Einzelbild herunterladen

Montabaur

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Berichte: Schriftführer, Schießleitung, Da- menwartin, Jugendwart, Bogenabteilung, Schatzmeister, 4. Neuwahl des Bogenwarts, 5. Ergänzung des Vorstandes der ESG durch zwei Beisitzer, 6. Kassenprüfbericht, 7. Verschie­denes.

Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand 4 Tage vorher schriftlich mit Begründung ein­zureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt als Einladung zur Jahreshauptversammlung.

Im Anschluß an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.

Eitelborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags ..von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und I Neuerstellung des Mächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Montabaur

- Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BaüGB

m Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Siehe hierzu die Veröffentlichung unter den Verbandsgemein­demitteilungen.

Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bodenweg«

der Ortsgemeinde Eitelborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 29.01.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfen- steinstraße und Bodenweg« wie folgt zu ändern:

1. Für die Parzelle 235 in Flur 3 werden überbaubare Flächen gemäß Planskizze festgesetzt.

2. Die für diese Parzelle festgesetzte Nutzung als Spielplatz entfällt.

3. Die Erschließung der Parzelle erfolgt über die Wegeparzel­le 233 zur Römerstraße.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten un­verändert.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56337 Eitelborn, 28.02.1997 (S.)

Blath, Ortsbürgermeister

I Änderung des Bebauungsplanes

»Helfensteinstraße und Bodenweg«,

Flur 3, Flurstück 235, der Ortsgemeinde Eitelborn

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 29.01.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Helfenstein­straße und Bodenweg« beschlossen (s. vorstehende öffentliche

i Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih- ! nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

i Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze | gewährt in der Zeit

1 von 17.03.1997 bis 16.04.1997 (einschließlich)

j bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

17

Nr. 10/97

und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

OG Eitelborn

Änderung des Bebauungsplanes

"Hclfensteirucraße u, Bodenwee'

Flur 3. Flurstück 235

Baugrenze

Geltungsbereich

\ 329

22 7

56337,Eitelborn, 28.02.1997 (S.)

Blath, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn

vom 29.01.1997

Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeister Blath dankte zunächst dem ausgeschiede­nen Ratsmitglied Marco Stein für seine Arbeit im Gemeinde­rat.

Im Anschluß daran verpflichtete er das nachgerückte Ratsmit­glied Melf Schaerffenberg per Handschlag auf die gewissen­hafte Erfüllung der mit dem Ratsmandat verbundenen Pflich­ten.

Nachwahl von Ausschußmitgliedem

Aufgrund des Ausscheidens von Marco Stein aus dem Ortsge­meinderat sowie den Ausschüssen war die Nachwahl von Aus­schußmitgliedem erforderlich.

Der Ortsgemeinderat wählte Peter Stein als Nachfolger für Märco Stein zum Mitglied des Hallen- und Stadionausschus­ses.

Des weiteren wurde Peter Stein als Nachfolger für Marco Stein zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport- und Kulturpflege sowie des Haupt- und Fi­nanzausschusses gewählt.

Die Ratsmitglieder wählten als Nachfolger für Peter Stein Melf Schaerffenberg zum Mitglied des Haupt- und Finanzaus­schusses.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.