Montabaur
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Berichte: Schriftführer, Schießleitung, Da- menwartin, Jugendwart, Bogenabteilung, Schatzmeister, 4. Neuwahl des Bogenwarts, 5. Ergänzung des Vorstandes der ESG durch zwei Beisitzer, 6. Kassenprüfbericht, 7. Verschiedenes.
Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand 4 Tage vorher schriftlich mit Begründung einzureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt als Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Im Anschluß an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.
Eitelborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags ..von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
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Fortschreibung bzw. Überarbeitung und I Neuerstellung des Mächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Montabaur
- Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BaüGB
m Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Siehe hierzu die Veröffentlichung unter den Verbandsgemeindemitteilungen.
Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bodenweg«
der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 29.01.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfen- steinstraße und Bodenweg« wie folgt zu ändern:
1. Für die Parzelle 235 in Flur 3 werden überbaubare Flächen gemäß Planskizze festgesetzt.
2. Die für diese Parzelle festgesetzte Nutzung als Spielplatz entfällt.
3. Die Erschließung der Parzelle erfolgt über die Wegeparzelle 233 zur Römerstraße.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten unverändert.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56337 Eitelborn, 28.02.1997 (S.)
Blath, Ortsbürgermeister
I Änderung des Bebauungsplanes
»Helfensteinstraße und Bodenweg«,
Flur 3, Flurstück 235, der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
■ Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 29.01.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bodenweg« beschlossen (s. vorstehende öffentliche
i Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen
■ Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih- ! nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
i Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze | gewährt in der Zeit
1 von 17.03.1997 bis 16.04.1997 (einschließlich)
j bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
17
Nr. 10/97
und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
OG Eitelborn
Änderung des Bebauungsplanes
"Hclfensteirucraße u, Bodenwee'
Flur 3. Flurstück 235
Baugrenze
Geltungsbereich
\ 329
22 7
56337,Eitelborn, 28.02.1997 (S.)
Blath, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn
vom 29.01.1997
Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Blath dankte zunächst dem ausgeschiedenen Ratsmitglied Marco Stein für seine Arbeit im Gemeinderat.
Im Anschluß daran verpflichtete er das nachgerückte Ratsmitglied Melf Schaerffenberg per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Ratsmandat verbundenen Pflichten.
Nachwahl von Ausschußmitgliedem
Aufgrund des Ausscheidens von Marco Stein aus dem Ortsgemeinderat sowie den Ausschüssen war die Nachwahl von Ausschußmitgliedem erforderlich.
Der Ortsgemeinderat wählte Peter Stein als Nachfolger für Märco Stein zum Mitglied des Hallen- und Stadionausschusses.
Des weiteren wurde Peter Stein als Nachfolger für Marco Stein zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport- und Kulturpflege sowie des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
Die Ratsmitglieder wählten als Nachfolger für Peter Stein Melf Schaerffenberg zum Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

