann festgestellt werden, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde gegenüber den Ansätzen des Haushaltes verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies dadurch, daß die ursprünglich vorgese­hene Neuverschuldung von 346.000, DM nicht in vollem Um­fang eintreten wird. Der Haushalt 1996 wird voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von rd. 230.000,- DM abschließen. Ein Teilbetrag von 85.000,- DM wird aufgrund der günstigen Haushaltssituation des Jahres 1997 als Soll-Fehlbetrag abge­wickelt. Letztlich verbleibt somit eine tatsächliche Neuver­schuldung von 145.000,- DM.

Diese positive Entwicklung ist darauf zurückzuführen, daß erhebliche Mehreinnahmen bei den Grundstücksverkäufen er­zielt werden konnten, einige Investitionen sich nach 1997 verlagerten und Einsparungen bei begonnenen Maßnahmen erreicht wurden.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende 1996 auf 1.924.191,59 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 733,30 DM. Sie liegt deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,- DM. Über Rücklagen verfügt die Ortsgemeinde Eitelbom derzeit nicht.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf3.156.000,-DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.520.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 636.000,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite benötigt. Um aber Verpflichtungen für kommende Haushaltsjahre eingehen' zu können, sind Verpflichtungser­mächtigungen in Höhe von 40.000,- DM festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Veränderungen bei den Steuersätzen. .

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaites erhöht sich von 2.462.000,- DM um 58.000,- DM auf nunmehr 2.520.000,- DM. Neben einer Volumenszunahme des Forstetats führen insbesondere deutliche Mehreinnahmen im Bereich der Steu­ern und allgemeinen Zuweisungen zu diesem Anstieg.

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes wird nach wie vor geprägt von den Einnahmen des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen die mit 86,96 % den Löwenanteil stellen.

Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt

zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,79 v.H.

Gebühren.1,23 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.5,00 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben).;.,.6,02 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben.

Prozentanteil 1997:

1. Personalausgaben.9,40 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,58 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun­gen.4,13 %

4. Umlagen.57,58 %

5. Zinsausgaben.4,88 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.7,43 %

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 er­rechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslei­stung ein Überschuß von 132.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 05.06.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen daher das Volumen.

Für folgende Investitionen, Investitionsforderungsmaßnah­men und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel be­

reitgestellt: J

1. Zuweisungen für die offene Jugendarbeit.5.000,- DM J

2. Anschaffung von Spielgeräten.5.000,- DM j

3. Bau eines Kinderspielplatzes.10.000,- DM |

Damit im Haushaltsjahr 1997 noch eine Auftragsvergabe I vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächti- I gungen in Höhe von 40.000,- DM veranschlagt.

4. Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhäusel

zum Kauf eines Rasenpflegegerätes..9.000,- DM

5. Ortsdurchgrünungs- bzw.

Ortsverschönerungsmaßnahmen.3.000,-DM

6. Wanderwegebau.2.000,- DM I

7. Zuweisungen für Dorferneuerungs- 1

maßnahmen...15.000,-DM j

8. Erschließung »Zur Wässer«.7.500, DM j

9. Erschließung »Zum Heckelchen«.80.000, DM

10. Bauausgaben Leichenhalle ..5.000,- DM I

11. Anschaffungen für die Augst-Halle.13.944,- DM I

12. Anschaffung von Fahrzeugen.255.000, DM I

13. Wirtschaftswegebau...30.000,-DM I

14. Bauausgaben Gemeindehaus. 15.000,- DM I

15. Erwerb von Grundstücken.40.000,- DM |

16. Zuführung zur allgemeinen Rücklage |

(Planabrundungsbetrag)..873,- DM 1

17. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.... 54.683,- DM 1

18. Abwicklung Soll-Fehlbetrag 1996.85.000,- DM 1

Zur Finanzierung der Ausgaben werden folgende Einnahmen j erwartet: I

1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.144.000,- DM I

2. Erlös aus dem Verkauf von alten Fahr- I

zeugen des Fuhrparks...22.500,- DM I

3. Zuweisung des Landes zum Wirtschafts- I

Wegebau.21.000, DM I

4. Einnahmen aus der Veräußerung von I

Grundstücken......261.000,DM I

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.187.000, DM 1

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage I

(Planabrundungsbetrag)...500,- DM I

Ausblick 1998 bis 2000 I

Zuweisungen für die Jugendarbeit, Anschaffung von Spielge­räten, der Bau eines Kinderspielplatzes, Ortsdurchgrünungs- maßnahmen, der Wanderwegebau, Zuweisungen für Dorfer­neuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Zur Wässer«, die Straßenbeleuchtungserweiterung, die Ausstattung des Bau­hofes, der Wirtschaftswegebau, der Erwerb von Grund­stücken, der Ausbau der Raiffeisenstraße, der Ausbau der Bergstraße, der Ausbau des Mittelweges sowie die Er­schließung »Struthfeld« bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Jahre.

Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist zu entnehmen, daß die Vorhaben finanziert werden können. Man wird sogar in die Lage versetzt, Rücklagenzuführungen vorzu­nehmen bzw. alternativ Sondertilgungen durchzuführen, was angesichts der Schulden zu empfehlen wäre.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft«

Nach kurzer Diskussion beschlossen die, Ratsmitglieder ein­stimmig, am diesjährigen Wettbewerb »Ünser Dorf soll schö­ner werden?# Unser Dorf hat Zukunft« nicht teilzunehmen.